Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Kein Verzicht auf Verschlüsselung


HTTPS wird zunehmend verpflichtender Standard: Abmahnungen bei fehlendem Datenschutz
EV-SSL Zertifikate machen Websites rechts- und damit abmahnsicher



Daten sind längst zum Unternehmenswert geworden: Wer sie speichert und richtig verarbeitet, kann mit ihrer Hilfe werben und seine Gewinne steigern. Diese Relevanzsteigerung hat aber eine Konsequenz zur Folge: Wer Daten will, muss sie auch schützen. Selbst wer keinen Online-Shop, sondern lediglich eine Info-Site mit Kontaktformular unterhält, ist in der Pflicht, dem Datenschutz einen hohen Stellenwert einzuräumen.

Die Ergebnisse einer Searchmetrics-Analyse, weltweit führender Anbieter einer Search- und Content-Performance-Plattform, lässt da bei IT-Sicherheitsexperte Christian Heutger die Alarmglocken schrillen: Nur 12 Prozent der E-Commerce- und Publisher-Seiten in Googles Suchergebnissen kommunizieren per HTTPS mit dem Browser. Nur etwas besser sieht es bei den Finanz- und Reise-Websites aus: Hier setzen immerhin 29 und 23 Prozent auf eine HTTPS-Verbindung.

"Das sind schockierende Zahlen. Denn werden Daten, zum Beispiel bei einem Bestellvorgang im Online-Shop, unverschlüsselt übertragen, können sie von Dritten erfasst und ausgelesen werden. Dabei müssen sich Internetanbieter nicht erst seit gestern an eine ganze Reihe von Gesetzen halten, darunter das IT-Sicherheitsgesetz, das Telemediengesetz sowie das Bundesdatenschutzgesetz – und bald auch die EU-Datenschutz-Grundverordnung. Unternehmen, die angesichts dieser rechtlichen Gegebenheiten entspannt auf Verschlüsselung verzichten, haben die Bedeutung von Datenschutz noch nicht verinnerlicht", so Christian Heutger, Geschäftsführer der PSW Group.

Insbesondere das IT-Sicherheitsgesetz enthält in diesem Zusammenhang die Pflicht, personenbezogene Daten entsprechend dem Stand der Technik zu schützen. Zwar enthält es keine direkte Pflicht zur Verschlüsselung, aber die Verschlüsselung wird nahegelegt und ist die wohl einzige praktikable Maßnahme, dem gesetzlich vorgeschriebenen Datenschutz zu entsprechen.

"Die Konsequenzen bei Unterlassen sind drastisch: Wer Datenschutz nicht ernst nimmt, dem drohen Abmahnungen. Verbraucherschutz- und Wettbewerbsverbände, Anwälte sowie Behörden suchen nach Verstößen, um diese abzumahnen", warnt Heutger. Zu diesen Verstoß-suchenden Behörden gehört unter anderem das Bayerische Landesamt zur Datenschutzaufsicht (BayLDA). Das BayLDA hat den Auftrag, das Einhalten des Datenschutzrechts in privaten Wirtschaftsunternehmen, bei Freiberuflern, im Web, bei Vereinen sowie bei Verbänden zu prüfen. Bereits seit Anfang 2016 untersucht die Behörde Websites auf unverschlüsselte Kontaktformulare. Aus der mit Inkrafttreten des IT-Sicherheitsgesetzes geänderten Gesetzeslage ergibt sich jedoch, dass nun auch Abmahnungen bei Sites ohne Kontaktformulare folgen könnten: Tatsächlich wird https zunehmend als ein verpflichtender Standard verstanden und alle geschäftsmäßig orientierten Online-Dienste müssen auf anerkannte Verschlüsselungsverfahren setzen.

Der Verzicht auf Verschlüsselung kann aber auch wirtschaftlich mehr als unvernünftig sein, denn Google straft konsequent mit schlechterem Ranking in den Ergebnislisten ab. Und auch die Warnhinweise der Browser, wie etwa "Verbindung ist nicht sicher", machen mehr als deutlich sichtbar, wenn eine Website oder ein Shop nicht durch ein SSL-Zertifikat geschützt ist. "Mein Rat ist deshalb: Bevor sich die Datenschutzbehörde meldet oder ein Mitbewerber zu einer Abmahnung greift, sollten Wirtschaftsunternehmen auf ihrem Server Extended Validation (EV-) Zertifikate einbinden", so Christian Heutger.

Extended Validation ist die höchstmögliche Validierungsstufe: die Zertifizierungsstellen prüfen die Identität des Antrag stellenden Unternehmens sehr umfassend. Voraussetzung für ein solches "Anti-Abmahn-Zertifikat" ist ein Eintrag in ein öffentliches Register, wie das Handels- oder Vereinsregister sowie in einem öffentlichen Verzeichnis. Die Zertifizierungsstelle Comodo beispielsweise nutzt das Verzeichnis upik.de zur Verifikation der Telefonnummer, um anschließend den Validierungsanruf beim Antrag stellenden Unternehmen durchzuführen.

"EV-Zertifikate sind also nicht binnen weniger Minuten ausgestellt, sondern bedingen eine ausführliche Prüfung der Unternehmensidentität. Das hat den Hintergrund, dass die bestätigte Identität in die URL einfließt, denn EV-Zertifikate sind die einzigen, die die Adressleiste im Browser grün färben. Der Unternehmensname steht noch vor dem "https" und Websitebesucher können sich so sicher sein, dass die Website tatsächlich die ist, die sie erreichen wollten", erklärt Heutger. EV SSL-Zertifikate von Comodo gibt es bei PSW Group bereits ab 129 Euro pro Jahr. Andere namhafte Zertifizierer sind beispielsweise auch SwissSign, GeoTrust und thawte. (PSW Group: ra)

eingetragen: 20.08.17
Home & Newsletterlauf: 12.09.17

PSW Group: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Stresstest der Europäischen Zentralbank

    Am 2. Januar 2024 hat der Stresstest der Europäischen Zentralbank für große Institute im Euroraum begonnen. Insgesamt sind mehr als 100 Banken betroffen, ein tiefer gehender Test steht im Nachgang für über 20 dieser Banken an. Mit der "Trockenübung" eines Cyberangriffs möchte die EZB Melde- und Wiederherstellungsprozesse der Banken prüfen. Welche größeren Schwachstellen wird die EZB dabei identifizieren?

  • Compliance, Regulierung und betriebliche Risiken

    Betriebsleiter jonglieren täglich mit unterschiedlichen Risiken. Es ist ihre Aufgabe, bestehende Risiken zu bewerten und abzuschwächen sowie Strategien zur Vermeidung künftiger Risiken zu entwickeln. Dabei steht viel auf dem Spiel: Risikofolgen reichen von Produktivitätsverlusten - während die Mitarbeiter mit der Behebung von Fehlern beschäftigt sind - bis hin zu Geldverschwendung, wenn Fristen und Fortschritte nicht eingehalten werden.

  • An der Quelle der Informationen beginnen

    Im Kontext steigender Cyberbedrohungen gewinnt die strikte Einhaltung bzw. Umsetzung entsprechender Compliance-Vorschriften stetig an Bedeutung. Als Bereitsteller kritischer Infrastruktur gilt insbesondere für Finanzunternehmen, IT-Ausfälle und sicherheitsrelevante Vorfälle zu verhindern, um für die Aufrechterhaltung des Betriebs zu sorgen.

  • DORA-Compliance komplex

    Bereits im Januar 2023 ist der Digital Operational Resilience Act (DORA), eine Verordnung der europäischen Union, in Kraft getreten. Umzusetzen ist das EU-Gesetz bis zum 17.01.2025. Obwohl es sich vorrangig an den Finanzsektor richtet, können auch andere Unternehmen, wie beispielsweise IT-Dienstleister davon betroffen sein.

  • Umsetzung der ESG-Verordnung

    Im Sommer 2021 wurde von der EU das "Europäische Klimagesetz" verabschiedet. Es soll helfen, den Klimaschutz spürbar voranzutreiben. Eine der beschlossenen Maßnahmen ist das sogenannte ESG-Reporting, das viele Unternehmen erst einmal vor Herausforderungen stellt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen