Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Vorsteuerproblematik bei Umzugskosten


Abzugsfähige Kosten bei Umzug von Mitarbeitern: Die Übernahme der Umzugskosten ist für viele Bewerber zu einem zugkräftigen Argument geworden
Welche umsatzsteuerlichen Vorkehrungen müssen getroffen werden, um einen Vorsteuerabzug zu ermöglichen


(03.06.13) - Mittelständische Unternehmen, die neue Mitarbeiter - speziell Führungskräfte - einstellen wollen, müssen zur Vorsteuerproblematik bei Umzugskosten kreative Gestaltungen wählen, damit sie mit Konzernen wie BMW, Allianz oder E.ON konkurrieren können. Die Übernahme der Umzugskosten ist für viele Bewerber zu einem zugkräftigen Argument geworden, zumal dem neuen Mitarbeiter die Umzugskosten lohnsteuerfrei erstattet werden können. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen, Velbert, weist darauf hin, dass für den Unternehmer die mit dem Umzug verbundenen zusätzlichen Kosten reduziert werden können, indem die in den Kosten enthaltene Vorsteuer vom Unternehmer geltend gemacht werden.

"Es müssen jedoch entsprechende Rechnungen auf das Unternehmen und nicht auf den Namen des neuen Mitarbeiters ausgestellt sein und die erforderlichen Rechnungspflichtangaben für den Vorsteuerabzug aufweisen, z. B. USt-ldNr., Rechnungsnummer, Leistungszeitpunkt etc. Deshalb müssen die Lohnbuchhaltung und der Personaler die personalverantwortlichen Geschäftsführer, die die Einstellungsgespräche führen, ausdrücklich auf die folgenden Regelungen aufmerksam machen, um die umsatzsteuerlichen Vorkehrungen treffen zu können, die den Vorsteuerabzug ermöglichen", erklärt Steuerberaterin Bettina M. Rau-Franz.

Welche Ausgaben zählen zu den erstattungsfähigen Umzugskosten und den daraus abzuleitenden Vorsteuern?

Beförderungskosten/Handwerkerrechnungen
Die notwendigen Kosten für den Transport der Möbel von der bisherigen zur neuen Wohnung, z.B. Speditionskosten, Kosten für Schönheitsreparaturen und für den umzugsbedingten Abbau von Herd, Öfen, Lampen, Küche, Antennen, etc.
Vorsteuerabzug und USt-Satz
>> 19 Prozent aus den Speditionskosten und den Handwerkerrechnungen

Reisekosten
Erstattungsfähig sind die beim Umzug entstandenen Reisekosten für den neuen Mitarbeiter und seine Familie (Fahrtkosten, Mehraufwendungen für Verpflegung i. H. d. gesetzlichen Pauschbeträge, Übernachtungskosten). Zusätzlich sind zwei Reisen einer Person oder eine Reise von zwei Personen zum Suchen/Besichtigen einer Wohnung erstattungsfähig (maximal zwei Reisen und zwei Aufenthaltstage).
Vorsteuerabzug und USt-Satz
>> 19 Prozent aus Bahntickets (Fernverkehr); 7 Prozent aus Tickets des Nahverkehrs und aus Taxikosten; 7 Prozent aus Übernachtungskosten Hotel, 19 Prozent aus Verpflegungskosten.

Mietentschädigung
Erstattungsfähig ist die Miete für die alte Wohnung für maximal sechs Monate. Die Miete für die neue Wohnung ist bis zum Umzugstag erstattungsfähig. Als Voraussetzungen gelten:
1. Die neue Wohnung musste bereits angemietet werden z.B. wegen Renovierungsarbeiten oder weil der Wohnungsmarkt dies als notwendig erachtet (sogen. Mangellage)
2. Für dieselbe Zeit wird gleichzeitig noch Miete für die alte Wohnung gezahlt.
Vorsteuerabzug und USt-Satz
>> Kein Vorsteuerabzug

Weitere Auslagen z.B. Makler
Dazu zählen die Maklergebühren für die Vermittlung der neuen (Miet)Wohnung. Die Maklergebühr für die Vermittlung eines Eigenheims ist nicht erstattungsfähig, auch nicht i.H.d. Courtage für die Vermittlung einer vergleichbaren Mietwohnung.
Vorsteuerabzug und USt-Satz
>> 19 Prozent bei Maklerkosten
(Roland Franz & Partner: ra)

Roland Franz & Partner: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Invests

  • Schlüsselelemente der IoT-Sicherheitsvorschriften

    Nicht nur im privaten Bereich, auch in der Industrie sind immer mehr Geräte mit dem Internet verbunden. Die Produktion wird dadurch effizienter und zunehmend automatisiert, was Kosten und Arbeitsaufwand spart. Das Internet der Dinge (IoT - Internet of Things) breitet sich daher rasant aus und die Zahl der angeschlossenen Geräte steigt in hohem Maße. Aber mit der wachsenden Abhängigkeit von IoT-Geräten ist der Bedarf an starken Cyber-Sicherheitsmaßnahmen noch dringender geworden.

  • Und plötzlich unterliegt das File der DSGVO

    Die digitale Arbeitswelt ist ohne Content Collaboration kaum vorstellbar. Bei der gemeinsamen Arbeit an Dokumenten unterliegen Unternehmen aber zahlreichen regulatorischen Vorgaben. Die DSGVO verpflichtet sie zum Schutz persönlicher Informationen und die kommende NIS-2-Richtlinie macht Betreibern kritischer Infrastrukturen strenge Auflagen für Datensicherheit. Zusätzlich müssen sich Unternehmen an Vereinbarungen mit Kunden, Partnern und Lieferanten zum vertraulichen Umgang mit sensiblen Daten halten.

  • Zeit, sich schon jetzt auf NIS 2 vorzubereiten

    Gesundheit, Bildung, Behörden - Cyberkriminelle gehen verstärkt neue Bereiche des öffentlichen Lebens an. Ohne Zweifel ist es an der Zeit, die Cybersicherheit europaweit stärker zu regulieren. NIS 2 tut dies für die wesentlichen und wichtigen Bereiche der öffentlichen Versorgung. Ungeachtet davon, wie die konkreten Vorgaben der europäischen Vorlage im deutschen Recht aussehen werden: Sie setzen mittelständische Betriebe mit mangelhaft aufgestellter Cyberabwehr unter Druck.

  • Wichtige Frist für KRITIS-Betreiber

    KRITIS-Betreiber müssen Systeme zur Angriffserkennung etablieren, um ihre Widerstandsfähigkeit gegen Cyber-Attacken zu verbessern. Das schreibt das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 vor. Für die Betreiber ist Eile geboten, denn das Gesetz verlangt einen Nachweis der unabhängigen Prüfung der Systeme.

  • Gewährleistung des Datenschutzes

    Was viele Unternehmen nicht wissen: Die Führung eines "Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten" (VTT) im Sinne des Datenschutzes ist keine Kür, sondern Pflicht. Verantwortliche für die Verarbeitung personenbezogener Daten, einschließlich Drittanbieter wie Cloud-Service-Provider, Marketingagenturen und Datenanalytik-Unternehmen, müssen Verarbeitungstätigkeiten festhalten und dokumentieren.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen