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Vorsteuerproblematik bei Umzugskosten


Abzugsfähige Kosten bei Umzug von Mitarbeitern: Die Übernahme der Umzugskosten ist für viele Bewerber zu einem zugkräftigen Argument geworden
Welche umsatzsteuerlichen Vorkehrungen müssen getroffen werden, um einen Vorsteuerabzug zu ermöglichen


(03.06.13) - Mittelständische Unternehmen, die neue Mitarbeiter - speziell Führungskräfte - einstellen wollen, müssen zur Vorsteuerproblematik bei Umzugskosten kreative Gestaltungen wählen, damit sie mit Konzernen wie BMW, Allianz oder E.ON konkurrieren können. Die Übernahme der Umzugskosten ist für viele Bewerber zu einem zugkräftigen Argument geworden, zumal dem neuen Mitarbeiter die Umzugskosten lohnsteuerfrei erstattet werden können. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen, Velbert, weist darauf hin, dass für den Unternehmer die mit dem Umzug verbundenen zusätzlichen Kosten reduziert werden können, indem die in den Kosten enthaltene Vorsteuer vom Unternehmer geltend gemacht werden.

"Es müssen jedoch entsprechende Rechnungen auf das Unternehmen und nicht auf den Namen des neuen Mitarbeiters ausgestellt sein und die erforderlichen Rechnungspflichtangaben für den Vorsteuerabzug aufweisen, z. B. USt-ldNr., Rechnungsnummer, Leistungszeitpunkt etc. Deshalb müssen die Lohnbuchhaltung und der Personaler die personalverantwortlichen Geschäftsführer, die die Einstellungsgespräche führen, ausdrücklich auf die folgenden Regelungen aufmerksam machen, um die umsatzsteuerlichen Vorkehrungen treffen zu können, die den Vorsteuerabzug ermöglichen", erklärt Steuerberaterin Bettina M. Rau-Franz.

Welche Ausgaben zählen zu den erstattungsfähigen Umzugskosten und den daraus abzuleitenden Vorsteuern?

Beförderungskosten/Handwerkerrechnungen
Die notwendigen Kosten für den Transport der Möbel von der bisherigen zur neuen Wohnung, z.B. Speditionskosten, Kosten für Schönheitsreparaturen und für den umzugsbedingten Abbau von Herd, Öfen, Lampen, Küche, Antennen, etc.
Vorsteuerabzug und USt-Satz
>> 19 Prozent aus den Speditionskosten und den Handwerkerrechnungen

Reisekosten
Erstattungsfähig sind die beim Umzug entstandenen Reisekosten für den neuen Mitarbeiter und seine Familie (Fahrtkosten, Mehraufwendungen für Verpflegung i. H. d. gesetzlichen Pauschbeträge, Übernachtungskosten). Zusätzlich sind zwei Reisen einer Person oder eine Reise von zwei Personen zum Suchen/Besichtigen einer Wohnung erstattungsfähig (maximal zwei Reisen und zwei Aufenthaltstage).
Vorsteuerabzug und USt-Satz
>> 19 Prozent aus Bahntickets (Fernverkehr); 7 Prozent aus Tickets des Nahverkehrs und aus Taxikosten; 7 Prozent aus Übernachtungskosten Hotel, 19 Prozent aus Verpflegungskosten.

Mietentschädigung
Erstattungsfähig ist die Miete für die alte Wohnung für maximal sechs Monate. Die Miete für die neue Wohnung ist bis zum Umzugstag erstattungsfähig. Als Voraussetzungen gelten:
1. Die neue Wohnung musste bereits angemietet werden z.B. wegen Renovierungsarbeiten oder weil der Wohnungsmarkt dies als notwendig erachtet (sogen. Mangellage)
2. Für dieselbe Zeit wird gleichzeitig noch Miete für die alte Wohnung gezahlt.
Vorsteuerabzug und USt-Satz
>> Kein Vorsteuerabzug

Weitere Auslagen z.B. Makler
Dazu zählen die Maklergebühren für die Vermittlung der neuen (Miet)Wohnung. Die Maklergebühr für die Vermittlung eines Eigenheims ist nicht erstattungsfähig, auch nicht i.H.d. Courtage für die Vermittlung einer vergleichbaren Mietwohnung.
Vorsteuerabzug und USt-Satz
>> 19 Prozent bei Maklerkosten
(Roland Franz & Partner: ra)

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