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Beschwerden zu Analyse-Diensten auf Webseiten


Unter welchen Bedingungen nach der aktuellen Rechtslage Analyse-Dienste auf Webseiten eingebunden werden dürfen, hat die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder im Frühjahr 2019 veröffentlicht
Ein Großteil der Webanbieter muss dringend nachbessern, um nicht gegen das Datenschutzrecht zu verstoßen



Vielen Nutzern im Internet ist nicht bewusst, dass mit dem Aufruf einer Webseite häufig nicht nur eine Verbindung zu dem Anbieter aufgebaut wird, sondern auch eingebundene Dienstleister die Klicks sehen und auswerten können. Besonders bekannt sind Analyse-Dienste, die das Nutzungsverhalten analysieren oder die Nutzenden beim Surfen über verschiedene Webangebote beobachten ("Tracking"). Nicht jeder Webanbieter hat bei der Einbindung solcher Dienste das Datenschutzrecht im Blick.

Marit Hansen, Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein, sieht hier Nachholbedarf in der Gestaltung der Angebote: "Uns erreichen zahlreiche Beschwerden zu Analyse-Diensten auf Webseiten – das sind nicht mehr nur Einzelfälle. Die Menschen machen sich Sorgen, dass detaillierte Daten über ihr Nutzungsverhalten, ihre Interessen oder ihre Standorte gesammelt werden. Sie wollen keine auf sie zugeschnittene Werbung oder haben Angst vor Manipulation. Dies betrifft besonders solche Dienstleister, die die Daten von verschiedenen Webseiten zusammenführen, mit weiteren Informationen anreichern und zu eigenen Zwecken verwerten. Dabei lassen sich nicht nur Klicks auswerten, sondern auch Mausbewegungen oder Tastatureingaben."

Unter welchen Bedingungen nach der aktuellen Rechtslage Analyse-Dienste auf Webseiten eingebunden werden dürfen, hat die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder im Frühjahr 2019 veröffentlicht. Hansen zweifelt jedoch daran, dass diese Anforderungen schon überall erfüllt werden: "Ein Großteil der Webanbieter muss dringend nachbessern, um nicht gegen das Datenschutzrecht zu verstoßen!" Ihr Appell: Wer Analyse-Dienste auf den Webseiten einbindet, soll dies bitte dringend überprüfen.

Hier finden Sie weitere Informationen:
• >> Hinweise bei Einbindung von Analyse-Diensten auf Websites, November 2019,
https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/1301-.html
• >> Orientierungshilfe der Aufsichtsbehörden für Anbieter von Telemedien, April 2019, https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/oh/20190405_oh_tmg.pdf
(ULD: ra)

eingetragen: 17.11.19
Newsletterlauf: 27.01.20

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