Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Prüfpfad zwischen Rechnung und Leistung


Tipps zum einfachen elektronischen Rechnungsaustausch
Sechs Schritte zum elektronischen Rechnungsaustausch ohne Digitale Signatur


(13.12.12) - Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 vereinfachte der Gesetzgeber die Anforderungen für einen elektronischen Rechnungsaustausch deutlich. Jetzt entwickelten die FeRD-Mitglieder eine Übersicht mit sechs Schritten, wie Unternehmen die Erfordernisse des Gesetzgebers erfüllen und damit elektronische Rechnungen rechtskonform empfangen, verarbeiten und ablegen können. Die Übersicht ist insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) interessant, die bisher dem Austausch von elektronischen Rechnungen nur zögerlich gegenüber standen.

Die Finanzverwaltung fordert allerdings, dass sowohl bei Papier- als auch bei elektronischen Rechnungen die Echtheit der Herkunft (Authentizität), die Unversehrtheit des Inhalts (Integrität) und die Lesbarkeit der Rechnung gewährleistet werden. Und genau das lässt sich durch ein sogenanntes "Innerbetriebliches Kontrollverfahren" bewerkstelligen, das einen verlässlichen Prüfpfad zwischen der Rechnung und der Leistung herstellt.

"In diesem 2-Seiter haben wir alle wichtigen Punkte für den elektronischen Rechnungsaustausch zusammengestellt. Kurz und bündig für eine praktische Handhabung in den Unternehmen" sagt Hubert S. Hohenstein, Vorsitzender des VeR und Gründungsmitglied des Forum elektronische Rechnung Deutschland.

Das Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) hat sich die Aufgabe gestellt, die Akzeptanz der elektronischen Rechnung als Dokument und als Datenstruktur zu fördern. Der VeR ist aktives Mitglied im Forum elektronische Rechnung Deutschland.

Die Übersicht kann auf der Homepage des VeR kostenfrei heruntergeladen werden:
http://www.e-invoice-alliance.com/uploads/documents/000000018_me_Tipps_Tricks_FeRD_2012_11_16.pdf
(VeR: ra)

VeR: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Ethik für KI-Technologien ein Muss

    Das Europäische Parlament hat kürzlich mit dem "AI-Act" die weltweit erste staatliche Regulierung von KI verabschiedet. Die Verordnung soll die Entwicklung und den Einsatz von KI-Technologien maßgeblich regeln, indem sie Transparenz, Rechenschaftspflichten und Sicherheitsstandards vorschreibt.

  • Prüfungsangst kommt nicht von ungefähr

    Stehen die Prüfer des Fiskus vor der Tür, steigt in fast jedem Unternehmen das Nervositätslevel. Die Besucher kündigen sich zwar rechtzeitig an, stellen ihren Gastgebern aber ausführliche Detailfragen und schauen sich interne Unterlagen genau an, was nicht nur Zeit und Nerven kostet, sondern manchmal auch sehr viel Geld. "Mit einer gründlichen Vorbereitung können Firmen, Freiberufler und Selbstständige der Kontrolle ihrer Buchführung durch das Finanzamt aber in aller Regel gelassen entgegenblicken", betont Prof. Dr. Christoph Juhn, Professor für Steuerrecht an der FOM Hochschule und geschäftsführender Partner der Kanzlei Juhn Partner.

  • Bausteine für ein erfolgreiches ESG-Reporting

    Das Europäische Parlament hat bereits zum Jahresende 2022 die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD) angenommen. Zahlreiche Unternehmen - kapitalmarktorientierte, aber auch viele aus dem Mittelstand - sind spätestens Anfang 2025 rechtlich dazu verpflichtet, Informationen über die gesellschaftlichen und ökologischen Auswirkungen ihres Handelns zu veröffentlichen und nach einem klar vorgegebenen Kriterienkatalog Rechenschaft abzulegen.

  • Chaos bei der Umsetzung von NIS-2 droht

    Ein Blick zurück kann manchmal sehr lehrreich sein: Am 26. Mai 2018 trat die Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, in Kraft - genauer gesagt endete die 24-monatige Übergangsfrist. Zwei Jahre hatten deutsche Unternehmen also Zeit, ihre Prozesse an die neue Richtlinie anzupassen.

  • Die Uhr für DORA-Compliance tickt

    Ab dem 17. Januar 2025, gilt der Digital Operational Resilience Act (DORA) EU-weit für Finanzunternehmen und ihre IT-Partner. Da es sich um eine Verordnung der europäischen Union handelt, findet die Umsetzung in nationales Recht nicht statt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen