Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Weihnachtsgeld unterliegt dem Pfändungsschutz


Pfändungsschutz: Um das Weihnachtsgeld zumindest anteilig zu erhalten, muss ein schriftlicher Antrag bei Gericht gestellt werden
Wichtige Informationen rund um das neue Pfändungsschutzkonto (P-Konto)


(17.12.10) - Jeder Arbeitnehmer hat den gesetzlichen Anspruch auf ein unpfändbares Weihnachtsgeld. Dieses darf nicht höher sein als ein halbes monatliches Arbeitseinkommen oder maximal 500 Euro. "Um das Weihnachtsgeld zumindest anteilig zu erhalten, muss ein schriftlicher Antrag bei Gericht gestellt werden", erklärt Sascha Straub, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Bayern. Mustervorlagen dafür sind auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Bayern abrufbar.

Dort findet man auch wichtige Informationen rund um das neue Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, das zum 1. Juli 2010 eingeführt wurde. Dieses ermöglicht es Schuldnern, frei über das gesetzliche Existenzminimum (Sockelbetrag von 985,15 Euro) zu verfügen. "Ziel ist es, auch Verbrauchern mit Zahlungsschwierigkeiten die Kontoführung zu fairen Bedingungen zu ermöglichen.", erklärt Experte Straub.

Von erheblichen Mängeln bei P-Konten berichtet die Zeitschrift Öko-Test in ihrer aktuellen Ausgabe. Das Ergebnis deckt sich mit den Erfahrungen aus der Bankenumfrage der Verbraucherzentrale Bayern. Diese wurde nach der Einführung des P-Kontos bei 33 Banken und Sparkassen in Bayern durchgeführt.

"Vor allem die beträchtlichen Preisunterschiede und hohen Kosten im Vergleich zum Girokonto ließen uns aufhorchen", führt Experte Straub aus. Denn das P-Konto soll finanzschwachen, von der Pfändung Betroffenen Eigenständigkeit ermöglichen. Stattdessen stoße man auf fehlende Preis- und Leistungstransparenz auf Bankenseite. "Kontokosten von 10 Euro und mehr sind für ein Konto, welches leistungsbeschränkt ist und computergestützt verwaltet wird, nicht mehr angemessen", sagt Straub. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Bayern ist der Grundgedanke des P-Kontos durchaus sinnvoll, aber die Umsetzung lässt noch erheblich zu wünschen übrig. (Verbraucherzentrale Bayern: ra)

Verbraucherzentrale Bayern: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Compliance-Denken verhindert Skalierbarkeit

    Mit dem Inkrafttreten der verpflichtenden E-Rechnungsstellung im B2B-Bereich steht die deutsche Wirtschaft vor einer neuen digitalen Herausforderung. Seit 2025 müssen Unternehmen ihre Rechnungsprozesse umstellen. Doch die Erfahrung zeigt: Obwohl viele Betriebe mit Dringlichkeit handeln, geraten zu oft Bemühungen ins Stocken oder scheitern vollständig - nicht aus Mangel an Willen, sondern aufgrund von strategischen und technischen Fehlplanungen.

  • Kritischer Blick auf die eigene Datenresilienz

    Jahrelang haben viele Unternehmen das Thema Datenresilienz auf die lange Bank geschoben. Im Laufe der Zeit hat die Zunahme an Bedrohungen, Vorschriften und Best Practices jedoch die Spielregeln verändert. Datenresilienz steht mittlerweile fest auf der To-Do-Liste vieler Unternehmen - und das ist auch dringend notwendig.

  • KRITIS-Dachgesetz: Rahmen ohne Detailtiefe

    Deutschland sieht sich seit einigen Jahren zunehmend mit geopolitischen Spannungen und einer hybriden Bedrohungslage konfrontiert. Dabei reichen die Gefahren von Cyberattacken über physische Sabotageakte bis hin zu verdeckter Einflussnahme. Infolge dieser veränderten Gefahrenlage gewinnt der Schutz kritischer Infrastrukturen zunehmend an Bedeutung. Mit dem kommenden KRITIS-Dachgesetz liegt nun ein rechtlicher Rahmen vor, der die Betreiber kritischer Infrastrukturen erstmals verpflichtet, physische Schutzmaßnahmen umzusetzen und Resilienzstrategien zu entwickeln.

  • Datenschutz erfordert technische Präzision

    Moderne Unternehmensarchitekturen stellen hohe Anforderungen an eine Consent Management Platform (CMP). Nur mit tiefer technischer Integration lassen sich Datenschutz und Nutzerfreundlichkeit effektiv umsetzen - das zeigen aktuelle Entwicklungen in Regulatorik und Praxis. Die Zeiten einfacher Cookie-Banner sind vorbei: In modernen Unternehmensumgebungen muss eine Consent Management Platform mehr leisten als die bloße Einholung einer Zustimmung.

  • Bewertung der Kreditwürdigkeit

    Wer in Anleihen investieren möchte, sollte die Unterschiede zwischen Staats- und Unternehmensanleihen kennen. Beide bieten Chancen aber auch unterschiedliche Risiken. Dieser Artikel zeigt, worauf es bei der Einschätzung von Bonität, Rendite und Sicherheit ankommt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen