Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Fehlerhafte RWE-Stromabrechnungen


Kunden müssen Rechnungen selbst kontrollieren: Verbraucher müssen sich von sich aus an RWE wenden, um von Kulanzlösung zu profitieren
Rechnung werde nach RWE-Angaben storniert und nach dem günstigeren Arbeitspreis berechnet


(25.10.10) - Wegen eines Systemfehlers hat die RWE AG im Grundversorgungstarif "RWE Klassik Strom" in den aktuell verschickten Jahresrechnungen teilweise falsche Preise abgerechnet: Stromkunden zahlen um bis zu 32 Euro zuviel. Gegenüber den Verbraucherzentralen NRW und Rheinland-Pfalz hat der Versorger erklärt, dass betroffene Stromkunden auf Nachfrage korrigierte Abrechnungen erhielten – aus technischen Gründen sei eine systematische Kundeninformation nicht möglich.

Betroffen sind nur Kunden im Tarif "RWE Klassik Strom" – und zwar diejenigen, deren Stromverbrauch zwischen dem 1. August 2010 und dem Ablesetermin geringer als 300 Kilowattstunden war.

Durch die Vereinheitlichung der Preisblätter der ehemaligen RWE Rhein-Ruhr AG und der RWE Westfalen-Weser-Ems AG zum 1. August 2010 geriet das Abrechnungssystem ins Straucheln. Alle Kunden, die turnusmäßig im August ihre Jahresabrechnung erhalten, rutschten durch die Umstellung für die Bemessung von Kleinverbräuchen in einen extrem hohen Tarif. Folge: Statt 19,7 Cent weisen die Rechnungen nun einen Arbeitspreis von 28,7 Cent netto pro Kilowattstunde auf.

Auf Nachfrage der Verbraucherzentralen NRW und Rheinland-Pfalz teilte RWE mit, sich kulant zu zeigen: Die Rechnung werde storniert und der komplette Verbrauch werde in den Zeitraum vor der Preisanpassung rückdatiert und somit nach dem günstigeren Arbeitspreis berechnet. Auch beim Grundpreis komme man den Kunden entgegen und berechne anteilig nur die verringerte Grundgebühr des neuen Tarifs.

"Der Haken an dieser kundenfreundlichen Lösung ist, dass sich Verbraucher von sich aus an RWE wenden müssen, um von dieser Lösung zu profitieren", kritisieren die Verbraucherzentralen NRW und Rheinland-Pfalz und empfehlen Kunden, Abrechnungen im Grundversorgungstarif "RWE Klassik Strom" genau zu prüfen.

Im Übrigen sollten Kunden in der Grundversorgung, die Strom zu relativ hohen allgemeinen Preisen beziehen, darüber nachdenken, den Tarif bei RWE zu ändern oder zu einem günstigeren Stromanbieter zu wechseln. Das ist – unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von einem Monat – problemlos möglich. Praktische Hilfestellung gibt es hier oder in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW.

Die Meldung gibt den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung (am 6.10.2010) wieder. (Verbraucherzentrale NRW: ra)

Verbraucherzentrale NRW: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Compliance-Denken verhindert Skalierbarkeit

    Mit dem Inkrafttreten der verpflichtenden E-Rechnungsstellung im B2B-Bereich steht die deutsche Wirtschaft vor einer neuen digitalen Herausforderung. Seit 2025 müssen Unternehmen ihre Rechnungsprozesse umstellen. Doch die Erfahrung zeigt: Obwohl viele Betriebe mit Dringlichkeit handeln, geraten zu oft Bemühungen ins Stocken oder scheitern vollständig - nicht aus Mangel an Willen, sondern aufgrund von strategischen und technischen Fehlplanungen.

  • Kritischer Blick auf die eigene Datenresilienz

    Jahrelang haben viele Unternehmen das Thema Datenresilienz auf die lange Bank geschoben. Im Laufe der Zeit hat die Zunahme an Bedrohungen, Vorschriften und Best Practices jedoch die Spielregeln verändert. Datenresilienz steht mittlerweile fest auf der To-Do-Liste vieler Unternehmen - und das ist auch dringend notwendig.

  • KRITIS-Dachgesetz: Rahmen ohne Detailtiefe

    Deutschland sieht sich seit einigen Jahren zunehmend mit geopolitischen Spannungen und einer hybriden Bedrohungslage konfrontiert. Dabei reichen die Gefahren von Cyberattacken über physische Sabotageakte bis hin zu verdeckter Einflussnahme. Infolge dieser veränderten Gefahrenlage gewinnt der Schutz kritischer Infrastrukturen zunehmend an Bedeutung. Mit dem kommenden KRITIS-Dachgesetz liegt nun ein rechtlicher Rahmen vor, der die Betreiber kritischer Infrastrukturen erstmals verpflichtet, physische Schutzmaßnahmen umzusetzen und Resilienzstrategien zu entwickeln.

  • Datenschutz erfordert technische Präzision

    Moderne Unternehmensarchitekturen stellen hohe Anforderungen an eine Consent Management Platform (CMP). Nur mit tiefer technischer Integration lassen sich Datenschutz und Nutzerfreundlichkeit effektiv umsetzen - das zeigen aktuelle Entwicklungen in Regulatorik und Praxis. Die Zeiten einfacher Cookie-Banner sind vorbei: In modernen Unternehmensumgebungen muss eine Consent Management Platform mehr leisten als die bloße Einholung einer Zustimmung.

  • Bewertung der Kreditwürdigkeit

    Wer in Anleihen investieren möchte, sollte die Unterschiede zwischen Staats- und Unternehmensanleihen kennen. Beide bieten Chancen aber auch unterschiedliche Risiken. Dieser Artikel zeigt, worauf es bei der Einschätzung von Bonität, Rendite und Sicherheit ankommt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen