Unternehmensbewertungen: Niedriges Zinsniveau kann zu Fehleinschätzungen des Unternehmenswerts führen Kritischer Blick auf den verwendeten Diskontierungssatz schützt vor überhöhten Kaufpreisen
(30.01.13) - Das Zinsniveau in Deutschland befindet sich seit Monaten auf einem historischen Tief – paradiesische Zustände also für den privaten Investor und die Wirtschaft? Nur auf den ersten Blick, denn das "billige Geld" birgt für Konzerne und Firmen im Hinblick auf die Unternehmensbewertung auch Gefahren. Denn der Unternehmenswert bestimmt sich aus den künftig erwarteten Zahlungsüberschüssen, die das Unternehmen erwirtschaften kann, abgezinst auf heute. Je niedriger der Diskontierungssatz, desto höher der Unternehmenswert. Und der wird mitunter bestimmt durch das momentan historisch niedrige Zinsniveau.
Führen die in Zeiten der Finanzkrise eingeleiteten geldpolitischen Maßnahmen automatisch zu höheren Unternehmenswerten? Sicherlich nicht. Es empfiehlt sich daher ein kritischer Blick auf den Diskontierungssatz, da die Gefahr besteht, dass Unternehmen zu hoch bewertet werden. Besonders bei einem geplanten Unternehmenskauf schützt ein kritischer Blick auf den verwendeten Diskontierungssatz vor überhöhten Kaufpreisen.
"Hier gilt es zu schauen, ob der verwendete Diskontierungssatz die systematischen Risiken des Unternehmens angemessen abbildet oder zu niedrig bemessen ist." warnt Klaus-Michael Burger, Vorstandsmitglied der Vmag. "Unter dem Strich heißt das, dass das temporäre Zinsniveau die Bewertung von Unternehmen in hohem Maße beeinflusst. Es ist deshalb unbedingt ratsam, die Zahlen eines Unternehmens genau auf die Abhängigkeit zum Diskontierungssatz zu prüfen, um eine möglichst realistischen Unternehmensbewertung zu erhalten." (Vmag: ra)
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"Wie steht Ihr Unternehmen beim Thema Nachhaltigkeit da?" ? darauf lässt sich zukünftig nicht mehr mit einem "Och, ganz gut" antworten. Die EU-Richtlinie "Corporate Sustainability Reporting Directive" ("Unternehmensnachhaltigkeitsberichtspflicht", CSRD) sollte bis zum 6. Juli 2024 in nationales Gesetz umgesetzt werden. Sie verpflichtet zunächst börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern, im Jahr 2025 rückwirkend für 2024 zu berichten. Nicht irgendwie, sondern gemäß der ESRS, der europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards. In den Folgejahren wird es dann auch kleinere und nicht börsennotierte Unternehmen treffen.
Bis zu 80 Prozent der Gehaltsabrechnungen sind nicht korrekt und jedes zweite Unternehmen musste daher bereits Strafen zahlen. Neben finanziellen und rechtlichen Folgen beeinträchtigen fehlerhafte Abrechnungen auch die Mitarbeiterzufriedenheit. Internationale Teams verstärken diese Problematik weiter, da das Gehaltsmanagement aufgrund unterschiedlicher landesspezifischer Vorschriften noch komplizierter ist.
Am 5. Juli 2024 veröffentlichte die EU den finalen Gesetzestext zur EU-Lieferkettenrichtlinie, die sogenannte Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). Nun haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die CSDDD in nationales Recht umzuwandeln. Betroffen sind Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem weltweiten Nettoumsatz über 450 Mio. Euro.
Nach der Finanzkrise 2008 war es notwendig, die aufsichtsrechtliche Regulierung der Banken zu verändern. Damit sollte die Finanzstabilität gesichert werden. Seitdem hat sich das europäische Bankensystem als stabil und das Regulierungssystem als wirksam erwiesen, beispielsweise während der Turbulenzen rund um das US-amerikanische Bankensystem im Frühjahr 2023.
Zugriffs-Zertifizierung beschreibt die unabhängige Prüfung der Zugriffsrechte durch einen Auditor. Dieser untersucht, ob die den Benutzern gewährten Rechte wirklich notwendig sind. Ein gründlicher Prozess zur Zertifizierung des Benutzerzugriffs stellt sicher, dass die digitale Identität jedes Mitarbeiters nur die Berechtigungen hat, welche für die Erfüllung seiner Aufgaben nötig sind. So wird auch die Sicherheit der internen Daten gewährleistet.
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