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Was bringt die EU-Datenschutznovelle?


Stephen Midgley, Absolue Software: "Eine Novellierung des EU-Datenschutzgesetzes ist längst überfällig"
Während Daten für wichtige Geschäftsprozesse jederzeit zugänglich sein müssen, liegen die einzelnen Speicherorte oft im Dunkeln

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(20.02.12) - Stephen Midgley, Vice President, Global Marketing bei Absolute Software, äußert sich zur Novellierung des EU-Datenschutzgesetzes. Seine Meinung: Sie ist längst überfällig. Doch Unternehmen fürchten die darin vorgesehenen Strafen: So sollen sie im Falle von Datenverlust bis zu fünf Prozent ihres Weltumsatzes als Bußgeld zahlen. Solche Summen können Firmen ernsthaft ins Schleudern bringen.

"Unserer Erfahrung nach sind nur wenige Unternehmen in der Lage, jederzeit Auskunft zu geben, wo sich ihre Daten überall befinden", sagt Stephen Midgley, Vice President, Global Marketing bei Absolute Software. Er fügt hinzu: "Ein Strafmaß, wie es derzeit von der EU-Kommission angedacht ist, könnte bei tausenden Firmen zu schwerwiegenden finanziellen Sanktionen führen."

Überall arbeiten Angestellte tagtäglich mit vertraulichen Kunden- und Firmendaten. Oft speichern und beziehen sie diese Informationen über mehrere persönliche oder unternehmenseigene Geräte. Das Problem dabei: Dieser digitale Fuhrpark wird von den zuständigen IT-Abteilungen häufig gar nicht oder nicht vollständig erfasst.

Während Daten für wichtige Geschäftsprozesse jederzeit zugänglich sein müssen, liegen die einzelnen Speicherorte oft im Dunkeln. Für Firmen stellt sich nicht nur die Frage, wo die jeweiligen Informationen abgelegt sind, sondern auch, ob ein Unbefugter darauf zugegriffen hat. Es ist eine scheinbar unlösbare Aufgabe, Daten lückenlos zu verfolgen und zu schützen, die ganz leicht per E-Mail weitergeleitet, kopiert, geteilt oder auf neuen Geräten abgespeichert werden können.

"Unternehmen sollten klare interne Richtlinien festlegen, wie Mitarbeiter einzelne Daten abrufen und speichern. Nur so lässt sich ein stringenter Datenschutz in den täglichen Geschäftsprozessen gewährleisten", sagt Stephen Midgley. Er betont: "Ein Lösungsansatz sind zeitlich befristete Zugriffsregeln auf bestimmte Daten sowie Applikationen für ein sicheres Dokumentenmanagement. So lässt sich sicherstellen, dass die Daten nur zwischen vorab festgelegten Geräten ausgetauscht werden können."

Die Gefahr eines Gerätediebstahls oder -verlusts hängt ständig wie ein Damoklesschwert über jedem Unternehmen. Gerade für solche Notfälle ist es wichtig, dass Firmen vorbereitet sind: Zum einen, um ihre Daten und ihren Ruf zu schützen, zum anderen, um künftig empfindliche finanzielle Strafen zu vermeiden. Passende Lösungen gibt es bereits. Dazu zählt ein automatisches Benachrichtigungssystem, das vor möglichen Datenschutzverletzungen warnt. Werden bestimmte Dateien zu ungewöhnlichen Zeiten geöffnet oder verlässt ein Gerät den vorab definierten geographischen Rahmen, schlägt die Software Alarm.

Je schneller Unternehmen über derartige Vorkommen informiert sind, umso eher können sie darauf reagieren und Schaden verhindern – zum Beispiel über Zugriffssperren oder die Löschung sensibler Informationen. Sie behalten die Kontrolle über ihre Tablets, Smartphones und Co. und halten rechtliche Vorgaben stets ein.

Bevor die Vorschläge zur EU-Datenschutznovelle greifen, wird es vermutlich noch einige Jahre dauern. Unternehmen sollten dieses Zeitfenster ausnutzen und sich auf kommende rechtliche Vorgaben optimal vorbereiten. Es ist unerlässlich, dass sie die volle Kontrolle über alle Daten erlangen, die intern genutzt werden. (Absolute Software: ra)

Absolute Software: Kontakt und Steckbrief

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Meldungen: Kommentare und Meinungen

Vorratsdatenspeicherung und Grundrechte Der Bitkom begrüßt, dass die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland gemäß einer aktuellen Entscheidung der Bundesregierung erst nach Überprüfung einer entsprechenden EU-Richtlinie neu geregelt werden soll. Der Hightech-Verband hat wiederholt betont, dass eine deutsche Regelung langfristig mit EU-Recht vereinbar sein muss.

Teuer: Umsetzung des verfassungswidrigen Gesetzes Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco begrüßt die Absicht der Bundesregierung, bei der Vorratsdatenspeicherung nicht voreilig Fakten zu schaffen. Die Wirtschaftsverbände eco, BDI, Bitkom, Anga, VATM, Brebo und der DIHK sprechen sich gegen eine nationale Zwischenlösung aus. Diese Position haben die Verbände in einem gemeinsamen Schreiben der zuständigen EU-Kommissarin Cecilia Malmström mitgeteilt: Sinnvoll sei es, zunächst die aktuelle Neuregelung der zugrunde liegenden EU-Richtlinie abzuschließen, bevor in Deutschland ein neues Gesetz erarbeitet wird.

Vorratsdatenspeicherung & Datensicherheit Die Frist der EU für eine Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ist abgelaufen und eine Einigung der Koalition ist nicht in Sicht. Nun droht ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof. Steve Durbin, Global Vice President des herstellerunabhängigen Information Security Forums (ISF), fordert in einem Kommentar eine schnelle Entscheidung in der Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung.

Bankenverband: Wirtschaft braucht Universalbanken "Ein Trennbankensystem bietet keinen wirksamen Schutz vor Ansteckungseffekten im Falle einer Krise. Die deutsche Wirtschaft braucht Universalbanken", sagte Andreas Schmitz, Präsident des Bundesverbandes deutscher Banken. Seit Jahresbeginn arbeitet eine von EU-Kommissar Barnier eingesetzte Expertengruppe an Ideen zur Reform der Struktur des EU-Bankensektors, um das Finanzsystem zukünftig stabiler zu machen und gleichzeitig den Steuerzahler im Falle einer neuen Krise nicht zur Kasse bitten zu müssen. Nach dem Vorbild der britischen Vickers-Kommission wird dabei auch an eine Aufspaltung von Banken in einen schützenswerten Bereich mit Privat- und Firmenkundengeschäft und einen nicht schützenswerten Teil mit Investmentbanking-Geschäft gedacht.

Musterverfahren zwischen Gema und YouTube Das Landgericht Hamburg hat in einem Musterverfahren zwischen der Verwertungsgesellschaft Gema und der Musikplattform YouTube ein Urteil gefällt. Demnach muss YouTube u.a. mehrere in dem Verfahren strittige Musikstücke aus dem Web entfernen. YouTube wird jedoch nicht verpflichtet, von Nutzern eingestellte Inhalte von sich aus vorab jeweils urheberrechtlich zu prüfen.

Gesetzesänderung insgesamt unzureichend Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages beschlossen die von der schwarz-gelben Koalition auf den Weg gebrachten Steuersenkungen. Damit ändern sich auch für die Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins die Zahlen auf der Lohnabrechnung. Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e. V. erläutern gemeinsam, was sich für die Steuerzahler im Norden ändert und beziehen Stellung zu den Änderungen.

Kritik an Insolvenzverwalter-Vergütung Befindet sich ein Kunde im Insolvenzverfahren, bleibt den Lieferanten oft nur die Hoffnung, dass am Ende wenigstens noch eine nennenswerte Quote auf die Forderung gezahlt wird. Dabei müssen sie unter anderem auf die Geschicke des bestellten Insolvenzverwalters vertrauen. "Ob am Ende viel oder wenig zur Verteilung an die Gläubiger übrig ist, hängt aber auch maßgeblich von den Kosten des Verfahrens ab", sagte Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH. "Manchmal habe ich den Eindruck, dass die Einzigen, die in Deutschland von einem Insolvenzverfahren profitieren, die Insolvenzverwalter selbst sind; die Lieferanten hingegen erhalten am Ende oft nur eine solch geringe Quote, dass so manches Mal nicht einmal die bei der Bank - durch die Überweisung der Quote - entstehenden Buchungskosten gedeckt sind", gibt Drumann zu bedenken.

Kommunen brauchen neue Finanzierungsstrategien "Die europäische Staatsschuldenkrise hat den Blick der Banken für Ausfallrisiken auch im Kommunalkreditgeschäft geschärft. Dies und die hohen Schulden vieler Städte und Gemeinden werden nicht ohne Folge für ihre Finanzierungssituation bleiben", erklärt Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken. Das neue Regelwerk Basel III und die Erfahrungen der Staatsschuldenkrise hätten auch Konsequenzen für die Kreditvergabepraxis. So sei langfristig nicht damit zu rechnen, dass die sogenannte Nullgewichtung von öffentlichen Finanzierungen - ob Anleihen von oder Kredite an Bund, Länder oder Gemeinden - aufrecht erhalten bleiben könne. "Höhere Eigenkapital- und Refinanzierungskosten zwingen die Banken, ihre Geschäftsmodelle zu überprüfen und Kredit- und Liquiditätsrisiken neu zu bewerten", sagte Kemmer.

Zeichen verfehlter Beschäftigungspolitik "Menschen mit Behinderung bleiben am Arbeitsmarkt abgehängt", so kommentierte Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, den aktuellen Bericht der "Saarbrücker Zeitung", nach dem nur jeder sechste Schwerbehinderte 2011 aus der Arbeitslosigkeit heraus eine Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt aufnehmen konnte. Die VdK-Präsidentin nannte es "einen Skandal", dass angesichts des akuten Fachkräftemangels ein großes Potenzial auch an qualifizierten Arbeitskräften nicht zum Zuge komme, "nur weil sie mit einer Behinderung leben müssen". Mascher: "Das ist ein Zeichen verfehlter Beschäftigungspolitik, aber auch ein Zeichen für die Barrieren in den Köpfen der Personalverantwortlichen in vielen Betrieben."

EU-Pläne zur Bekämpfung von Cyberkriminalität Die Europäische Union hat die Bildung eines Einsatzzentrums gegen Cyberkriminalität an. Die Pläne sehen vor, Hacker-Attacken EU-weit künftig härter zu bestrafen. Eugene Kaspersky, CEO und Mitgründer von Kaspersky Lab, begrüßt den politischen Vorstoß der Europäischen Union: "Diese Initiative ist ein elementarer Baustein bei der Bekämpfung von Cyberkriminalität, der seit Jahren fehlt, obwohl unser Leben immer mobiler, vernetzter und digitaler wird."

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Vertraulicher Bericht zu "Indect" EU-Datenschutzrecht bringt Druck auf Unternehmen