Einbeziehung aller Banken in die EU-Bankenaufsicht
Bankenverband zum Jahresgutachten des Sachverständigenrates: Eine Europäische Bankenaufsicht dürfe nicht zu einem Zwei-Klassen-Recht in der Aufsicht führen Stärkere gemeinschaftliche Haftung werde zwingend mit einem nationalen Souveränitätsverzicht einhergehen
(23.11.12) - Das Jahresgutachten des Sachverständigenrates bietet nach Auffassung des Bankenverbandes einen erfreulich klaren ordnungspolitischen Blick auf die wirtschaftspolitischen Herausforderungen der europäischen Staatsschuldenkrise. "Völlig zu Recht fordern die Wirtschaftsweisen einen ‚langfristigen Orientierungsrahmen‘ für die Europäische Währungsunion", sagt Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes.
Hierfür gebe es nur zwei langfristig tragbare Ansätze: Entweder ein wirksames fiskalpolitisches Regelwerk, das die finanzpolitische Souveränität weitestgehend auf nationaler Ebene belässt, oder eine stärkere gemeinschaftliche Haftung, die dann zwingend mit einem nationalen Souveränitätsverzicht einhergehen müsse.
"Die Warnung des Sachverständigenrates, dass alle Ansätze dazwischen – insbesondere die gemeinsame Haftung ohne einen Verzicht auf nationale Souveränität – höchst problematisch seien, ist ebenso deutlich wie richtig", erläutert Kemmer. Die Gefahr, dass es bei den gegenwärtigen Kriseninterventionen zu grundlegend falschen Weichenstellungen komme, sei jedenfalls real. Das unterstreiche nicht zuletzt der Hinweis im Ratsgutachten, dass die Rettungsfunktion der Europäischen Zentralbank nur eine vorübergehende Notmaßnahme sein kann.
Der Bankenverband begrüßt zudem die Ausführungen des Sachverständigenrates zur Notwendigkeit der Einbeziehung aller Banken in eine EU-Bankenaufsicht. "Für das gleiche Geschäft, für gleiche Risiken und für alle Marktteilnehmer müssen die gleichen Aufsichtsregeln gelten und auch einheitlich angewandt werden", fordert Kemmer. Eine Europäische Bankenaufsicht dürfe nicht zu einem Zwei-Klassen-Recht in der Aufsicht führen. Eine Differenzierung zwischen vermeintlich systemrelevanten und nicht systemrelevanten Instituten dürfe es nicht geben.
Die Krise der spanischen Sparkassen habe erneut gezeigt, dass nicht vorhergesagt werden kann, welches Institut bzw. welche Gruppe von Instituten eine Gefahr für die Finanzmarktstabilität begründen können. Bei der konkreten Ausgestaltung müsse jedoch darauf geachtet werden, kleine und mittlere Banken nicht zu überfordern: Der Aufwand für Aufsicht muss in einem angemessenen Verhältnis zu Größe und Komplexität des eigenen Geschäftsmodells stehen. (Bundesverband deutscher Banken: ra)
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