Datenschutz-Compliance bei Acta


BfDI: Acta sieht einen weitgehend reibungslosen Austausch – auch personenbezogener – Daten zwischen den Vertragsparteien vor
Acta verpflichtet Anbieter von Internetdiensten, geschützte Nutzungsdaten, Telekommunikationsunternehmen sogar Verkehrsdaten der Telekommunikation offenzulegen, die dem Fernmeldegeheimnis unterliegen


(23.02.12) - Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Peter Schaar gesteht eine Fehleinschätzung hinsichtlich der Relevanz von Acta auf die deutsche Rechtlage ein. Schaar sagte:

"Ich bekenne, dass ich die Brisanz von Acta (offizieller Titel: 'Handelsübereinkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie') recht spät erkannt habe. Jedenfalls schien es mir – und ich denke, damit bin ich nicht allein -, dass nach durch das Europäische Parlament durchgesetzten Entschärfungen (insbesondere dem Verzicht auf obligatorisches 'Three Strikes'-Modell nach französischem Vorbild) aus der Diskussion die Luft raus war. Verschiedene europäische Regierungen – auch die Bundesregierung – legen Wert auf die Feststellung, dass Acta keine Änderungen der nationalen Rechtsordnungen bewirkt. Dies ist – jedenfalls bezogen auf Deutschland – nicht falsch, aber es ist auch nicht ganz richtig."

Schon Art. 2 - so Schaar - würde klarmachen, "dass es allen Unterzeichnern unbenommen ist, Maßnahmen zu treffen, die über das Abkommen selbst hinausgehen".

Lesen Sie mehr im Datenschutzforum - Peter Schaar. Der Blog
https://www.bfdi.bund.de/bfdi_forum/showthread.php?3062-Acta-und-der-Datenschutz
(BfDI: ra)


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Meldungen: Kommentare und Meinungen

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    Die Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland begrüßt den GRECO-Bericht zur fünften Evaluierungsrunde und fordert die umgehende Umsetzung der Empfehlungen. Die Forderungen der Staatengruppe gegen Korruption des Europarats (GRECO) bestätigen die Kritikpunkte von Transparency Deutschland.

  • Bitkom zum Data Act

    Mit dem Data Act soll unter anderem der Datenaustausch zwischen Unternehmen und von Unternehmen an die öffentliche Hand vorangebracht werden. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Achim Berg: "Der Data Act ist aktuell eines der wichtigsten Regulierungsprojekte auf EU-Ebene und entscheidet maßgeblich darüber, ob Europa auf dem Weg in die digitale Welt vorankommt."

  • Trilog zum Data Act

    Der Europäische Rat und das Europäische Parlament wollen mit ihrem Trilog zum Data Act starten. Der Data Act soll die Zugänglichkeit von Daten erleichtern, um Innovation und Fairness im digitalen Umfeld zu fördern und das Potential der stetig geschaffenen Datensätze besser ausschöpfen zu können.

  • Film- und Fernsehmarkt umfassend fördern

    Die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien hat Vorschläge für eine Reform der Filmförderung vorgelegt. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Bitkom begrüßt, dass die Bundesregierung ihre Filmförderinstrumente und die Rahmenbedingungen des Filmmarktes neu ordnen und vereinfachen will - und ausdrücklich eine Anreizförderung in den Mittelpunkt stellt. Ein neues Modell der Film- und Serienförderung muss einfach, wirksam und planbar sein, um zusätzliche Produktionen nach Deutschland bringen."

  • Weiterhin große rechtliche Unsicherheit

    Das vom Bundestag beschlossene Gesetz zum besseren Schutz hinweisgebender Personen vom 16. Dezember 2022 erhielt vom Bundesrat am 10. Februar 2023 keine Zustimmung. Unterschiedlich fielen die Stellungnahmen dazu aus. Dazu sagt Dr. Sebastian Oelrich, Co-Leiter der Arbeitsgruppe Hinweisgeberschutz von Transparency Deutschland, Folgendes.

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