Bitkom zum Patientendaten-Schutz-Gesetz


Dr. Bernhard Rohleder: "Datenschutz hat dem Patientenwohl zu dienen und darf nicht zum Bremsklotz der Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens werden"
Die elektronische Patientenakte ist das Kernstück der Digitalisierung des Gesundheitswesens



Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat Korrekturen am Patientendaten-Schutz-Gesetz gefordert. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Deutschland hängt bei der Nutzung digitaler Technologien im Gesundheitswesen gegenüber vielen Ländern um Jahre und teils Jahrzehnte zurück. Die Einführung der elektronischen Patientenakte ist längst überfällig: Sie verbessert nicht nur die medizinische Versorgung der Menschen, sie entlastet auch Ärzte, Krankenhäuser und das gesamte Gesundheitssystem. Ihr angekündigter Start im Januar 2021 darf nicht gefährdet werden. Weitere Verzögerungen können wir uns nicht erlauben. Es ist wichtig, dass alle Beteiligten und die Krankenkassen schnellstmöglich eine Lösung finden, mit der die elektronische Patientenakte zum 1. Januar 2021 eingeführt werden kann und dabei den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Die elektronische Patientenakte ist das Kernstück der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Mit ihr erhalten die Versicherten einen schnellen Zugriff auf ihre medizinischen Daten, ihre Diagnosen oder ihren Impfpass. Sie werden dadurch souveräner und mündiger. 73 Prozent der Menschen in Deutschland würden die elektronische Patientenakte laut einer aktuellen Bitkom-Studie nutzen.

Das Patientendaten-Schutz-Gesetz bringt uns bei der digitalen Gesundheitsversorgung in Deutschland einen großen Schritt voran – zugleich werden die Gesundheitsdaten der in Deutschland gesetzlich Versicherten im internationalen Vergleich herausragend gut geschützt. Vor allem bleibt das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Versicherten gewahrt: Die Nutzung der elektronischen Patientenakte ist freiwillig und die Datenhoheit liegt beim Patienten selbst. Ab 2022 ist dann auch ein differenziertes Rechtemanagement möglich, bei dem jeder Versicherte genau darüber verfügen kann, welcher Arzt welche Daten einsehen kann.

Daten sind die Grundlage einer hoch leistungsfähigen, auf die individuelle Situation jedes einzelnen Patienten abgestimmten medizinischen Versorgung. Wenn wir es in Deutschland nicht schaffen, den Datenschutz in ein ausgewogenes Verhältnis zum Patientenwohl zu bringen, werden die deutschen Patienten medizinische Leistungen künftig aus Ländern beziehen, denen diese Balance besser gelingt. Datenschutz hat dem Patientenwohl zu dienen und darf nicht zum Bremsklotz der Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens werden." (Bitkom: ra)

eingetragen: 20.08.20
Newsletterlauf: 09.11.20

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Rückschritte bei Spendentransparenz

    Anlässlich der Anhörung im Deutschen Bundestag forderte die "Allianz für Lobbytransparenz" wesentliche Nachbesserungen am Gesetzentwurf zur Reform des Lobbyregisters. Das Ziel, für eine größere Transparenz zu sorgen, wird klar verfehlt.

  • Bußgelder als Sanktionsmechanismus

    Auch im fünften Sommer nach Inkrafttreten der DSGVO bleibt die Sanktionspraxis der Behörden dynamisch: Jetzt wurde das 2.000. öffentlich einsehbare Bußgeld verhängt. Damit stieg die Summe der Datenschutz-Strafen auf mehr als 4 Milliarden Euro.

  • eco zum KRITIS-Dachgesetz

    Mit dem derzeit in der Ressortabstimmung befindlichen KRITIS-Dachgesetz will das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) die Resilienz kritischer Infrastrukturen stärken.

  • Bitkom zum Inkrafttreten des Digital Services Act

    Am 25. August 2023 trat der Digital Services Act in der EU in Kraft. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Desinformation und Fake-News sind eine Gefahr für Demokratie und gesellschaftlichen Zusammenhalt.

  • Massiver Eingriff in die Privatsphäre

    Nachdem der Europäische Gerichtshof mit seinem lang ersehnten Urteil am 22. September vergangenen Jahres entschieden hat, dass die deutschen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung nicht mit dem Unionsrecht vereinbar sind, hat nun auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine Entscheidung getroffen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen