Bitkom-Kommentar zum Personenbeförderungsgesetz


Ein Personenbeförderungsgesetz, das die Interessen der Menschen gerade außerhalb der Ballungszentren in den Mittelpunkt stellt und zum Gelingen der Verkehrswende beitragen sollt, muss mutiger sein
Nachfrage nach neuen Mobilitätsdiensten besonders hoch



Das neue Personenbeförderungsgesetz ist allenfalls ein halber Schritt in die richtige Richtung. Statt konsequent digitale Technologien für eine innovative, ressourcenschonende Mobilität einzusetzen, wird in zentralen Punkten der analoge, klimaschädliche Status Quo gesetzlich verankert. So wird es auch in der Neufassung eine Rückkehrpflicht für auftraglose Mietwagen geben.

Der staatlich verordnete Zwang, mit leerem Wagen zu einem definierten Standort zurückzufahren, ist wirtschaftlich unsinnig und schadet der Umwelt. Die Rückkehrpflicht atmet den Geist des vorigen Jahrhunderts. Sie ist ein Anachronismus und dient nur dazu, ein überteuertes Geschäftsmodell fortzuschreiben. Gerade in ländlichen Regionen kann damit Ride Hailing faktisch kaum angeboten werden. Hinzu kommt, dass in Großstädten die Behörden Einschränkungen für Ride-Hailing-Dienste verhängen können, wenn der Verkehr mit Mietwagen einen Anteil von 25 Prozent überschreitet. Dann dürfen zum Beispiel ab bestimmten Uhrzeiten bestimmte Gebiete nicht mehr angefahren werden. Oder: Wer zu erfolgreich ist, der soll künftig bestraft werden können.

Dabei ist gerade auf dem Land die Nachfrage nach neuen Mobilitätsdiensten besonders hoch. Nach einer in dieser Woche vorgestellten Bitkom-Studie sagen 87 Prozent der Bundesbürger und 91 Prozent der Landbevölkerung, dass neue Mobilitätsangebote wie Ride Hailing, Ride Pooling oder Sharing die Lebensqualität auf dem Land erhöhen können. Und dort, wo diese Dienste bereits angeboten werden, sind die Nutzer mit ihnen deutlich zufriedener als mit klassischen ÖPNV-Angeboten wie Bus und Bahn oder insbesondere dem Taxi. Ein Personenbeförderungsgesetz, das die Interessen der Menschen gerade außerhalb der Ballungszentren in den Mittelpunkt stellt und zum Gelingen der Verkehrswende beitragen sollt, muss mutiger sein und digitale Mobilität ermöglichen anstatt sie zu verhindern.

Erfreulich ist, dass die Novelle eine klare gesetzliche Grundlage für neue Mobilitätsdienste wie Ride-Pooling und Ride-Sharing schafft. Allerdings gibt es auch hier eine Reihe nicht nachvollziehbarer Einschränkungen. So sollen etwa beim Ride Pooling die Kommunen das letzte Wort haben und Obergrenzen für Anbieter festlegen können. Dies wird für die Fahrgäste zu einem Flickenteppich von Angeboten führen und erschwert es den Unternehmen, wirtschaftlich tragfähige Dienste zu etablieren. Inakzeptabel ist auch, dass die Anbieter neuer Mobilitätsdienste anders als kommunale Verkehrsunternehmen weiterhin den vollen Mehrwertsteuersatz zahlen müssen.
(Bitkom: ra)

eingetragen: 10.02.21
Newsletterlauf: 22.04.21

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Praktikabilität des Blauen Engels

    Die vom eco Verband initiierte Allianz zur Stärkung digitaler Infrastrukturen kritisiert die vom Umweltbundesamt (UBA) vorgesehenen Richtlinien-Neuerungen des Blauen Engels als weiterhin untauglich und praxisfern. Dazu sagt Dr. Béla Waldhauser, Sprecher der Allianz zur Stärkung digitaler Infrastrukturen in Deutschland: "Der Blaue Engel muss handhabbar und praktikabel für Rechenzentren werden. Bei der Überarbeitung des Umweltzeichens hat das UBA die Gelegenheit verstreichen lassen, den sehr starren Anforderungskatalog flexibler auszugestalten und die Praktikabilität des Blauen Engels zu stärken."

  • "Was erlauben DSK?"

    Vor 25 Jahren gab es die Wutrede von Herrn Trapattoni mit dem Ausruf: "Was erlauben Strunz?" Jeder mag sich seine Meinung zu Microsoft 365 bilden, aber heute müsste der Ausruf lauten: "Was erlauben DSK?" In einem Artikel der FAZ vom 13. Januar 2023 beginnen die Autoren Kristin Benedikt, Thomas Kranig und Professor Dr. Rolf Schwartmann ihren Beitrag mit: "Die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden haben Ende November 2022 eine Stellungnahme zu Microsoft 365 veröffentlicht, die es in sich hat. Microsoft-Kunden können danach einen rechtmäßigen Einsatz der Software nicht nachweisen, mit anderen Worten: Microsoft 365 ist rechtswidrig."

  • BGH zur Haftung für Affiliate-Links

    In seinem Urteil vom 26. Januar 2023 - I ZR 27/22 hat der BGH entschieden, dass Online-Händler für Werbelinks auf Partnerseiten nicht haften. Bei Affiliate-Links können Teilnehmende eines Partnerprogramms auf eigenen Seiten einen Link zu Produkten eines Online-Händlers setzen und bekommen dafür eine Provision.

  • Bitkom zur EU-Richtlinie zur Plattformarbeit

    Das EU-Parlament hat ihre Position zur geplanten Richtlinie zur Regulierung der Plattformarbeit festgelegt. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Plattformarbeit braucht einen EU-weit einheitlichen Regulierungsrahmen, der unerwünschte Entwicklungen verhindert, ohne diese neue Form der Arbeit abzuwürgen. Wer über digitale Arbeitsplattformen arbeitet, muss genau wissen, welche arbeitsrechtlichen und sonstigen Bedingungen gelten. Und wer über Plattformen Aufträge, Aufgaben oder Jobs anbietet, muss die juristischen Konsequenzen schnell und sicher erfassen können. Dies muss auch das Ziel der anstehenden Trilog-Verhandlungen sein."

  • Datenschutzpflichten für Unternehmen verschärft

    In seinem Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) geklärt, inwieweit Verbrauchern ein Auskunftsrecht zu von Unternehmen verarbeiteten Daten nach der DSGVO zusteht. Konkret betraf dies die Frage, ob ein Unternehmen die genauen Kontaktdaten offenlegen muss, an die es die Daten des Betroffenen weitergegeben hat oder lediglich eine Kategorie, wie zum Beispiel NGO, IT-Unternehmen oder ähnliches ausreicht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen