Bitkom zur EU-Richtlinie zur Plattformarbeit


Plattformarbeit braucht einen EU-weit einheitlichen Regulierungsrahmen
Die Richtlinie zur Plattformarbeit muss sicherstellen, dass für echte Selbstständige die geplante Vermutung eines Beschäftigungsverhältnisses nicht gilt



Das EU-Parlament hat ihre Position zur geplanten Richtlinie zur Regulierung der Plattformarbeit festgelegt. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:

"Plattformarbeit braucht einen EU-weit einheitlichen Regulierungsrahmen, der unerwünschte Entwicklungen verhindert, ohne diese neue Form der Arbeit abzuwürgen. Wer über digitale Arbeitsplattformen arbeitet, muss genau wissen, welche arbeitsrechtlichen und sonstigen Bedingungen gelten. Und wer über Plattformen Aufträge, Aufgaben oder Jobs anbietet, muss die juristischen Konsequenzen schnell und sicher erfassen können. Dies muss auch das Ziel der anstehenden Trilog-Verhandlungen sein.

Bitkom begrüßt grundsätzlich, dass die Plattformarbeit in der EU einheitlich geregelt werden soll. Der Anpassungsbedarf am Richtlinienentwurf ist jedoch noch groß: Insbesondere die Frage, wann ein Arbeitsverhältnis zwischen einer Plattform und den Plattformtätigen besteht, muss klarer herausgearbeitet werden und viel mehr auf Marktrealitäten eingehen. Menschen, die über Plattformen arbeiten, tun dies oftmals mit großer Flexibilität, für unterschiedliche Zeiträume und Lebensphasen, neben einem Hauptberuf, während des Studiums oder im Ruhestand. Viele sind gleichzeitig über mehrere Plattformen aktiv.

Für die überwiegende Mehrheit stellen die so erzielten Verdienste eine zusätzliche Einkommensquelle dar. Einigen dient die Tätigkeit auf Plattformen als Sprungbrett in die Selbstständigkeit, für viele Selbstständige und Freiberufler ist sie ein zusätzlicher Vertriebskanal. Die Richtlinie zur Plattformarbeit muss daher sicherstellen, dass für echte Selbstständige die geplante Vermutung eines Beschäftigungsverhältnisses nicht gilt. Hierfür ist es wichtig, dass eine widerlegbare Vermutung des Beschäftigungsverhältnisses an die Erfüllung klarer Kriterien geknüpft und nicht quasi-automatisch ausgelöst wird. Diese Kriterien müssen sich auf die eindeutigen Fälle der Scheinselbstständigkeit konzentrieren.

Über Online-Plattformen vermittelte Jobs sind niedrigschwellig zugänglich, flexibel in der Ausführung und bringen Angebot und Nachfrage sehr viel effizienter zusammen, als es bei klassischen Formen möglich wäre – und das grenzüberschreitend. Genau diese Vorteile werden von vielen, die Plattform-Jobs suchen, geschätzt. Sie wollen flexibel, abwechslungsreich und selbstbestimmt arbeiten. Es ist nun an EU-Parlament, Kommission und Rat, diesen Anspruch regulatorisch abzubilden." (Bitkom: ra)

eingetragen: 06.02.23
Newsletterlauf: 18.04.23

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