Big Data & Datenanalysen


Nachbesserungen bei EU-Datenschutzverordnung notwendig
Innovative Datenanalysen mit dem Schutz persönlicher Daten verbinden

(07.07.15) - Der Digitalverband Bitkom begrüßt die geplante Vereinheitlichung des Datenschutzrechts in der Europäischen Union, sieht aber vor dem Start der Verhandlungen zwischen Ministerrat, Kommission und EU-Parlament über die geplante EU-Datenschutz-Grundverordnung weiteren Diskussionsbedarf. "Wir brauchen für den Datenschutz in der digitalen Welt einen Ordnungsrahmen, der die Persönlichkeitsrechte der Menschen schützt und gleichzeitig innovative Methoden der Datenverarbeitung ermöglicht", sagte Susanne Dehmel, Bitkom-Geschäftsleiterin Vertrauen und Sicherheit. So kommen neue Formen der Datenanalyse mit Personenbezug im Gesundheitswesen, in der Verkehrslenkung, in der Forschung oder bei der Energieversorgung zum Einsatz. Davon profitiere nicht nur die Wirtschaft in Europa, sondern die Gesellschaft insgesamt. Bei den anstehenden Verhandlungen müssten die Interessen der unterschiedlichen Akteure in Einklang gebracht werden.

Unter anderem sind folgende Punkte aus Sicht des Bitkom noch zu klären:

Die Datenschutzgrundverordnung sollte innovative Big Data Anwendungen fördern, anstatt diese zu bremsen. Big Data Analysen ermöglichen die Auswertung großer Datenmengen in hoher Geschwindigkeit und gelten als eine der wichtigsten Technologien der Zukunft. Sie kommen in unterschiedlichsten Bereichen wie der Medizin, der wissenschaftlichen Forschung oder der Wirtschaft zum Einsatz.

"Der weiteren Entwicklung von Big Data in Europa stehen sowohl das Gebot der Datensparsamkeit als auch die so genannte Zweckbindung bei der Datenerhebung entgegen", sagte Dehmel. Ziel von Big Data Analysen sei es, in einer möglichst großen Menge von unterschiedlichen Daten Muster zu finden. Das sei bei einer restriktiven Auslegung der Zweckbindung kaum möglich. "Eine Auswertung von Daten sollte zulässig sein, soweit sie für die Betroffenen nicht nachteilig ist", sagte Dehmel. "Wir brauchen einen pragmatischen Ansatz: Unternehmen sollten mit personenbezogenen Daten nicht machen dürfen, was sie wollen. Es sollte aber handhabbare Wege geben, innovative Datenanalysen zu ermöglichen. Sonst koppeln wir uns von der technologischen Entwicklung ab."

Ein wichtiges Instrument sei in diesem Zusammenhang die anonymisierte oder pseudonymisierte Datenverarbeitung, die in der Verordnung stärker verankert werden sollte. Dehmel: "Eine Datenverarbeitung ohne Personenbezug schützt die Privatsphäre der Nutzer oft besser als eine eilig angeklickte Einwilligungserklärung."

Ziel der Verordnung ist nicht nur die Schaffung eines einheitlichen Datenschutzrechts, sondern ausdrücklich auch die einheitliche Durchsetzung dieses Rechts zur Verwirklichung gleicher Standards im gesamten EU-Gebiet. Das dient vor allem der Schaffung gleicher rechtlicher Bedingungen für alle, die in der EU ihre Produkte und Dienste anbieten. Dieses Ziel wird konterkariert, wenn Öffnungsklauseln eingeführt werden, die strengere nationale Regelungen zulassen. Ein Beispiel hierfür ist die erst kürzlich von deutscher Seite eingebrachte Öffnungsklausel zum Verbandsklagerecht. Im Ergebnis bedeutet das einen Wettbewerbsnachteil für deutsche Anbieter. "Wenn eine Regelung nicht in der Verordnung generell durchgesetzt werden kann, sollte es keinen nationalen Sonderweg geben, sonst drohen Standortnachteile für heimische Unternehmen", sagte Dehmel. (Bitkom: ra)

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Meldungen: Kommentare und Meinungen

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    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider ihren Tätigkeitsbericht vorgestellt. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung: "Das Amt der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist mit Blick auf die digitale Transformation und Zukunftstechnologien wie Künstlicher Intelligenz eines der wichtigsten in Deutschland. Der vorgelegte Tätigkeitsbericht zeigt den eingeschlagenen und dringend notwendigen Perspektivwechsel der BfDI, die Datenschutz und verantwortungsvolle Datennutzung gleichermaßen in den Blick nimmt."

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    Die EU-Kommission hat den "AI Continent Action Plan" vorgestellt, mit dem Europa bei Künstlicher Intelligenz zu den aktuell führenden Nationen USA und China aufschließen will. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung: "Mit dem AI Continent Action Plan verschiebt die EU den Fokus von KI-Regulierung auf KI-Förderung - und dafür ist es höchste Zeit. Die europäischen Staaten können nur gemeinsam zu den führenden KI-Nationen USA und China aufschließen und die Grundlagen für eine wettbewerbsfähige, europäische KI schaffen. Eine KI aus Europa würde einen entscheidenden Beitrag zu Europas digitaler Souveränität leisten. Die aktuelle geopolitische Lage und die angespannten Handelsbeziehungen zu den USA machen dies notwendiger denn je."

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    Transparency Deutschland kritisiert den Koalitionsvertrag von Union und SPD als unzureichend im Hinblick auf Korruptionsbekämpfung und -prävention sowie Transparenz. Keine der drei Kernforderungen, die die Antikorruptionsorganisation bereits im Wahlkampf an die künftige Bundesregierung formuliert hatte, wurde im Koalitionsvertrag berücksichtigt. In der nächsten Legislaturperiode bleiben damit gravierende Defizite bestehen - und der Handlungsbedarf verschärft sich.

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    Die Europäische Kommission hat am 26.02.25 mit der Omnibus-Richtlinie ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Nachhaltigkeitsvorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit vorgelegt. Stefan Premer, Principal Sustainability Consultant - Global Lead Climate Strategy bei Sphera, Anbieterin von Lösungen für das Nachhaltigkeitsmanagement in Unternehmen, erläutert unten seine Sicht zu diesen Vorschlägen.

  • Risiken frühzeitig zu kontrollieren

    Die Regulierung von KI ist ein zentrales politisches und wirtschaftliches Thema - doch während Europa auf Vorschriften setzt, treiben die USA und China die Umsetzung voran. Die EU versucht mit dem AI-Act, Risiken frühzeitig zu kontrollieren, doch der technologische Fortschritt lässt sich nicht per Gesetz erzwingen. Unternehmen müssen Verantwortung übernehmen, indem sie Transparenz fördern und Vertrauen schaffen - nicht nur aus ethischen Gründen, sondern auch für wirtschaftliche Vorteile.

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