Berechnung von Terminierungsentgelten


Europäische Kommission lehnte Preismodell der Bundesnetzagentur ab: Gemeinkosten sollen nicht in die Berechnung eingehen
Handygespräche: Bitkom kritisiert Eingriffe der EU-Kommission


(15.03.13) - Bitkom unterstützt die Bundesnetzagentur in der Auseinandersetzung mit der Europäischen Kommission um die Berechnung von so genannten Terminierungsentgelten. Das sind die Beträge, die Telefongesellschaften untereinander für die Weiterschaltung von Handy-Anrufen berechnen. "Die Bundesnetzagentur berücksichtigte bislang bei der Festsetzung der Terminierungsentgelte die Gemeinkosten", sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.

Zu den Gemeinkosten gehören beispielsweise die Aufwendungen für den Aufbau und Erhalt der Breitbandnetze. Die Kommission hatte jüngst das Modell der Bundesnetzagentur kritisiert und möchte europaweit einen Kostenmaßstab durchsetzen, bei dem diese Gemeinkosten nicht in die Berechnung eingehen.

"Die Strategie der Europäischen Kommission konterkariert die Ziele der Digitalen Agenda", sagte Rohleder. Die Kommission erschwere massiv eine verlässliche Investitionsplanung der Unternehmen. Sie berücksichtige weder die Besonderheiten des deutschen Mobilfunkmarktes noch die gesetzlich garantierte Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur. "Im Ergebnis handelt es sich um einen unangemessenen Eingriff in den deutschen Mobilfunkmarkt", so Rohleder. Der Aufbau superschneller Internetzugänge und intelligenter Netze lasse sich vor dem Hintergrund von Preisdiktaten kaum finanzieren.

Betroffen vom aktuellen Streit sind Telefonate innerhalb Deutschlands. Die Terminierungsentgelte wurden bereits zum 1. Dezember 2012 auf 1,85 Cent reduziert und sollten zum 1. Dezember 2013 noch einmal auf 1,79 Cent sinken. (Bitkom: ra)

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Hochkompetent, verantwortungsvoll, unabhängig

    Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD), eine seit über 40 Jahren aktive Bürgerrechtsorganisation, hat mit größtem Befremden zur Kenntnis genommen, dass die Bundesregierung bis heute immer noch keine Verlängerung der Amtszeit des amtierenden Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Ulrich Kelber in Aussicht gestellt hat.

  • VdK-Präsidentin: "Riester-Rente ist gescheitert"

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Sparkassen-Klausel zu Riester-Abschlusskosten für unwirksam erklärt. Die Bank hatte Sparerinnen und Sparer nicht über alle Kosten des Riester-Vertrags informiert und dann zu Beginn der Auszahlphase einen Nachschlag verlangt.

  • Gesetzliche Verpflichtung zu Barrierefreiheit

    Zur Anhörung zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele: "Gerne erinnere ich das Bundesjustizministerium (BMJ) an den gemeinsamen Plan im Koalitionsvertrag, das Allgemeine Gleichstellungsgesetz umfassend zu novellieren. Hier müssen endlich klare gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die privaten Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichten. Trotz Absichtserklärungen und Ankündigungen hat das für das AGG zuständige Bundesjustizministerium bisher nichts vorgelegt."

  • Gesammelte Kommentare zur US "AI Executive Order"

    Am 30. Oktober 2023 hat US-Präsident Joe Biden die "AI Executive Order" erlassen. Hier sind die wichtigsten Erkenntnisse der Verordnung auf einen Blick.

  • Regulierung von Foundation Models

    Zur Debatte über eine mögliche Verzögerung beim EU AI Act, mit dem die Entwicklung und Anwendung von Künstlicher Intelligenz in Europa reguliert werden soll, erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst: "Der AI Act ist die wohl wichtigste Entscheidung, die Europäisches Parlament und Kommission derzeit auf der Agenda haben."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen