EU bremst Bundesregierung und Deutsche Telekom aus


Absage der EU-Kommissarin Viviane Reding zu den Bestrebungen der Bundesregierung nach einer Lockerung der Wettbewerbsregeln für die Deutsche Telekom
Breko: EU-Kommissarin nimmt Wettbewerbshütung ernst - Telekom-Bevorzugung ein Rückschritt für die Marktliberalisierung

(02.04.09) - Der "Bundesverband Breitbandkommunikation" (Breko) begrüßt die klare Absage der EU-Kommissarin Viviane Reding zu den Bestrebungen der Bundesregierung nach einer Lockerung der Wettbewerbsregeln für die Deutsche Telekom AG (DTAG).

"Der Aufbau einer flächendeckenden, modernen und hochleistungsfähigen Breitbandinfrastruktur kann nur mit wettbewerblichen Strukturen funktionieren und nicht dadurch, dass die Interessen der Deutschen Telekom einseitig zu Lasten des Wettbewerbs begünstigt werden. Auch haben die letzten zehn Jahre bewiesen, dass Wettbewerbsstrukturen den Ausbau neuer Netze fördern", so Rainer Lüddemann, Geschäftsführer des Breko.

Der Breko ist beruhigt, dass Viviane Reding der Deutschen Telekom für deren Ausbau der Glasfasernetze keine Ausnahme von den Wettbewerbsregeln gewähren wird. Schließlich lagen auch die Investitionen der Deutschen Telekom mit 2,8 Mrd. Euro im vergangenen Jahr gemessen an denen der Wettbewerber mit 3,7 Mrd. Euro im gleichen Zeitraum deutlich niedriger. "Folglich wäre die Bevorzugung der DTAG ein Rückschritt für die Marktliberalisierung und den Breitbandausbau. Schließlich investiert die DTAG nur dort, wo sie dem Wettbewerb ausgesetzt ist", so Lüddemann.

Auch nach Auffassung des Breko ist es richtig Anreize für Investitionen in neue Netzinfrastruktur zu setzen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass entsprechende Anreize grundsätzlich investierenden Unternehmen zu Gute kommen. Ein Abbau von Regulierung wirkt dagegen nur zu Gunsten des Ex-Monopolisten.

Breko zieht daher ökonomische Investitionsanreize für den gesamten Wettbewerb, wie sie zurzeit auch in der Kommission diskutiert werden, vor. Der Breko appelliert daher auch an die Bundesnetzagentur sich der Auffassung der EU-Kommission durch eine konsequente Anwendung des Regulierungsrahmens anzuschließen. (Breko: ra)



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