Statement des Bankenverbandes zu CRD IV


Bankenverband: Starre Obergrenze von leistungsabhängigen Boni zum Festgehalt kritisch zu sehen
Bedauerlich, dass eine Einigung so lange an Themen scheiterte, die mit den Basel III-Regeln nichts zu tun haben

(05.03.13) - Das Europäische Parlament, Europäische Kommission und Rat haben sich in ihren Trilogverhandlungen auf wesentliche Punkte bei der CRR/CRDIV geeinigt. Andreas Schmitz, Präsident des Bankenverbandes, erklärte dazu:

"Wir begrüßen, dass die Europäischen Verhandlungspartner endlich einen wesentlichen Schritt zur Einigung über die Umsetzung von Basel III in Europa erreicht haben. Die Einführung der neuen Eigenkapital- und Liquiditätsregeln nach Basel III ist das Herzstück, um die Stabilität der Finanzmärkte zu sichern. Wir privaten Banken hoffen, dass Europäisches Parlament, Ministerrat und Europäische Kommission nunmehr zügig voran schreiten und zu Einigungen bei den verbliebenen offenen Themen kommen. Die Banken warten seit langem auf die notwendige Planungssicherheit hinsichtlich der Inhalte und Zeitpläne. Wichtig wird sein, die Regelungen zügig zu verabschieden und schnell mit der Entwicklung der für die Umsetzung notwendigen technischen Standards durch die Europäische Bankaufsichtsbehörde voran zu schreiten. Bis zum 1. Januar 2014 bleibt nicht mehr viel Zeit, um das Gesamtpaket in nationale Gesetze und in technische und prozessuale Systeme umzusetzen.

Erfreulich ist, dass die besonderen europäischen Umstände im Kompromiss angemessen berücksichtigt werden. Das schlägt sich in der Kapitaldefinition ebenso nieder, wie bei der Behandlung von Krediten an kleine und mittlere Unternehmen. Indem diese Kredite eine Erleichterung bei der Kapitalunterlegung erfahren, wird der besonderen Bedeutung dieser Unternehmen und ihrer Finanzierung für die Europäische Wirtschaft Rechnung getragen.

Bedauerlich ist allerdings, dass eine Einigung so lange an Themen scheiterte, die mit den Basel III-Regeln nichts zu tun haben. Die Banken müssen bereits heute darauf achten, dass die fixe und die variable Vergütung in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Diese Vorgabe entspricht den im Auftrag der G20 entwickelten Standards für solide Vergütungspraktiken. Insofern ist die starre Obergrenze von leistungsabhängigen Boni zum Festgehalt kritisch zu sehen. Diese geht zu Lasten der Wettbewerbsfähigkeit des Finanzstandortes Europa und stellt eine unangemessene Bevormundung der Eigentümer dar. Hier wurde die Chance verpasst, den Eigentümern die bewusste Entscheidung zu übergeben, über die Höhe der Obergrenze zu entscheiden.

Auch die vereinbarten weitreichenden Möglichkeiten der einzelnen Mitgliedsstaaten, von den Regeln über die Kapitalanforderungen abzuweichen, stoßen auf Unverständnis bei den privaten Banken. Hier leistet man auf der einen Seite einer Zersplitterung der europäischen Bankenregulierung Vorschub, während die Staatschefs auf der anderen Seite im Dezember beschlossen haben, eine einheitliche Bankenaufsicht unter dem Dach der Europäischen Zentralbank einzuführen. Ein europäisches Single Rulebook, wie es ursprünglich intendiert war, sieht anders aus."
(Bundesverband deutscher Banken: ra)

Bankenverband: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • "Recht auf schnelles Internet"

    Der Digitalausschuss des Bundestages hat über die Anhebung der Mindestversorgung mit Telekommunikationsdiensten entschieden. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Statt neue Verpflichtungen für die Netzbetreiber aufzubauen, sollte die Bundesregierung die bürokratischen Hürden für den Netzausbau abbauen. Alle Menschen und Unternehmen brauchen einen schnellen Zugang ins Internet. Damit dieses Ziel in Deutschland erreicht wird, haben die Netzbetreiber den Gigabit-Ausbau massiv beschleunigt und investieren bis 2025 rund 50 Milliarden Euro in den Ausbau von Glasfasernetzen."

  • Bitkom zum Recht auf Reparatur

    Am 23. April 2024 stimmte das EU-Parlament über das Recht auf Reparatur ab. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Länger nutzen ist oft umweltfreundlicher - das gilt auch für Smartphones, Tablets und andere digitale Geräte. Bitkom begrüßt daher, dass sich die EU dieses Themas mit der Einführung eines Rechts auf Reparatur annimmt. Positiv sticht bei der neuen EU-Richtlinie heraus, dass defekte IT-Geräte durch gebrauchte und professionell wiederaufbereitete Geräte - sogenannte Refurbished-IT - ersetzt werden können."

  • AI Act nahm letzte Hürde

    Die Mitgliedsstaaten der EU beschlossen am 21. Mai 2024 im Ministerrat den AI Act. Nach der Veröffentlichung könnte der AI Act bereits Ende Juni oder Anfang Juli in Kraft treten. Unternehmen müssen bereits sechs Monate später erste Regeln befolgen. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst,

  • Sechs Jahre DSGVO

    Am 25. Mai wurde die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sechs Jahre alt. Seit ihrer Anwendbarkeit verhängten europäische Datenschutzbehörden in mehr als 2.200 öffentlich bekannten Fällen Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 4,5 Milliarden Euro. Insbesondere Big-Tech-Unternehmen sind anfällig für hohe Bußgelder.

  • Sicherheit des Bankensektors in Europa

    Das Europäische Parlament hat am 24. April 2024 seine Position zu den Gesetzesvorschlägen der EU-Kommission für eine Änderung des Rahmenwerks für die Bankenabwicklung und Einlagensicherung (CMDI-Review) verabschiedet. Aus Sicht der Deutschen Kreditwirtschaft werden dadurch bewährte Sicherungssysteme gefährdet und Finanzierungsmöglichkeiten für die Wirtschaft beeinträchtigt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen