Regulierung von Intermediären


Reform der Medienordnung: eco gegen stärkere Regulierung von Suchmaschinen
Aufsicht und Kontrolle über die verwendeten Suchalgorithmen

(10.03.16) - Die im Zuge der Digitalisierung fortschreitende Medienkonvergenz – also die Annäherung bzw. Verschmelzung einzelner Medien und Mediennutzungen – erfordert eine grundlegende Reform der aktuellen Medien- und Kommunikationsordnung. Eine Bund-Länder-Kommission zur Neuordnung der Medienregulierung erarbeitet dazu derzeit die nötigen Änderungen in verschiedenen Rechtsgebieten. In diesem Rahmen wird auch die Frage diskutiert, inwiefern sogenannte Intermediäre wie etwa Suchmaschinen aufgrund ihrer Gatekeeper-Funktion im Internet einer stärkeren staatlichen Regulierung unterworfen werden sollten. Dabei werden insbesondere eine zentrale Aufsicht und Kontrolle über die verwendeten Suchalgorithmen gefordert. In einer heute veröffentlichten Stellungnahme spricht sich eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. deutlich gegen eine zusätzliche Regulierung von Intermediären aus.

"Bei der Debatte um eine vermeintliche Diskriminierung von Internetinhalten durch Intermediäre und der damit verbundene Ruf nach mehr Regulierung sowie wettbewerbs- und kartellrechtlichen Anpassungen handelt es sich um eine Schattendiskussion", sagt eco Vorstand Politik & Recht Oliver Süme, da sich bislang nicht nachweisen lasse, dass diese so oft beschworenen Gefahren einer zu großen Markt- und Meinungsmacht einzelner Intermediärer überhaupt der Realität entsprechen.

"Wir brauchen keine zusätzlichen Gesetze um mutmaßliche Marktrisiken in den Griff zu kriegen", so Süme, vielmehr ließen sich sämtliche Fragen zum Wettbewerb auf digitalen Märkten mit bereits bestehenden Instrumentarien lösen. Ein Zuviel an Regulierung wie etwa die geplante Einführung einer zentralen Aufsichtsbehörde zur Überwachung der von Suchmaschinen-Betreibern verwendeten Suchalgorithmen könne hingegen Innovationen und Investitionen in Infrastruktur und neuartige Dienste im Internet verhindern. "Vor dem Hintergrund der Medienkonvergenz ist bereits der Begriff der Intermediäre problematisch. Denn es gibt weder ein gemeinsames Begriffsverständnis noch eine genaue Definition des Intermediärs", so Süme weiter.

Fünf Punkte, die gegen eine Regulierung von Intermediären sprechen:

1. Der Begriff des Intermediärs ist nicht eindeutig definierbar.
Intermediäre können in vielen unterschiedlichen Formen, Modellen und Geschäftsfeldern auftreten. Gleichzeitig entwickeln sich stetig neue Erscheinungsformen. Es gibt daher keinen eindeutigen Rechtsbegriff der Mediengattung "Intermediäre" und daher auch keinen eindeutigen Handlungsrahmen für Regulierungsmaßnahmen.

2. Eine unzulässige Diskriminierung ist kaum nachweisbar. Es ist Sinn und Zweck von Intermediären, dem Nutzer die bestmögliche Antwort auf seine Suchanfrage zu geben. Dabei werden Inhalte nicht redaktionsgleich ausgewählt, sondern die Ergebnisse stellen stets eine Antwort auf eine individuelle Suchanfrage dar. Diese Auflistung kann per se nicht neutral sein. Eine valide Abgrenzung zwischen zulässigen und notwendigen Differenzierungen und möglicherweise rechtswidrigen Diskriminierungen dürfte in der Praxis nicht trivial sein.

3. Die Festlegung und Konkretisierung zentraler Kriterien des Suchalgorithmus durch eine zentrale Stelle ist unrealistisch und praxisfern. Der Betreiber eines Intermediärs ist darauf angewiesen, den verwendeten Suchalgorithmus stets neuen Anforderungen anpassen und damit weiter verbessern zu können. Der Aufbau einer behördlichen Struktur, die jede kleinste Anpassung des Suchalgorithmus eines Intermediärs überprüft und genehmigt, erscheint praktisch kaum vorstellbar. Ein regulatorischer Eingriff kann an dieser Stelle daher nur ultima ratio sein und bedarf belegbarer Missbrauchsfälle.

4. Eine Verpflichtung zur Kenntlichmachung zentraler Suchmaschinenkriterien ist geschäftsschädigend. Dies würde die notwendigen ständigen Verbesserungen etwa eines Suchalgorithmus wesentlich erschweren und einen tiefen Eingriff in die unternehmerische Freiheit darstellen. Die vollständige Offenlegung des Suchalgorithmus würde außerdem die Benutzbarkeit eines Intermediärs wesentlich verschlechtern, da so vielfältige Manipulationsmöglichkeiten geboten würden.

5. Die unternehmerische Selbstregulierung funktioniert. Viele Intermediäre sind bereits Selbstverpflichtungen eingegangen. Einer solchen Selbstregulierung sollte weiterhin Vorzug eingeräumt werden. Erst in einem zweiten Schritt sollte eine Aufsichtsinstanz oder ein Gericht eingreifen.
(eco: ra)

eco: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Bedrohungslage ganzheitlich verstehen

    Mit dem Kabinettsbeschluss vom 30. Juli 2025 hat die Bundesregierung einen überfälligen Schritt getan. Die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie kommt damit in die nächste Phase - verspätet, aber mit deutlich geschärften Konturen. Der Regierungsentwurf schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für Cybersicherheit in weiten Teilen der Wirtschaft und verankert Mindeststandards, die weit über den bisherigen KRITIS-Kreis hinausreichen.

  • KI-Assistent ein potenzieller Angriffspunkt

    Der Schwerpunkt des neuen freiwilligen Verhaltenskodexes der Europäischen Union für künstliche Intelligenz liegt verständlicherweise auf der verantwortungsvollen Entwicklung künstlicher Intelligenz. Doch indirekt wirft er auch die Frage nach einem weiteren wichtigen Pfeiler der gewissenhaften Einführung auf: der Sicherheit bei der Nutzung von KI.

  • Umsetzung der E-Rechnungspflicht

    Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte kürzlich ein neues Entwurfsschreiben zur elektronischen Rechnungsstellung. Darin korrigiert das BMF Fehler des Einführungsschreibens vom Oktober 2024 und nimmt Ergänzungen vor. Für Unternehmen gilt es nun zu verstehen, ob sich aus dem Entwurfsschreiben vom 28. Juni 2025 neue oder geänderte Anforderungen für das interne Rechnungswesen ergeben. Dies ist insbesondere für mittelständische Unternehmen kein leichtes Unterfangen.

  • Globale Regulierung Künstlicher Intelligenz

    Vor einem Jahr, am 1. August 2024, ist der europäische AI Act in Kraft getreten - ein historischer Meilenstein für die globale Regulierung Künstlicher Intelligenz. Europa hat damit umfassende Maßstäbe gesetzt. Doch in Deutschland fehlt der Digitalwirtschaft weiterhin die notwendige Orientierung. Der eco - Verband der Internetwirtschaft e.?V. sieht in der Regulierung neue Chancen für den digitalen europäischen Binnenmarkt, warnt aber zugleich vor Versäumnissen: Unternehmen fehlt es an konkreten Standards, an Rechtssicherheit - und an einer verlässlichen politischen Perspektive. Das Risiko: Deutschland droht, den Anschluss an die nächste Welle der KI-Innovation zu verlieren.

  • VdK prüft Musterklagen seiner Mitglieder

    VdK-Präsidentin Verena Bentele sieht im Haushaltsentwurf 2026 von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil keine nachhaltige Lösung für die Sozialversicherungen: "Der Haushaltsentwurf 2026 von Finanzminister Klingbeil verschärft die chronische Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Statt im kommenden Haushaltsjahr lediglich ein zinsfreies Darlehen in Höhe von zwei Milliarden Euro bereitzustellen und großzügige Bundeszuschüsse auszuschließen, fordere ich die Bundesregierung auf, erst einmal ihre Schulden bei den Pflegekassen zu begleichen. Wir prüfen derzeit Musterklagen von VdK-Mitgliedern, da sich die Bundesregierung konsequent weigert, ihre Verpflichtungen gegenüber den Pflegekassen zu erfüllen."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen