Fraglich, ob Maßnahmen gewünschte Effekte erzielen


Bankenverband sieht EU-Aktionsplan zum Abbau notleidender Kredite zurückhaltend
Bad Banks dürfen nicht zur Vergemeinschaftung von Schulden führen



Die Europäische Kommission hat ihren Aktionsplan zum Abbau notleidender Kredite (NPL) vorgestellt. Dazu sagte Christian Ossig, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes: "Die Initiative der EU-Kommission, einem möglichen deutlichen Anstieg notleidender Kredite in den Bankbilanzen zu begegnen, ist richtig." Ob die jetzt vorgesehen Maßnahmen die gewünschten Effekte erzielen, sei allerdings fraglich. "Insbesondere die neu geplanten "Bad Banks" dürfen nicht dazu führen, dass Schulden vergemeinschaftet werden", betonte Ossig.

Mit Blick auf die Corona-Pandemie wäre es sinnvoll gewesen, die Handlungsspielräume der Banken bei der Kreditvergabe deutlicher zu stärken. Dies wäre zum Beispiel möglich, in dem man den Banken mehr Flexibilität bei der Eigenkapitaldeckung von notleidenden Krediten eingeräumt hätte. Die entsprechenden Regeln sind aus Sicht des Bankenverbandes derzeit zu starr und rigide. (Bundesverband deutscher Banken: ra)

eingetragen: 13.01.21
Newsletterlauf: 16.02.21


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • "Recht auf schnelles Internet"

    Der Digitalausschuss des Bundestages hat über die Anhebung der Mindestversorgung mit Telekommunikationsdiensten entschieden. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Statt neue Verpflichtungen für die Netzbetreiber aufzubauen, sollte die Bundesregierung die bürokratischen Hürden für den Netzausbau abbauen. Alle Menschen und Unternehmen brauchen einen schnellen Zugang ins Internet. Damit dieses Ziel in Deutschland erreicht wird, haben die Netzbetreiber den Gigabit-Ausbau massiv beschleunigt und investieren bis 2025 rund 50 Milliarden Euro in den Ausbau von Glasfasernetzen."

  • Bitkom zum Recht auf Reparatur

    Am 23. April 2024 stimmte das EU-Parlament über das Recht auf Reparatur ab. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Länger nutzen ist oft umweltfreundlicher - das gilt auch für Smartphones, Tablets und andere digitale Geräte. Bitkom begrüßt daher, dass sich die EU dieses Themas mit der Einführung eines Rechts auf Reparatur annimmt. Positiv sticht bei der neuen EU-Richtlinie heraus, dass defekte IT-Geräte durch gebrauchte und professionell wiederaufbereitete Geräte - sogenannte Refurbished-IT - ersetzt werden können."

  • AI Act nahm letzte Hürde

    Die Mitgliedsstaaten der EU beschlossen am 21. Mai 2024 im Ministerrat den AI Act. Nach der Veröffentlichung könnte der AI Act bereits Ende Juni oder Anfang Juli in Kraft treten. Unternehmen müssen bereits sechs Monate später erste Regeln befolgen. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst,

  • Sechs Jahre DSGVO

    Am 25. Mai wurde die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sechs Jahre alt. Seit ihrer Anwendbarkeit verhängten europäische Datenschutzbehörden in mehr als 2.200 öffentlich bekannten Fällen Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 4,5 Milliarden Euro. Insbesondere Big-Tech-Unternehmen sind anfällig für hohe Bußgelder.

  • Sicherheit des Bankensektors in Europa

    Das Europäische Parlament hat am 24. April 2024 seine Position zu den Gesetzesvorschlägen der EU-Kommission für eine Änderung des Rahmenwerks für die Bankenabwicklung und Einlagensicherung (CMDI-Review) verabschiedet. Aus Sicht der Deutschen Kreditwirtschaft werden dadurch bewährte Sicherungssysteme gefährdet und Finanzierungsmöglichkeiten für die Wirtschaft beeinträchtigt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen