Fraglich, ob Maßnahmen gewünschte Effekte erzielen
Bankenverband sieht EU-Aktionsplan zum Abbau notleidender Kredite zurückhaltend
Bad Banks dürfen nicht zur Vergemeinschaftung von Schulden führen
Die Europäische Kommission hat ihren Aktionsplan zum Abbau notleidender Kredite (NPL) vorgestellt. Dazu sagte Christian Ossig, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes: "Die Initiative der EU-Kommission, einem möglichen deutlichen Anstieg notleidender Kredite in den Bankbilanzen zu begegnen, ist richtig." Ob die jetzt vorgesehen Maßnahmen die gewünschten Effekte erzielen, sei allerdings fraglich. "Insbesondere die neu geplanten "Bad Banks" dürfen nicht dazu führen, dass Schulden vergemeinschaftet werden", betonte Ossig.
Mit Blick auf die Corona-Pandemie wäre es sinnvoll gewesen, die Handlungsspielräume der Banken bei der Kreditvergabe deutlicher zu stärken. Dies wäre zum Beispiel möglich, in dem man den Banken mehr Flexibilität bei der Eigenkapitaldeckung von notleidenden Krediten eingeräumt hätte. Die entsprechenden Regeln sind aus Sicht des Bankenverbandes derzeit zu starr und rigide. (Bundesverband deutscher Banken: ra)
eingetragen: 13.01.21
Newsletterlauf: 16.02.21
Meldungen: Kommentare und Meinungen
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Haftungsrisiko begrenzen
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Grundrechtsproblematische Massenüberwachung
Der europäische Gerichtshof hat am 20. September 2022 ein historisches Urteil verkündet: Die aktuell in Deutschland geltende Vorratsdatenspeicherung widerspricht den Grundrechten der EU und das entsprechende deutsche Gesetz ist damit null und nichtig.
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EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung
Der EuGH hat einem Grundsatzurteil entscheiden, dass das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist. Damit ist die VDS in Deutschland wieder einmal vom Tisch. Bereits in den vergangenen Monaten zeigte der EuGH weniger Verständnis für Politiker in den EU-Mitgliedsstaaten, die trotz eindeutiger Rechtslage und -sprechung weiter eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung fordern.