Lieferketten: Konsequenzen und Risiken


Lieferkettengesetz: Darauf müssen sich Unternehmen vorbereiten
Kinderarbeit, Ausbeutung und Naturzerstörung bei der globalen Produktion von Waren eindämmen



Der Bundestag hat das von der großen Koalition beschlossene Lieferkettengesetz verabschiedet. Der Bundesrat hat ihm zugestimmt. Durch das Gesetz sollen Kinderarbeit, Ausbeutung und Naturzerstörung bei der globalen Produktion von Waren eingedämmt werden. Unternehmen sollen dafür Sorge tragen, dass es in ihrer gesamten Lieferkette, auch international, nicht zu Verletzungen der Menschenrechte kommt. Dazu kommentiert Dr. Christoph Schröder, Rechtsanwalt bei der Wirtschaftskanzlei CMS Deutschland:

"Damit sendet Deutschland ein starkes Signal an die Europäische Kommission, die EU-Richtlinie auf den Weg zu bringen. Eine europaweit einheitliche Regelung der Verantwortung für Menschenrechte in den Lieferketten liegt im Interesse der deutschen Unternehmen. Sie haben durch das Lieferkettengesetz vorläufig einen Wettbewerbsnachteil."

Unternehmen sollten sich laut CMS-Anwalt Schröder nun deutlich mit den Konsequenzen und Risiken auseinandersetzen. Er betont: "Die zivilrechtliche Haftung für die Nichtbeachtung der Sorgfaltspflichten des Lieferkettengesetzes ist zwar ausgeschlossen. Aber die Haftung deutscher Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen im Ausland bleibt möglich, insbesondere wenn das Gericht ausländisches Recht anzuwenden hat. Ausländische Rechtsordnungen lassen solche Haftungsansprüche in immer stärkerem Umfang zu. Das zeigen die jüngsten Urteile aus England und den Niederlanden sowie laufende Gesetzgebungsverfahren in zahlreichen Ländern."

Der CMS-Anwalt fügt hinzu: "Auch ohne zivilrechtliche Haftung drohen saftige Sanktionen: Bußgelder bis zu 2 Prozent des Jahresumsatzes und der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen für bis zu drei Jahre sind sicher Anreiz genug für die deutschen Unternehmen, das Lieferkettengesetz ernst zu nehmen."

Unternehmen sollten sich nun gut vorbereiten, rät Anwalt Schröder: "Auf die deutschen Unternehmen kommt nun viel Arbeit zu. Die jetzt beschlossenen Sorgfaltspflichten verlangen von den Betrieben erheblich mehr als etwa die bestehenden Berichtspflichten aufgrund der CSR-Richtlinie. Die Vorbereitung auf die Sorgfaltspflichten wird viel Zeit kosten. Deshalb sollten die Betriebe umgehend damit beginnen."

Abschließend analysiert Dr. Christoph Schröder von CMS: "Wichtig ist aber, die neuen gesetzlichen Anforderungen nicht nur als Bürde zu sehen, sondern auch als Chance, die eigene Reputation und Wahrnehmung im Markt zu stärken – und bei der Gelegenheit die eine oder andere Geschäftsbeziehung zu Lieferanten zu vertiefen." (CMS Hasche Sigle: ra)

eingetragen: 30.06.21
Newsletterlauf: 07.10.21

CMS Hasche Sigle: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Karenzzeit von bis zu drei Jahren gefordert

    Die Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland begrüßt den GRECO-Bericht zur fünften Evaluierungsrunde und fordert die umgehende Umsetzung der Empfehlungen. Die Forderungen der Staatengruppe gegen Korruption des Europarats (GRECO) bestätigen die Kritikpunkte von Transparency Deutschland.

  • Bitkom zum Data Act

    Mit dem Data Act soll unter anderem der Datenaustausch zwischen Unternehmen und von Unternehmen an die öffentliche Hand vorangebracht werden. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Achim Berg: "Der Data Act ist aktuell eines der wichtigsten Regulierungsprojekte auf EU-Ebene und entscheidet maßgeblich darüber, ob Europa auf dem Weg in die digitale Welt vorankommt."

  • Trilog zum Data Act

    Der Europäische Rat und das Europäische Parlament wollen mit ihrem Trilog zum Data Act starten. Der Data Act soll die Zugänglichkeit von Daten erleichtern, um Innovation und Fairness im digitalen Umfeld zu fördern und das Potential der stetig geschaffenen Datensätze besser ausschöpfen zu können.

  • Film- und Fernsehmarkt umfassend fördern

    Die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien hat Vorschläge für eine Reform der Filmförderung vorgelegt. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Bitkom begrüßt, dass die Bundesregierung ihre Filmförderinstrumente und die Rahmenbedingungen des Filmmarktes neu ordnen und vereinfachen will - und ausdrücklich eine Anreizförderung in den Mittelpunkt stellt. Ein neues Modell der Film- und Serienförderung muss einfach, wirksam und planbar sein, um zusätzliche Produktionen nach Deutschland bringen."

  • Weiterhin große rechtliche Unsicherheit

    Das vom Bundestag beschlossene Gesetz zum besseren Schutz hinweisgebender Personen vom 16. Dezember 2022 erhielt vom Bundesrat am 10. Februar 2023 keine Zustimmung. Unterschiedlich fielen die Stellungnahmen dazu aus. Dazu sagt Dr. Sebastian Oelrich, Co-Leiter der Arbeitsgruppe Hinweisgeberschutz von Transparency Deutschland, Folgendes.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen