"Lieferkettengesetz dient allein den Gutmenschen"


Ethikverband der deutschen Wirtschaft: Ein Lieferkettengesetz ist unmoralisch
Lieferkettengesetz ungeeignet, bessere Lebensverhältnisse am Ende der Lieferkette zu erreichen



Der Ethikverband der deutschen Wirtschaft fordert, die Pläne für ein Lieferkettengesetz aufzugeben. "Mit diesem Gesetz tragen wir am anderen Ende der Welt zu Ausgrenzung, Ungerechtigkeit und Armut bei", so die Präsidentin des Verbands, Dr. Irina Kummert. Mit einem deutschen Lieferkettengesetz sollen deutsche Unternehmen verpflichtet werden, Standards unserer wohlhabenden westlichen Gesellschaft nicht nur in Deutschland und in Europa, sondern unterschiedslos in allen mehr oder weniger entwickelten Ländern der Welt einheitlich in ihren Lieferketten bis zum letzten Glied zu beachten. Die Befürworter des Lieferkettengesetzes befassen sich zu wenig damit, welche Konsequenzen die Durchsetzung ihrer Moralvorstellungen beispielsweise für eine Frau hat, die in prekären Verhältnissen etwa in einem Land wie Äthiopien ihre Kinder ernähren muss. Seriöse Studien, durchgeführt am Zentrum für Unternehmensverantwortung und Nachhaltigkeit (CCRS) der Universität Zürich, belegen, dass eine Bekleidungsfabrik dort vielfach die einzige Möglichkeit, insbesondere für Frauen ist, Geld zu verdienen und selbstbestimmt zu leben.

Das Lieferkettengesetz ist zusätzlich ungeeignet, bessere Lebensverhältnisse am Ende der Lieferkette zu erreichen. Der deutsche Staat soll deutsche Unternehmen sanktionieren, die es versäumen, in ihrer Lieferkette in einem fremden Land die Einhaltung der Menschenrechts- und Umweltschutzvorgaben zu kontrollieren. Damit wird ignoriert, dass andere Kulturkreise andere Auffassungen über Menschenrechte und wir nicht das Recht haben, unsere Vorstellung davon was das Gute sei, anderen Kulturkreisen vorzugeben. Es macht wenig Sinn, dass deutsche Unternehmen dazu verpflichtet werden, in China oder Brasilien die Gewährleistung von Umweltschutzvorgaben zu kontrollieren, wenn sie sie nicht durchsetzen können. Aus der geforderten Kontrolle würde nur eine Berichtspflicht zur Beschreibung unwürdiger Zustände - verbunden mit Schadensersatzansprüchen, einklagbar in Deutschland, wenn die Kontrollberichte nicht geschrieben werden.

Die deutschen Unternehmen sind gefordert und verpflichtet, mit Augenmaß für die konkreten Umstände des Betriebes und des Landes das ihnen Mögliche zu tun, um menschenwürdige Arbeit zu gewährleisten. "Ein Lieferkettengesetz dient allein den Gutmenschen zur Beruhigung und zementiert einen überheblichen Moralimperialismus", so Kummert. Erste Erfahrungen aus Ländern, die schon unter einem Lieferkettengesetz leben, zeugen von dessen Wirkungslosigkeit. Deutlich nachhaltiger ist der Druck der Öffentlichkeit. Der Modehersteller Boohoo im Vereinigten Königreich hat es gerade erfahren. Deshalb sollte die Bundesregierung statt durch ein Lieferkettengesetz durch noch bessere Öffentlichkeitsarbeit überzeugen. (Ethikverband der deutschen Wirtschaft: ra)

eingetragen: 19.08.20
Newsletterlauf: 27.10.20

Ethikverband der deutschen Wirtschaft: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Praktikabilität des Blauen Engels

    Die vom eco Verband initiierte Allianz zur Stärkung digitaler Infrastrukturen kritisiert die vom Umweltbundesamt (UBA) vorgesehenen Richtlinien-Neuerungen des Blauen Engels als weiterhin untauglich und praxisfern. Dazu sagt Dr. Béla Waldhauser, Sprecher der Allianz zur Stärkung digitaler Infrastrukturen in Deutschland: "Der Blaue Engel muss handhabbar und praktikabel für Rechenzentren werden. Bei der Überarbeitung des Umweltzeichens hat das UBA die Gelegenheit verstreichen lassen, den sehr starren Anforderungskatalog flexibler auszugestalten und die Praktikabilität des Blauen Engels zu stärken."

  • "Was erlauben DSK?"

    Vor 25 Jahren gab es die Wutrede von Herrn Trapattoni mit dem Ausruf: "Was erlauben Strunz?" Jeder mag sich seine Meinung zu Microsoft 365 bilden, aber heute müsste der Ausruf lauten: "Was erlauben DSK?" In einem Artikel der FAZ vom 13. Januar 2023 beginnen die Autoren Kristin Benedikt, Thomas Kranig und Professor Dr. Rolf Schwartmann ihren Beitrag mit: "Die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden haben Ende November 2022 eine Stellungnahme zu Microsoft 365 veröffentlicht, die es in sich hat. Microsoft-Kunden können danach einen rechtmäßigen Einsatz der Software nicht nachweisen, mit anderen Worten: Microsoft 365 ist rechtswidrig."

  • BGH zur Haftung für Affiliate-Links

    In seinem Urteil vom 26. Januar 2023 - I ZR 27/22 hat der BGH entschieden, dass Online-Händler für Werbelinks auf Partnerseiten nicht haften. Bei Affiliate-Links können Teilnehmende eines Partnerprogramms auf eigenen Seiten einen Link zu Produkten eines Online-Händlers setzen und bekommen dafür eine Provision.

  • Bitkom zur EU-Richtlinie zur Plattformarbeit

    Das EU-Parlament hat ihre Position zur geplanten Richtlinie zur Regulierung der Plattformarbeit festgelegt. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Plattformarbeit braucht einen EU-weit einheitlichen Regulierungsrahmen, der unerwünschte Entwicklungen verhindert, ohne diese neue Form der Arbeit abzuwürgen. Wer über digitale Arbeitsplattformen arbeitet, muss genau wissen, welche arbeitsrechtlichen und sonstigen Bedingungen gelten. Und wer über Plattformen Aufträge, Aufgaben oder Jobs anbietet, muss die juristischen Konsequenzen schnell und sicher erfassen können. Dies muss auch das Ziel der anstehenden Trilog-Verhandlungen sein."

  • Datenschutzpflichten für Unternehmen verschärft

    In seinem Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) geklärt, inwieweit Verbrauchern ein Auskunftsrecht zu von Unternehmen verarbeiteten Daten nach der DSGVO zusteht. Konkret betraf dies die Frage, ob ein Unternehmen die genauen Kontaktdaten offenlegen muss, an die es die Daten des Betroffenen weitergegeben hat oder lediglich eine Kategorie, wie zum Beispiel NGO, IT-Unternehmen oder ähnliches ausreicht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen