Videoüberwachung als Ordnungswidrigkeit


Piratenpartei kritisiert: Bundesregierung legalisiert großzügige Überwachung am Arbeitsplatz
Entwurf zum Beschäftigtendatenschutz legalisiere die Datenschutzskandale der Vergangenheit


(16.01.13) - Stimmt der Bundestag den von der Koalition vorgelegten Änderungen am Entwurf für den Beschäftigtendatenschutz zu, wird das Recht auf Datenschutz für Arbeitgeber massiv ausgehöhlt, warnt die Piratenpartei Deutschland. Die Erlaubnis offener Videoüberwachung und die Einstufung illegaler Videoüberwachung als Ordnungswidrigkeit ist in dieser Sache laut der Piratenpartei nur die Spitze des Eisbergs.

"Der Entwurf legalisiert die Datenschutzskandale der Vergangenheit. Arbeitgebern wird das Recht eingeräumt, Mitarbeiter-PCs zu durchsuchen, Arbeit in Callcentern großflächig zu überwachen und Arbeitsplätze großzügig zu filmen und die dabei gesammelten Daten als Kündigungsgrund zweitzuverwerten. Das Recht des Arbeitnehmers auf Datenschutz wird mit diesem Gesetz nicht festgeschrieben, sondern komplett ausgehöhlt. Dieses Arbeitnehmerüberwachungsgesetz gehört daher auf direktem Weg in den Schredder", verurteilt Katharina Nocun, Landtagskandidatin der Piraten Niedersachsen, den Vorstoß der Bundesregierung.

Mit dem neuen Beschäftigtendatenschutzgesetz soll nicht nur die umfassende offene Überwachung der Beschäftigten am Arbeitsplatz erlaubt werden, sondern auch die besondere Schutzpflicht gegenüber den Arbeitnehmerdaten gelockert werden. So soll es laut Gesetzesentwurf erlaubt sein, Beschäftigtendaten durch Dienstleister oder Konzernteile im EU-Ausland verarbeiten zu dürfen – und damit auch in Staaten, deren Datenschutzstandards deutlich unter deutschem Niveau liegen.

Weiterhin werden die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten stark eingeschränkt. So sollen Persönlichkeitsprofile der Arbeitnehmer mit Angaben zur Sozialkompetenz genauso erlaubt werden wie Fragen zu laufenden Verfahren in Bewerbungsgesprächen oder Bluttests und ärztliche Untersuchungen vor Versetzungen. Auch Fragen zu Schwangerschaften und Behinderungen werden nicht ausdrücklich verboten. "Das neue Beschäftigtendatenschutzgesetz verstieße nicht nur gegen die rechtsstaatliche Unschuldsvermutung, sondern würde Diskriminierung Tür und Tor öffnen", sagte Nocun weiter.

Bereits der erste Entwurf war von Datenschützern und Arbeitnehmervertretern massiv kritisiert worden [1].

Quellen:
[1] Stellungnahmen zum ersten Entwurf:
http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a04/Anhoerungen/Anhoerung08/Stellungnahmen_SV/
(Piratenpartei: ra)

Lesen Sie auch:
Verschlechterungen für den Datenschutz
Völlig unzureichendes Datenschutzniveau
Management Briefing: Rechtskonforme Videoüberwachung


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • NIS-2-Richtlinien treten bald in Kraft

    Die NIS-2-Richtlinien treten in wenigen Monaten in Kraft und sind derzeit in aller Munde. Die zahlreichen Vorträge und Veranstaltungen zu diesem Thema unterstreichen nicht nur dessen Bedeutung, sondern zeigen auf, dass es noch viel Informationsbedarf bei Verantwortlichen und Entscheidern gibt.

  • Bitkom zum Inkrafttreten des AI Acts

    Nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt am 12. Juli trat am 1. August 2024 der AI Act in Kraft. Bereits in einem halben Jahr müssen Unternehmen erste Regeln befolgen. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst: "Nach langem Kräfteringen gibt es mit dem AI Act nun zwar einen EU-weiten Regulierungsrahmen für Künstliche Intelligenz, mit dem Inkrafttreten sind aber sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene noch viele Fragen ungeklärt. Ob Deutschland und Europa zu Innovationsstandorten für Künstliche Intelligenz oder zu Nachzüglern werden, hängt entscheidend von der weiteren Ausgestaltung und Umsetzung des AI Acts ab."

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Referentenentwurf zum Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) enthält unter anderem Weichenstellungen für die künftige Ausgestaltung der bisherigen gematik GmbH. Die Weiterentwicklung ist für die Digitalisierung des Gesundheitswesens notwendig. Allerdings geht der Gesetzentwurf an vielen Stellen zu weit und greift teilweise tief in den freien Wettbewerb ein.

  • Noch wichtige Details müssen angepasst werden

    Die NIS2-Richtlinie der EU soll angesichts einer zunehmenden Bedrohung durch Cyberattacken die Cybersicherheit der europäischen Wirtschaft stärken und auf ein einheitlich hohes Niveau bringen. Das Bundeskabinett hat die notwendige deutsche Umsetzung - das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz - beschlossen.

  • Bitkom zum TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz

    Das Bundeskabinett hat Entwurf für das TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz verabschiedet. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst: "Nach monatelanger Verzögerung hat das Bundeskabinett … einen Entwurf für das TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz verabschiedet, das trotz richtiger Ansätze hinter den Erwartungen und selbstgesteckten Zielen zurückbleibt. Wir begrüßen, dass nach langen Diskussionen, ob dem Ausbau von Telekommunikationsnetzen ein 'überragendes öffentliches Interesse' wie etwa auch den erneuerbaren Energien bescheinigt werden soll, sich dieses nun im Gesetzentwurf wiederfindet."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen