Rückschritte bei Spendentransparenz


Lobbyregistergesetz: Reformentwurf verfehlt Ziel der Transparenz
Beibehaltung der Ausnahmen verschärft unfaire Ungleichbehandlung



Anlässlich der Anhörung im Deutschen Bundestag forderte die "Allianz für Lobbytransparenz" wesentliche Nachbesserungen am Gesetzentwurf zur Reform des Lobbyregisters. Das Ziel, für eine größere Transparenz zu sorgen, wird klar verfehlt. Vor allem fehlt eine praktikable Regelung zur Nachvollziehbarkeit politischer Entscheidungen (sogenannter "exekutiver Fußabdruck"). Zudem sind auch künftig nicht alle Interessenvertreter zur Registrierung verpflichtet. Mit Blick auf die Offenlegung von Spenden bedeutet der Entwurf de facto sogar einen Rückschritt.

Dazu erklärt Michael Henning, der den Verband der Chemischen Industrie (VCI) bei der Anhörung vertritt: "Die weitreichenden pauschalen Ausnahmen für wichtige Interessengruppen wie Gewerkschaften, Kirchen oder Arbeitgeberverbände widersprechen dem Gesetzesziel. Vor allem führen sie letztlich zu einer erheblichen Ungleichbehandlung und Wettbewerbsverzerrung zu Lasten transparenter Interessenvertreter."

Koalition auf der falschen Fußspur unterwegs
Norman Loeckel, der für Transparency Deutschland als Sachverständiger an der Anhörung teilnimmt, sagt: "Die Koalition verfolgt mit ihrem Entwurf den falschen Ansatz. Politik und Verwaltung müssten in der Gesetzesbegründung dokumentieren, mit welchen Inhalten sich Interessenvertreter an der Gesetzgebung beteiligt haben. Nur sie sind in der Lage, einheitliche Standards und damit vertrauenswürdige Inhalte zu gewährleisten."

Die geplante Form der Dokumentationspflicht von Stellungnahmen für Interessenvertreter gefährdet aus Sicht der Allianz sogar die Akzeptanz des Registers. Statt größerer Transparenz schafft sie neue Umgehungsmöglichkeiten und erzeugt gleichzeitig unnötige Kosten. Stattdessen sollte das ebenfalls im Koalitionsvertrag vorgesehene Online-Konsultationsverfahren über eine Schnittstelle mit dem Lobbyregister verzahnt werden. Dies würde den gleiche Inhalt, weniger Bürokratie und mehr Transparenz gewährleisten, weshalb dieser Lösungsvorschlag auch von 66 weiteren Organisationen unterstützt wird. Hier ist die Koalition in der Bringschuld, nicht die Interessenvertreter.

Ein weiterer kritischer Punkt ist die geplante Regelung bezüglich der Offenlegung von Spendern an Lobbyorganisationen. Es ist zwar ein Fortschritt, dass es keine Möglichkeit mehr gibt, Spendenangaben zu verweigern. Allerdings wird dieser durch die Erhöhung des Schwellwertes auf 10 Prozent der Spendeneinnahmen konterkariert. Nach Schätzungen könnten fast 99 Prozent der bisherigen Spendenangaben entfallen. Große Organisationen mit Großspendern wären damit von der Offenlegungspflicht ausgenommen. Die Herkunft von finanziellen Mitteln sollte aus Sicht der Allianz immer transparent sein. Ausnahmen sind in Einzelfällen für Privatpersonen denkbar. Sie sollten aber nicht für Organisationen oder Unternehmen gelten. (Transparency Deutschland: ra)

eingetragen: 19.09.23
Newsletterlauf: 17.11.23

Transparency International: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • "Recht auf schnelles Internet"

    Der Digitalausschuss des Bundestages hat über die Anhebung der Mindestversorgung mit Telekommunikationsdiensten entschieden. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Statt neue Verpflichtungen für die Netzbetreiber aufzubauen, sollte die Bundesregierung die bürokratischen Hürden für den Netzausbau abbauen. Alle Menschen und Unternehmen brauchen einen schnellen Zugang ins Internet. Damit dieses Ziel in Deutschland erreicht wird, haben die Netzbetreiber den Gigabit-Ausbau massiv beschleunigt und investieren bis 2025 rund 50 Milliarden Euro in den Ausbau von Glasfasernetzen."

  • Bitkom zum Recht auf Reparatur

    Am 23. April 2024 stimmte das EU-Parlament über das Recht auf Reparatur ab. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Länger nutzen ist oft umweltfreundlicher - das gilt auch für Smartphones, Tablets und andere digitale Geräte. Bitkom begrüßt daher, dass sich die EU dieses Themas mit der Einführung eines Rechts auf Reparatur annimmt. Positiv sticht bei der neuen EU-Richtlinie heraus, dass defekte IT-Geräte durch gebrauchte und professionell wiederaufbereitete Geräte - sogenannte Refurbished-IT - ersetzt werden können."

  • AI Act nahm letzte Hürde

    Die Mitgliedsstaaten der EU beschlossen am 21. Mai 2024 im Ministerrat den AI Act. Nach der Veröffentlichung könnte der AI Act bereits Ende Juni oder Anfang Juli in Kraft treten. Unternehmen müssen bereits sechs Monate später erste Regeln befolgen. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst,

  • Sechs Jahre DSGVO

    Am 25. Mai wurde die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sechs Jahre alt. Seit ihrer Anwendbarkeit verhängten europäische Datenschutzbehörden in mehr als 2.200 öffentlich bekannten Fällen Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 4,5 Milliarden Euro. Insbesondere Big-Tech-Unternehmen sind anfällig für hohe Bußgelder.

  • Sicherheit des Bankensektors in Europa

    Das Europäische Parlament hat am 24. April 2024 seine Position zu den Gesetzesvorschlägen der EU-Kommission für eine Änderung des Rahmenwerks für die Bankenabwicklung und Einlagensicherung (CMDI-Review) verabschiedet. Aus Sicht der Deutschen Kreditwirtschaft werden dadurch bewährte Sicherungssysteme gefährdet und Finanzierungsmöglichkeiten für die Wirtschaft beeinträchtigt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen