Bevorstehende Wahlrechtsreform


Der Deutsche Behindertenrat fordert uneingeschränktes Wahlrecht für alle Menschen mit Behinderung
Ulrike Mascher: "Ausschluss eines Teils behinderter Menschen aus dem Wahlrecht völkerrechtswidrig"


(05.10.12) - "Wir fordern die Bundesregierung auf, das Wahlrecht allen Menschen mit Behinderung uneingeschränkt zu gewähren", erklärt die Sprecherratsvorsitzende des Deutschen Behindertenrats (DBR) Ulrike Mascher anlässlich der anstehenden Reform des Bundeswahlgesetzes.

Ziel müsse es sein, dass Menschen mit einer Behinderung umfassend am politischen und öffentlichen Leben teilhaben können. "Dazu gehört natürlich auch das Wahlrecht", betont Mascher. So sieht es auch die 2009 in Deutschland in Kraft getretene UN-Behindertenrechtskonvention vor. "Der derzeit in Deutschland geltende Ausschluss eines Teils behinderter Menschen aus dem Wahlrecht ist somit völkerrechtswidrig", erklärt Mascher. So seien beispielsweise derzeit alle Menschen vom Wahlrecht ausgeschlossen, die einen Betreuer für die Erledigung aller ihrer Angelegenheiten haben. Der DBR fordert, dass auch diese Menschen gleichberechtigt wählen dürfen und widerspricht oft genannten Argumenten, wonach ihnen das Wissen über die Bedeutung und den Ablauf von Wahlen fehle.

"Das sind völlig überholte Vorurteile. Ein nichtbehinderter Mensch wird ja auch nicht nach seinem Wissen zu Wahlen befragt", erklärt Mascher. Vielmehr müssten die Voraussetzungen geschaffen werden, dass behinderte Menschen mit einer Betreuung dieses Recht in der Praxis tatsächlich ausüben können. "Dazu gehören beispielsweise verständliche Wahlinformationen oder auch die Möglichkeit, dass Menschen mit Behinderung auf eigenen Wunsch und bei Bedarf die Unterstützung bei der Stimmabgabe durch eine Person ihrer Wahl in Anspruch nehmen können", so Mascher.

Mascher verwies zudem auf die vielen weiteren Benachteiligungen, auf die Menschen mit Behinderung immer noch treffen, wenn sie an politischen Prozessen teilhaben wollen: "Es gibt nach wie vor viel zu viele Barrieren für Menschen mit Behinderung, beispielsweise unverständliche Wahlinformationen und -programme sowie nichtbarrierefreie Websites, aber auch nichtzugängliche Wahllokale". Der DBR appelliert daher an den Bundestag, im Zuge der bevorstehenden Wahlrechtsreform alle entsprechenden Regelungen im Bundeswahlgesetz ersatzlos zu streichen, die das Wahlrecht einschränken, und die Möglichkeiten zu schaffen, dass Menschen mit Behinderung uneingeschränkt wählen können. (Sozialverband VdK Deutschland: ra)

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