Transparency: Bundesrechnungshof muss Toll Collect-Verträge und Maut-Modell auf den Prüfstand stellen Die Ungereimtheiten rund um die Abrechnungen von Toll Collect wurden erst durch die Hinweise eines Whistleblowers bekannt
Der Lkw-Mautbetreiber Toll Collect soll dem Bund über Jahre zu hohe Abrechnungen gestellt haben. Transparency Deutschland fordert, dass der Bundesrechnungshof die bisherige Zusammenarbeit zwischen Bundesverkehrsministerium und dem Toll Collect Konsortium überprüft. Darüber hinaus soll der Bundesrechnungshof die Wirtschaftlichkeit des derzeitigen Modells einer privaten Auslagerung der Mauterhebung evaluieren.
"Es muss endlich aufgeräumt werden. Eine Neuvergabe kann nicht erfolgen, wenn vorher nicht klar ist, was in den vergangenen Jahren schiefgelaufen ist", so Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland. Ende des Monats läuft der Vertrag mit Toll Collect aus und der Bund übernimmt die Erhebung der Maut. Die Verstaatlichung dieser Aufgabe soll jedoch nur eine Zwischenlösung sein, vier Bieter sollen bereits an der neuen Ausschreibung teilnehmen.
"Warum ist das Modell einer Auslagerung an einen privaten Anbieter überhaupt noch notwendig? Jetzt, wo die Phase der Forschung und Entwicklung längst abgeschlossen ist und es an das Geldverdienen geht, ist nicht ersichtlich, warum der Bund diese Aufgabe nicht dauerhaft übernehmen soll", so Edda Müller.
Mit einer staatlichen Durchführung der Maut-Erhebung würde auch die Transparenz des Vorhabens deutlich steigen, da die Bürger sich durch das Informationsfreiheitsgesetz über die Verwendung ihrer Steuergelder informieren könnten. Dies wird derzeit mit dem Verweis auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des privaten Konsortiums abgelehnt. Eine vorschnelle Festlegung auf eine private Lösung könnte den Verdacht nahelegen, dass kein Interesse an dieser Transparenz besteht.
Die Ungereimtheiten rund um die Abrechnungen von Toll Collect wurden erst durch die Hinweise eines Whistleblowers bekannt. Transparency Deutschland fordert die Verbesserung des rechtlichen Schutzes von Hinweisgebern im Beschäftigungsverhältnis durch eine bundesgesetzliche Regelung sowie die Entkriminalisierung der Offenbarung von rechtswidrigen Geschäfts- oder Dienstgeheimnissen. (Transparency: ra)
eingetragen: 27.08.18 Newsletterlauf: 05.10.18
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