Speicherung nur unter engen Voraussetzungen


Vorratsdatenspeicherung: Es fehlt nach wie vor eine valide Begründung dafür, dass die massenhafte anlasslose Speicherung zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung erforderlich ist
Aus gutem Grund haben das Bundesverfassungsgericht und der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) die Speicherung nur unter engen Voraussetzungen und mit strengen Anforderungen an die Datensicherheit vorgesehen

(05.11.15) - Zu dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zur "Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten", mit dem die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten wieder eingeführt wird, erklärt die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein, Marit Hansen:

"Auch mit dieser gesetzlichen Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung wird massiv in die Grundrechte eingegriffen: Betroffen ist jede Nutzerin und jeder Nutzer von Telekommunikationsdiensten, ganz unabhängig davon, ob es einen Anlass dafür gibt. Nicht einmal die Kommunikation in besonderen Vertrauensbeziehungen sind von der Speicherung ausgenommen, beispielsweise das Telefongespräch mit der Ärztin oder das Fax vom Rechtsanwalt. Zwar sollen die Inhalte nicht gespeichert werden. Doch die gespeicherten Verkehrsdaten – zehn Wochen für Internet- und Telefonnutzungsdaten und vier Wochen für Standortdaten – sind oft ebenso aufschlussreich wie die Inhalte. Denn aus ihnen lässt sich ablesen, mit welchen Personen die Betroffenen wie oft kommunizieren und wann sie sich an welchen Orten aufhalten.

Daraus lassen sich das soziale Beziehungsgeflecht einer Person und ihr Bewegungsprofil ableiten. Auch Rückschlüsse auf Inhalte sind häufig anhand der Kenntnis über Gesprächspartner möglich. Hinzu kommt, dass – anscheinend aus technischen Gründen – doch in einem Fall Inhalte gespeichert werden: bei den versandten SMS-Nachrichten.

Aus gutem Grund haben das Bundesverfassungsgericht und der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) die Speicherung nur unter engen Voraussetzungen und mit strengen Anforderungen an die Datensicherheit vorgesehen. Diese Bedingungen erfüllt das beschlossene Gesetz nicht: Es fehlt nach wie vor eine valide Begründung dafür, dass die massenhafte anlasslose Speicherung zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung erforderlich ist. Besonders bedauerlich ist, dass weniger eingriffsintensive Maßnahmen, wie etwa das Einfrieren von Verkehrsdaten im tatsächlichen Bedarfsfall (so genanntes "Quick Freeze"), gar nicht geprüft wurden.

Auch die Vorgabe des EuGH, hinsichtlich der Datenarten, der Speicherfristen und der Verwendungszwecke zu differenzieren, ist nicht ausreichend umgesetzt. Zudem halte ich den Schutz der Kommunikation mit Berufsgeheimnisträgern (z. B. Ärzten, Rechtsanwälten oder Journalisten) für ungenügend.

Die Gerichte haben darüber hinaus besonders hohe Schutzmaßnahmen gefordert, um die Zweckbindung der Vorratsdaten sicherzustellen. Das Gesetz legt dafür allerdings nur den groben Rahmen fest. Für die nähere Ausgestaltung soll ein Anforderungskatalog erarbeitet werden. Gegenwärtig ist also fraglich, ob die Grundvoraussetzung der Sicherheit für diese besonders sensiblen Datensammlungen tatsächlich gewährleistet werden kann."
(ULD: ra)

ULD: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Bedrohungslage ganzheitlich verstehen

    Mit dem Kabinettsbeschluss vom 30. Juli 2025 hat die Bundesregierung einen überfälligen Schritt getan. Die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie kommt damit in die nächste Phase - verspätet, aber mit deutlich geschärften Konturen. Der Regierungsentwurf schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für Cybersicherheit in weiten Teilen der Wirtschaft und verankert Mindeststandards, die weit über den bisherigen KRITIS-Kreis hinausreichen.

  • KI-Assistent ein potenzieller Angriffspunkt

    Der Schwerpunkt des neuen freiwilligen Verhaltenskodexes der Europäischen Union für künstliche Intelligenz liegt verständlicherweise auf der verantwortungsvollen Entwicklung künstlicher Intelligenz. Doch indirekt wirft er auch die Frage nach einem weiteren wichtigen Pfeiler der gewissenhaften Einführung auf: der Sicherheit bei der Nutzung von KI.

  • Umsetzung der E-Rechnungspflicht

    Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte kürzlich ein neues Entwurfsschreiben zur elektronischen Rechnungsstellung. Darin korrigiert das BMF Fehler des Einführungsschreibens vom Oktober 2024 und nimmt Ergänzungen vor. Für Unternehmen gilt es nun zu verstehen, ob sich aus dem Entwurfsschreiben vom 28. Juni 2025 neue oder geänderte Anforderungen für das interne Rechnungswesen ergeben. Dies ist insbesondere für mittelständische Unternehmen kein leichtes Unterfangen.

  • Globale Regulierung Künstlicher Intelligenz

    Vor einem Jahr, am 1. August 2024, ist der europäische AI Act in Kraft getreten - ein historischer Meilenstein für die globale Regulierung Künstlicher Intelligenz. Europa hat damit umfassende Maßstäbe gesetzt. Doch in Deutschland fehlt der Digitalwirtschaft weiterhin die notwendige Orientierung. Der eco - Verband der Internetwirtschaft e.?V. sieht in der Regulierung neue Chancen für den digitalen europäischen Binnenmarkt, warnt aber zugleich vor Versäumnissen: Unternehmen fehlt es an konkreten Standards, an Rechtssicherheit - und an einer verlässlichen politischen Perspektive. Das Risiko: Deutschland droht, den Anschluss an die nächste Welle der KI-Innovation zu verlieren.

  • VdK prüft Musterklagen seiner Mitglieder

    VdK-Präsidentin Verena Bentele sieht im Haushaltsentwurf 2026 von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil keine nachhaltige Lösung für die Sozialversicherungen: "Der Haushaltsentwurf 2026 von Finanzminister Klingbeil verschärft die chronische Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Statt im kommenden Haushaltsjahr lediglich ein zinsfreies Darlehen in Höhe von zwei Milliarden Euro bereitzustellen und großzügige Bundeszuschüsse auszuschließen, fordere ich die Bundesregierung auf, erst einmal ihre Schulden bei den Pflegekassen zu begleichen. Wir prüfen derzeit Musterklagen von VdK-Mitgliedern, da sich die Bundesregierung konsequent weigert, ihre Verpflichtungen gegenüber den Pflegekassen zu erfüllen."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen