Vergütungsmodelle bleiben undurchsichtig


Gesetz zum Versicherungsvertrieb greift zu kurz
vzbv kritisiert schwache Regelung zu Restschuldversicherungen - Umsetzung der EU-Richtlinie über den Versicherungsvertrieb (Insurance Distribution Directive, IDD) in nationales Recht



Der Deutsche Bundestag hat am 30. Juni 2017 die nationale Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) beschlossen. Der vzbv begrüßt bessere Transparenz bei Standmitteilungen. Regelungen zu Restschuldversicherungen und der Vergütung von Vermittlern greifen zu kurz. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt die größere Transparenz bei Standmitteilungen. Der Marktwächter Finanzen hatte in einer Untersuchung auf große Defizite hingewiesen, die die Unterrichtungspflicht von Versicherungsunternehmen betreffen. Beim Vertrieb von Restschuldversicherungen habe die Politik laut vzbv jedoch die Chance verpasst, eine fragwürdige Praxis zu stoppen.

"Verbraucher, die ihr Geld in kapitalbildenden Versicherungen anlegen, haben künftig endlich mehr Klarheit über ihre Ansprüche", so Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt. In anderen Bereichen bliebe das Gesetz jedoch weit hinter verbraucherpolitischen Erwartungen zurück.

Regelung zur Restschuldversicherung nicht Verbraucherfreundlich
"Die Restschuldversicherung ist ein überteuertes Produkt mit lückenhaftem Versicherungsschutz, das oft unter zweifelhaften Umständen verkauft wird", so Mohn. Zwar sei in dem neuen Gesetz geregelt, dass Verbraucher umfassend beraten und informiert werden müssen. Das eigentliche Problem bleibe jedoch bestehen. "Die Politik hat eine Chance verpasst, die oftmals fragwürdige Praxis des Vertriebs von Restschuldversicherungen zu stoppen", so Mohn.

Der vzbv hatte gefordert, dass Kreditinstitute und Kreditvermittler gesetzlich dazu verpflichtet werden, Restschuldversicherungen nur separat und nicht gekoppelt an einen Kreditvertrag anzubieten. Stattdessen können Restschuldversicherungen weiterhin zusammen mit einem Kredit verkauft werden. Banken müssen ihre Kunden lediglich nach einer Woche noch einmal über das schon bestehende Widerrufsrecht belehren. Eine mögliche, daraufhin erfolgende Vertragsauflösung ist dann aber mit finanziellen Verlusten verbunden.

"Auch bei der Regelung der Vergütungsmodelle von Versicherungsvermittlern enttäuscht das Gesetz", so Mohn. Mit einem Honorarannahmeverbot für Vermittler hätte das Gesetz eine klare Grenze zwischen Provisionsvertrieb und Honorarberatung ziehen können. In den abschließenden Beratungen hatte der Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages das Honorarannahmeverbot jedoch gestrichen. "Damit sind Mischformen der Vergütung von Vermittlern immer noch möglich. Vermittler können also weiterhin Rosinenpickerei betreiben", so Mohn.

Im Versicherungsdschungel ist eine umfassende Beratung für Verbraucher unerlässlich. Der vzbv fordert, die Honorarberatung zu stärken. Denn sie gewährleistet, dass Interessen von Verbrauchern in den Mittelpunkt des Beratungsprozesses gestellt werden. "Hier hat die Politik versäumt, unseriösen Geschäftsmodellen einen Riegel vorzuschieben", so Mohn. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

eingetragen: 18.07.17
Home & Newsletterlauf: 11.08.17

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Datenschutz und Informationsfreiheit

    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider ihren Tätigkeitsbericht vorgestellt. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung: "Das Amt der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist mit Blick auf die digitale Transformation und Zukunftstechnologien wie Künstlicher Intelligenz eines der wichtigsten in Deutschland. Der vorgelegte Tätigkeitsbericht zeigt den eingeschlagenen und dringend notwendigen Perspektivwechsel der BfDI, die Datenschutz und verantwortungsvolle Datennutzung gleichermaßen in den Blick nimmt."

  • Bitkom zum "AI Continent Action Plan" der EU

    Die EU-Kommission hat den "AI Continent Action Plan" vorgestellt, mit dem Europa bei Künstlicher Intelligenz zu den aktuell führenden Nationen USA und China aufschließen will. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung: "Mit dem AI Continent Action Plan verschiebt die EU den Fokus von KI-Regulierung auf KI-Förderung - und dafür ist es höchste Zeit. Die europäischen Staaten können nur gemeinsam zu den führenden KI-Nationen USA und China aufschließen und die Grundlagen für eine wettbewerbsfähige, europäische KI schaffen. Eine KI aus Europa würde einen entscheidenden Beitrag zu Europas digitaler Souveränität leisten. Die aktuelle geopolitische Lage und die angespannten Handelsbeziehungen zu den USA machen dies notwendiger denn je."

  • Rückschlag im Kampf gegen Korruption

    Transparency Deutschland kritisiert den Koalitionsvertrag von Union und SPD als unzureichend im Hinblick auf Korruptionsbekämpfung und -prävention sowie Transparenz. Keine der drei Kernforderungen, die die Antikorruptionsorganisation bereits im Wahlkampf an die künftige Bundesregierung formuliert hatte, wurde im Koalitionsvertrag berücksichtigt. In der nächsten Legislaturperiode bleiben damit gravierende Defizite bestehen - und der Handlungsbedarf verschärft sich.

  • Nachhaltigkeit in der Unternehmensstrategie

    Die Europäische Kommission hat am 26.02.25 mit der Omnibus-Richtlinie ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Nachhaltigkeitsvorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit vorgelegt. Stefan Premer, Principal Sustainability Consultant - Global Lead Climate Strategy bei Sphera, Anbieterin von Lösungen für das Nachhaltigkeitsmanagement in Unternehmen, erläutert unten seine Sicht zu diesen Vorschlägen.

  • Risiken frühzeitig zu kontrollieren

    Die Regulierung von KI ist ein zentrales politisches und wirtschaftliches Thema - doch während Europa auf Vorschriften setzt, treiben die USA und China die Umsetzung voran. Die EU versucht mit dem AI-Act, Risiken frühzeitig zu kontrollieren, doch der technologische Fortschritt lässt sich nicht per Gesetz erzwingen. Unternehmen müssen Verantwortung übernehmen, indem sie Transparenz fördern und Vertrauen schaffen - nicht nur aus ethischen Gründen, sondern auch für wirtschaftliche Vorteile.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen