Vergütungsmodelle bleiben undurchsichtig


Gesetz zum Versicherungsvertrieb greift zu kurz
vzbv kritisiert schwache Regelung zu Restschuldversicherungen - Umsetzung der EU-Richtlinie über den Versicherungsvertrieb (Insurance Distribution Directive, IDD) in nationales Recht



Der Deutsche Bundestag hat am 30. Juni 2017 die nationale Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) beschlossen. Der vzbv begrüßt bessere Transparenz bei Standmitteilungen. Regelungen zu Restschuldversicherungen und der Vergütung von Vermittlern greifen zu kurz. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt die größere Transparenz bei Standmitteilungen. Der Marktwächter Finanzen hatte in einer Untersuchung auf große Defizite hingewiesen, die die Unterrichtungspflicht von Versicherungsunternehmen betreffen. Beim Vertrieb von Restschuldversicherungen habe die Politik laut vzbv jedoch die Chance verpasst, eine fragwürdige Praxis zu stoppen.

"Verbraucher, die ihr Geld in kapitalbildenden Versicherungen anlegen, haben künftig endlich mehr Klarheit über ihre Ansprüche", so Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt. In anderen Bereichen bliebe das Gesetz jedoch weit hinter verbraucherpolitischen Erwartungen zurück.

Regelung zur Restschuldversicherung nicht Verbraucherfreundlich
"Die Restschuldversicherung ist ein überteuertes Produkt mit lückenhaftem Versicherungsschutz, das oft unter zweifelhaften Umständen verkauft wird", so Mohn. Zwar sei in dem neuen Gesetz geregelt, dass Verbraucher umfassend beraten und informiert werden müssen. Das eigentliche Problem bleibe jedoch bestehen. "Die Politik hat eine Chance verpasst, die oftmals fragwürdige Praxis des Vertriebs von Restschuldversicherungen zu stoppen", so Mohn.

Der vzbv hatte gefordert, dass Kreditinstitute und Kreditvermittler gesetzlich dazu verpflichtet werden, Restschuldversicherungen nur separat und nicht gekoppelt an einen Kreditvertrag anzubieten. Stattdessen können Restschuldversicherungen weiterhin zusammen mit einem Kredit verkauft werden. Banken müssen ihre Kunden lediglich nach einer Woche noch einmal über das schon bestehende Widerrufsrecht belehren. Eine mögliche, daraufhin erfolgende Vertragsauflösung ist dann aber mit finanziellen Verlusten verbunden.

"Auch bei der Regelung der Vergütungsmodelle von Versicherungsvermittlern enttäuscht das Gesetz", so Mohn. Mit einem Honorarannahmeverbot für Vermittler hätte das Gesetz eine klare Grenze zwischen Provisionsvertrieb und Honorarberatung ziehen können. In den abschließenden Beratungen hatte der Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages das Honorarannahmeverbot jedoch gestrichen. "Damit sind Mischformen der Vergütung von Vermittlern immer noch möglich. Vermittler können also weiterhin Rosinenpickerei betreiben", so Mohn.

Im Versicherungsdschungel ist eine umfassende Beratung für Verbraucher unerlässlich. Der vzbv fordert, die Honorarberatung zu stärken. Denn sie gewährleistet, dass Interessen von Verbrauchern in den Mittelpunkt des Beratungsprozesses gestellt werden. "Hier hat die Politik versäumt, unseriösen Geschäftsmodellen einen Riegel vorzuschieben", so Mohn. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

eingetragen: 18.07.17
Home & Newsletterlauf: 11.08.17

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