Unzureichende Kontrolle der Automobilbranche


Abgasbetrug bei Volkswagen - Keine Zweiklassenbehandlung der Automobilbesitzer
Statement von Klaus Müller, Vorstand des vzbv

(18.12.15) - Nach Schummelsoftware und Abgasbetrug ist klar, auch in Deutschland sind Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher betroffen. In den USA hat Volkswagen unterdessen Pauschalzahlungen in Höhe von 1.000 Dollar pro betroffenen Kunden angekündigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert, dass Kunden in Deutschland nicht schlechter gestellt sein dürfen. Zudem müsse Volkswagen bis Ende November endlich klar stellen, wie die Ansprüche von Verbrauchern entschädigt werden. Teil des Problems sei die unzureichende Kontrolle der Automobilbranche, so Klaus Müller, Vorstand des vzbv.

"In Deutschland dürfen betroffene Verbraucher nicht schlechter gestellt werden als in den USA. Es zeigt sich, dass es in den USA, wo die Kontrolle für die Automobilunternehmen offenbar funktioniert, auch Angebote für betrogene Verbraucher gibt.

In Deutschland bleiben die Betroffenen weiterhin in Unsicherheit, weil sich zuständige Behörden und Teile der Politik schützend vor die Automobilindustrie stellen. So ist die Politik Teil des Problems der Automobilbranche. Diese Situation hat zu massiver Verbrauchertäuschung geführt.

Der vzbv verlangt von Volkswagen die Verpflichtung gegenüber den Verbrauchern, alle Ansprüche entschädigen. Dazu muss sich die Konzernführung bis spätestens bis Ende November öffentlich erklären." (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

vzbv: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Politik auf EU-Ebene gefordert

    Der Digitalverband Bitkom plädiert vor der Konstituierung der neuen EU-Kommission für ein Umdenken in der europäischen Verbraucherpolitik. In den letzten Jahren wurde eine kaum überschaubare Vielzahl neuer Regeln wie Datenschutz-Grundverordnung, Digital Markets Act, Data Act, AI Act oder dem Digital Services Act und diverse Verbraucherrechtsrichtlinien erlassen.

  • Quantum-Sicherheit beginnt jetzt

    Die Veröffentlichung der Post-Quantum-Standards durch das NIST markiert einen entscheidenden Fortschritt in der Absicherung der digitalen Zukunft. Bislang befanden sich Entwickler und Sicherheitsteams in einer abwartenden Position, doch mit der Finalisierung dieser Standards beginnt nun der Weg zur Quantum-Sicherheit.

  • NIS2-Umsetzung & Null-Toleranz-Strategie

    148 Milliarden Schaden im vergangenen Jahr - und längst noch kein Ende in Sicht: Die Bedrohungslage ist und bleibt prekär. Zudem sorgen Digitalisierung, Cloud und KI für neue Angriffsflächen und eröffnen den Hackern eine Vielzahl an Möglichkeiten. Dies zeigt auch die jüngste Lünendonk-Studie. Der zu Folge hakt es insbesondere bei der E-Mail-Sicherheit und dem Schwachstellenmanagement. Trotz einer anhaltend massiven Bedrohungslage hat rund ein Drittel der Unternehmen keinen Überblick über den tatsächlichen Cybersecurity-Status.

  • Herausforderungen und Chancen der NIS-2-Direktive

    Mit der bevorstehenden Frist zur Umsetzung der NIS-2-Direktive stehen viele Unternehmen vor einer bedeutenden Herausforderung. Unsere Beobachtungen zeigen, dass viele Unternehmen Schwierigkeiten haben werden, die Anforderungen rechtzeitig zu erfüllen. Dies liegt vor allem daran, dass das Thema zu lange vernachlässigt wurde.

  • NIS-2-Richtlinien treten bald in Kraft

    Die NIS-2-Richtlinien treten in wenigen Monaten in Kraft und sind derzeit in aller Munde. Die zahlreichen Vorträge und Veranstaltungen zu diesem Thema unterstreichen nicht nur dessen Bedeutung, sondern zeigen auf, dass es noch viel Informationsbedarf bei Verantwortlichen und Entscheidern gibt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen