Rückgabe von Elektroschrott vereinfachen


Elektronikgerätegesetz: Verbraucher sollen ihre Altgeräte künftig nur beim Handel abgeben können, wenn dieser mehr als 400 Quadratmeter Verkaufsfläche umfasst
Gesetzesentwurf unzureichend, wenn es darum geht, Elektro- und Elektronikgeräte länger nutzen zu können

(30.03.15) - Ob Handy, Computer oder Fernseher: Immer schneller kommen neue Geräte auf den Markt – und Verbraucher greifen zu. Damit wächst auch der Berg an Elektroschrott. Das Recycling wird wichtiger. "Es muss für Verbraucher einfacher werden, alte Geräte abzugeben, egal ob im Geschäft um die Ecke oder beim Onlinehändler", sagt Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Die Sammlung alter Geräte soll durch das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) geregelt werden, das am 11. März 2015 im Kabinett Thema ist.

Der Entwurf des Bundesumweltministeriums geht aus Sicht des vzbv allerdings nicht weit genug. So sollen Verbraucher ihre ausgedienten Geräte künftig nur beim Handel abgeben können, wenn dieser mehr als 400 Quadratmeter Verkaufsfläche umfasst. In vielen anderen europäischen Ländern ist die Rückgabe wesentlich einfacher: Die Verbraucher können dort ihre alten Geräte bei jedem Elektrogeschäft abgeben, wenn sie ein neues kaufen. Der vzbv fordert eine vergleichbare Lösung für Deutschland, zumindest aber die Vorgaben der EU-Richtlinie umzusetzen. Demnach können alte Geräte beim Kauf eines neuen vergleichbaren Gerätes in jedem Elektrogeschäft und kleine Altgeräte wie Rasierapparate oder elektrische Zahnbürsten jederzeit im Handel mit mehr als 400 Quadratmetern kostenlos abgegeben werden.

Auch der Onlinehandel muss aus Sicht des vzbv zwingend eingebunden werden. Schließlich gehen mittlerweile etwa 20 Prozent am Gesamtumsatz bei klassischen Consumer Electronics (ohne Informations- und Kommunikationstechnologie) in Deutschland auf den Onlinevertrieb zurück.

Lebensdauer von Elektrogeräten erhöhen
Unzureichend sei der Gesetzesentwurf, wenn es darum geht, Ressourcen zu schonen, zum Beispiel indem Elektro- und Elektronikgeräte länger genutzt werden. Bei der Produktentwicklung müssten die für die Lebensdauer relevanten Anforderungen wie Reparaturfähigkeit oder Nachrüstbarkeit sowie auch das Entsorgungskonzept im ElektroG stärker berücksichtigt werden. Der vzbv fordert, dass Verbraucher insbesondere Batterien und Akkumulatoren in mobilen Elektronikgeräten selbst austauschen können.

Auch die Information der Verbraucher zu Risiken beim Umgang mit ausgedienten Geräten hält der vzbv nicht für ausreichend. Die Politik müsse bessere Informationen rund um die in den Elektro- und Elektronikgeräten enthaltenen Schadstoffe, aber auch rund um das Thema Datenschutz schaffen. (vzbv: ra)

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