Einhaltung von Compliance-Richtlinien


Studie: Compliance in der Medizinbranche auf dem Vormarsch
Im Fokus: Einkaufsprozesse und Einladungen zu Kongressen und Geschäftsessen


(11.07.13) - 60 Prozent der Befragten erachten die Umsetzung und Einhaltung von Compliance-Richtlinien für wichtig, so das Ergebnis einer Studie der W.O.M. World of Medicine GmbH in Zusammenarbeit mit dem Compliance-Experten Prof. Dr. Peter Fissenewert. "Compliance ist ein Bekenntnis", lautet das Credo von Prof. Dr. Peter Fissenewert. Die Tätigkeitsschwerpunkte des Berliner Rechtsanwaltes sind Gesellschaftsrecht, Corporate Compliance und Coporate Governance. Er hat sich intensiv mit der Entwicklung und Implementierung von Compliance-Systemen und ihren gesellschaftlichen Auswirkungen auseinandergesetzt.

Studienteilnehmer waren Vertreter aus dem Krankenhaus- und Klinikmanagement, Krankenhausärzte und medizinisches Fachpersonal sowie Vertreter der Medizintechnikunternehmen. Knapp 80 Prozent der Befragten gaben an, bereits Compliance-Richtlinien fixiert zu haben. Jedoch wird deren Umsetzung und Anwendung weiterhin kritisch gesehen. Hier besteht ein deutlicher Informations- und Handlungsbedarf.

In der Gesundheitsbranche wird immer intensiver über das Thema Compliance diskutiert. Auf Grund der zunehmend aufkommenden Vorschriften und Verhaltensregeln bezüglich regelkonformer Handlungsweisen sehen sich Kliniken und Unternehmen der medizinischen Industrie zunehmend einem erhöhten Haftungsrisiko und Imageverlust ausgesetzt.

"Aus einer notwendigen wissenschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Pharmaindustrie und Ärzteschaft darf keine wirtschaftliche Abhängigkeit werden. Mangelnde Kontrollen und fehlende Transparenz können zu Missbrauch führen. Hier sind klare Compliance- Regelungen vertrauensbildend und notwendig. Die bisher geltenden Vorschriften reichen noch nicht weit genug", weiß Prof. Dr. Peter Fissenewert aus seiner täglichen Beratungspraxis.

In Deutschland gilt der "Deutsche Corporate Governance Kodex" (DCGK), für dessen Einhaltung sich die Vorstände von Aktiengesellschaften gemäß § 161 AktG jährlich erklären müssen. In der Medizinproduktindustrie hat sich auf deutscher Ebene der "Kodex für Medizinprodukte" des BVMed vom Mai 1997 und auf europäischer Ebene die "Eucomed Richtlinie" zur Interaktion mit Healthcare Professionals vom 11. September 2008 herausgebildet. Während die Einhaltung der Kodizes auf freiwilliger Basis erfolgt, macht man sich bei Bestechung (§ 334 StGB) und Vorteilsgewährung (§ 335 StGB) gegenüber Amtsträgern sowie bei Verstoß gegen § 299 StGB (Bestechung im geschäftlichen Verkehr) strafbar. Auch die Regeln des Berufsrechts (§ 32 Musterberufsordnung der Ärzte) verbieten geldwerte Zuwendungen an Ärzte, wenn dadurch der Eindruck erweckt wird, dass die Unabhängigkeit der ärztlichen Entscheidung beeinflusst wird.

Das Bewusstsein, sich aktiv mit dieser Thematik auseinandersetzen zu müssen, rückt daher immer mehr in den Fokus. Informationen, die es ermöglichen, einen Überblick über gegenwärtige, praxisbezogene Strukturen zu geben, stoßen deshalb auf immer größeres Interesse. Aus diesem Anlass setzte die W.O.M. World of Medicine GmbH Anfang des Jahres 2013 zusammen mit Prof. Dr. Fissenewert, einem ausgewiesenen juristischen Experten auf dem Gebiet von Compliance, eine gemeinsame empirische Untersuchung um. Gegenstand der Studie war es, Informationen über den aktuellen Stand sowie über die gegenwärtigen Entwicklungen zum Thema Compliance in der Medizin zu gewinnen. (Fissenewert: ra)


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    Eine aktuelle Studie von Qualys in Zusammenarbeit mit Dark Reading zeigt: Trotz wachsender Ausgaben und zunehmender Relevanz in Vorstandsetagen bleibt das Cyber-Risikomanagement vieler Unternehmen unausgereift. Der Grund: Der geschäftliche Kontext fehlt.

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