Korruptionsbereitschaft im Ausland


Der "Bestechungszahlerindex 2011" zeigt: Kein Rückgang der Bereitschaft deutscher Unternehmen, im Ausland zu bestechen
Internationale Standards der Geldwäschebekämpfung auch in Deutschland umsetzen


(09.11.11) - Transparency International hat den Bribe Payers Index 2011 (BPI, Bestechungszahlerindex) vorgestellt. Der Index misst die Bereitschaft von Unternehmen der führenden Volkswirtschaften, im Ausland zu bestechen.

Die Bewertung von Unternehmen aus Deutschland hat sich im Vergleich zum BPI 2008 weder verbessert noch verschlechtert. Deutschland verharrt bei 8,6 von zehn Punkten und belegt hinter den Niederlanden, der Schweiz und Belgien den vierten Platz. Laut BPI 2011 ist bei Unternehmen aus Russland und China eine besondere Bereitschaft zu erkennen, im Ausland zu bestechen.

Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland: "Die gute Nachricht ist, dass die deutsche Wirtschaft trotz einer vergleichsweise geringen Korruptionsbereitschaft im Ausland erfolgreich ist. Die schlechte Nachricht ist, dass sich trotz diverser Skandale der letzten Jahre und entsprechender Anstrengungen in den Unternehmen nichts am Gesamtbild der deutschen Exportwirtschaft geändert hat."

Insgesamt wurde das Verhalten von Unternehmen aus 28 Ländern bewertet. Für den BPI 2011 wurden 3.016 Führungskräfte im Zeitraum von 05.05.2011 bis 08.07.2011 befragt. Der BPI ist der komplementäre Index zum Korruptionswahrnehmungsindex, der die Gegenseite, also den im öffentlichen Sektor (Beamte und Politiker) wahrgenommenen Grad der Korruption misst.

Durch Auslandsbestechung werden korrupte Systeme und deren Eliten stabilisiert. Anti-Geldwäschegesetze sind ein wesentliches Mittel, um das "Waschen" von Einkünften aus korrupten Geschäften zu verhindern. Nicht in allen Finanzzentren sind die Anti-Geldwäschestandards allerdings vollständig umgesetzt.

Verbesserung der Geldwäschebekämpfung
Deutschland erfüllt nach wie vor nicht in vollem Umfang die internationalen Standards der Geldwäschebekämpfung. Sowohl die OECD als auch die EU-Kommission mahnen Regelungslücken in der deutschen Gesetzgebung an. Daher begrüßt Transparency den Entwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Geldwäscheprävention als wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Mit der Novellierung des Geldwäschegesetzes (GwG) sollen der Nicht-Finanzsektor, also Rechtsanwälte, Notare, Immobilienmakler und Spielbanken, stärker in die Pflicht genommen und die Schwelle für die Meldung von Fällen gesenkt werden.

Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland: "Die Bundesregierung ist gut beraten, ihren Anti-Geldwäsche-Kurs zu verschärfen. Im Gesetzentwurf fehlt allerdings die Aufnahme der einfachen Steuerhinterziehung in den Katalog der Vortaten der Anti-Geldwäsche-Gesetze. Denn jeder Bestochene muss immer auch seine 'Einkünfte aus Bestechlichkeit' vor der Einkommenssteuer verbergen. Außerdem fehlt ein besonderer arbeitsrechtlicher Schutz für die Anti-Geldwäschebeauftragten".

Hintergrund des Gesetzentwurfs "zur Optimierung der Geldwäscheprävention"
Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung der Geldwäscheprävention vom 17.08.2011 (BT-Dr. 17/6804) reagiert die Bundesregierung auf Kritik der Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF), welche im Februar 2010 auf Lücken in der Geldwäschebekämpfung hinwies. Die EU-Kommission hatte Deutschland im Januar 2011 aufgefordert, die umfassende Umsetzung sicherzustellen. Die erste Lesung des Gesetzentwurfes fand am 29.09.2011 statt; am 26.10.2011 wurde der Gesetzentwurf im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages beraten. (Transparency: ra)


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