Freiwillig erweiterte Lock-up-Fristen
Werteffekte bei IPO mit Lock-up-Regelungen: Bedeutung für die Corporate Governance
Firmen, die Lock-up-Regelungen freiwillig erweitern, weisen bei Ablauf der Lock-up-Periode positive Überrenditen auf
Karen Beuck, Prof. Dr. Dirk Schiereck, Prof. Dr. Joachim Vogt
Mit Lock-up-Regelungen für Altinvestoren bei Börsengängen wird das Ziel verfolgt, Neuinvestoren vor möglichen Risiken aus Informationsasymmetrien zu schützen und die Corporate Governance bei Börsenneunotierungen zu stärken. International wurden solche Lock-up-Regeln recht unterschiedlich ausgestaltet, insbesondere mit Blick auf die Pflicht zur Implementierung.
Die vorliegende Studie analysiert in diesem Kontext, welche Aktienmarktreaktionen bei Unternehmen zu beobachten sind, die differenzierte Lock-up-Regelungen bestehend aus verpflichtenden und optionalen Komponenten gewählt haben. Dazu bietet der französische Aktienmarkt das passgenaue institutionelle Design.
Am 1.7.2022 berichtete die Börsen-Zeitung unter dem Titel "Ein schwarzer Tag für Sensetime" von den Kursbewegungen der Aktien des chinesischen Technologiekonzerns Sensetime bei Ablauf der Lock-upFrist; der Aktienkurs an der Hongkonger Börse brach um 47 Prozent ein. Dieses besonders plakative Beispiel illustriert nicht nur die Bedeutung der Ablaufzeitpunkte von Lock-up-Regeln, sondern wirft auch die Frage auf, ob über die konkrete gesetzliche Implementierung von Lock-up-Regeln Kurseffekte beeinflusst werden können.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 5, 2022; Seite 209 bis 214) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.
Zeitschrift für Corporate Governance - Leitung und Überwachung in der Unternehmens- und Prüfungspraxis
Hier geht's zur Kurzbeschreibung der Zeitschrift
Hier geht's zum Probe-Abo
Hier geht's zum Normal-Abo
Hier geht's zum pdf-Bestellformular (Normal-Abo) [20 KB]
Hier geht's zum pdf-Bestellformular (Probe-Abo) [19 KB]
Hier geht's zum Word-Bestellformular (Normal-Abo) [42 KB]
Hier geht's zum Word-Bestellformular (Probe-Abo) [39 KB]
Im Überblick: ZCG
Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG)
-
ESG-Aspekte in der Unternehmensführung
Der Umbau der Wirtschaft zu mehr Nachhaltigkeit kommt zwar deutlich voran - wichtiger Treiber sind die Anforderungen der Kapitalmärkte. Es gibt aber auch noch reichlich Nachholbedarf und Hemmnisse, die der raschen Auflösung dieses Nachholbedarfs entgegenstehen.
-
Entfernen einer unrichtigen Gesellschafterliste
Im Folgenden werden für die Unternehmensführung bedeutsame Entscheidungen besprochen. Im ersten Fall will ein GmbH- Geschäftsführer seine Abberufung verhindern, die nicht - wie vorgesehen - der Aufsichtsrat, sondern der Alleingesellschafter beschlossen hatte.
-
Herausforderungen interner Untersuchungen
Interne Untersuchungen sind insbesondere in komplexeren Fällen zeitintensiv und können Wochen oder gar Monate dauern. Diese Dauer steht in einem Spannungsfeld mit der Kündigungserklärungsfrist des § 626 II BGB. Wann ist diese interne Untersuchung beendet? Wann sind zumindest alle relevanten Tatsachen ermittelt, um Personalentscheidungen treffen zu müssen? Und wann beginnt somit die Kündigungserklärungsfrist?
-
Von der Sanktions- zur Anreizkultur
Anreiz- und Sanktionssysteme können zur Einhaltung von Compliance motivieren und Compliance-konformes Verhalten fördern. Deloitte hat untersucht, welchen Fokus Organisationen dabei legen.
-
Ausgestaltung der Vorstandsvergütung
Viele Unternehmen - nicht nur im börsennotierten Kontext - stehen mittlerweile nicht mehr vor der Frage ob, sondern wie ESG-Leistungskriterien in der Vergütung von Vorständen und Führungskräften integriert werden sollen. Dieser Beitrag gibt auf Basis der Unternehmen der DAX-Familie einen Einblick in die aktuelle Marktpraxis zur ESG-Zielsetzung.
-
Rechnungslegung und Taxonomie-VO
Für das Geschäftsjahr 2022 haben europäische Unternehmen erstmals die Vorgaben der Taxonomie-Verordnung vollumfänglich anzuwenden und die Taxonomiekonformität ihrer Wirtschaftsaktivitäten für die bereits vorliegenden Umweltziele zu beurteilen. Obschon dabei ökologische Nachhaltigkeitsaspekte im Vordergrund stehen, ist auch die Einhaltung sozialer Mindeststandards nachzuweisen.
-
Führungsfähigkeit des Aufsichtsrats
Die Möglichkeiten des Aufsichtsrats, die Unternehmensleitung konstruktiv zu beraten und effektiv zu überwachen, wird begrenzt und zugleich beeinflusst von den zur Verfügung gestellten Informationen. Erkenntnisse aus der Kognitionswissenschaft belegen, dass Informationsaufbereitung und -verfügbarkeit maßgeblichen Einfluss darauf haben, wie diese im menschlichen Gehirn verarbeitet werden können. Die in den obersten Führungsgremien nicht selten ausgeprägte Fokussierung auf Tabellenkalkulationen und Präsentationsfolien führt zu vorgeprägten Denkweisen und Kommunikationsformen.
-
Wirecard und EY
Die EU hat mit dem achten Sanktionspaket gegen die Russische Föderation neue Sanktionen eingeführt und bestehende Sanktionen verschärft. Das Sanktions- und Embargorecht der EU hat damit an Komplexität und Umfang noch einmal zugenommen. Die Sanktionen haben erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen in Deutschland und der EU. Ein robustes exportkontrollrechtliches Compliance-Management-System ist wichtiger denn je.
-
Beschlussfeststellungskompetenz bei der GmbH
Im Folgenden werden für die Unternehmensführung bedeutsame Entscheidungen besprochen. Im ersten Fall geht es um Gesellschafterbeschlüsse einer GmbH. Auf welchem Weg und mit welcher Beschlussmehrheit kann die Beschlussfeststellungskompetenz zugewiesen werden? Antworten auf diese Frage liefert das OLG Köln. Viele AGs nutzen die Möglichkeit, Hauptversammlungen virtuell durchzuführen. Um nicht Gefahr zu laufen, dass Beschlüsse später für nichtig erklärt werden, sollten Fehler bei der Einladung und Durchführung einer HV vermieden werden, zeigt eine Entscheidung des LG München I.
-
Das Hinweisgeberschutzgesetz
Der Bundestag hat am 29.9.2022 erstmals über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen beraten. Am 19.10.2022 erfolgte eine öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung will Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern im beruflichen Umfeld künftig umfassender schützen. Für die Meldung von Verstößen im Unternehmen oder in einer Behörde sollen Meldestellen eingerichtet werden. Zudem sollen Hinweisgebende vor beruflichen Repressalien geschützt werden.