Nutzung von Leitlinien eine Hilfestelllunng
Das Lieferkettengesetz: Handlungsempfehlungen zur Umsetzung in die Unternehmenspraxis
Das LkSG soll die internationale Menschenrechtslage verbessern, indem es bestimmten Unternehmen menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten auferlegt
Veronika Helmut, Alexander Nolte, Prof. Dr. Christiane Pott, Prof. Dr. Lena Rudkowski
Vom Lieferkettengesetz betroffene Unternehmen haben nur noch eine kurze Vorbereitungszeit zur Umsetzung der geforderten Maßnahmen. Der folgende Beitrag skizziert notwendige Umsetzungsschritte, aktuelle Umsetzungspraktiken und entwickelt Handlungsempfehlungen, die eine Umsetzung des Lieferkettengesetzes in die Unternehmenspraxis vereinfachen.
Am 11.6.2021 wurde das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) nach langen Diskussionen durch den Bundestag beschlossen und anschließend durch den Bundesrat gebilligt. Das LkSG soll die internationale Menschenrechtslage verbessern, indem es bestimmten Unternehmen menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten auferlegt. Betroffen sind gem. § 1 Abs. 1 LkSG ab 1.1.2023 zunächst alle Unternehmen mit mehr als 3.000 im Inland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
Gem. § 1 Abs. 1 Satz 3 LkSG sinkt dieser Schwellenwert ab dem 1.1.2024 auf 1.000 im Inland Beschäftigte. Ab Anfang 2023 sind damit zunächst rund 700 Unternehmen vom LkSG betroffen, ab Anfang 2024 dann rund 2.900. Den betroffenen Unternehmen bleibt nunmehr nur eine kurze Vorbereitungsfrist zur Umsetzung der neuen gesetzlichen Verpflichtungen. Der folgende Beitrag zeigt auf, welche neuen Pflichten auf die betroffenen Unternehmen zukommen, und entwickelt Handlungsempfehlungen zur Umsetzung dieser Pflichten in die Unternehmenspraxis.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 5, 2022; Seite 202 bis 208) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.
Zeitschrift für Corporate Governance - Leitung und Überwachung in der Unternehmens- und Prüfungspraxis
Hier geht's zur Kurzbeschreibung der Zeitschrift
Hier geht's zum Probe-Abo
Hier geht's zum Normal-Abo
Hier geht's zum pdf-Bestellformular (Normal-Abo) [20 KB]
Hier geht's zum pdf-Bestellformular (Probe-Abo) [19 KB]
Hier geht's zum Word-Bestellformular (Normal-Abo) [42 KB]
Hier geht's zum Word-Bestellformular (Probe-Abo) [39 KB]
Im Überblick: ZCG
Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG)
-
Gefahr: Haftung des Geschäftsführers
Geschäftsführer haften persönlich, wenn sie unzureichende Compliance-Maßnahmen treffen und es zu Gesetzesverstößen von Mitarbeitenden kommt. Das gilt für Unternehmen jeder Größe, wie ein Urteil des OLG Nürnberg klarstellt.
-
HinSchG sieht ein Sanktionsregime vor
Am 2.6.2023 war es so weit: Das "Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden" (HinSchG) wurde im Bundesgesetzblatt verkündet.
-
KI-Nutzung & Geldwäscheprävention
Künstliche Intelligenz (KI) verspricht erhebliche Effizienz- und Effektivitätsvorteile im Kampf gegen Geldwäsche. Um diese Vorteile verantwortungsbewusst nutzen zu können, sind entsprechende organisatorische und instrumentelle Governance-Vorkehrungen zu treffen.
-
CISO-Berichtsstrukturen: Vor- und Nachteile
Obwohl die Relevanz der Cybersicherheit stetig zunimmt, gibt es bislang wenig Literatur, die sich mit den Berichtsbeziehungen von CISOs im Rahmen guter Corporate Governance befasst.
-
Überblick über die regulatorischen Bedingungen
Die Endfassungen der ersten beiden Standards des International Sustainability Standards Board (ISSB) für die globale Nachhaltigkeitsberichterstattung (IFRS Sustainability Disclosure Standards, IFRS SDS) stehen kurz vor der Veröffentlichung. Damit wird ein neues Kapitel in der Weiterentwicklung der Unternehmensberichterstattung aufgeschlagen, das in vielen Rechtsordnungen von hoher unmittelbarer Relevanz sein wird.
-
Neues Verständnis der Corporate Governance
"Nachhaltigkeit ist ein inzwischen geradezu inflationär genutzter Begriff". Diese Aussage des Forschungszentrums Nachhaltigkeit der Universität Bremen stammt aus dem Jahr 2008. Sie hat auch 15 Jahre nach Veröffentlichung nichts an Aktualität verloren. Nachhaltigkeit ist ein "Container-Begriff", der sowohl politisch-normativ als auch wissenschaftlich-analytisch vielfältig genutzt wird.
-
Besetzung des Aufsichtsrats
Den gewachsenen Anforderungen an die Aufsichtsratstätigkeit in öffentlichen Unternehmen kann nur durch spürbaren Kompetenzaufbau begegnet werden. Vermehrt wird daher eine Nominierung der Aufsichtsräte anhand von klar definierten Anforderungsprofilen gefordert. Allerdings kann ein einzelnes Aufsichtsratsmitglied den gestiegenen Anforderungen allein nicht gerecht werden.
-
Auch KMU benötigen ein CMS
Geschäftsführerende haften persönlich, wenn sie unzureichende Compliance-Maßnahmen treffen und es zu Gesetzesverstößen von Mitarbeitenden kommt. Das gilt für Unternehmen jeder Größe, wie ein Urteil des OLG Nürnberg klarstellt. Es gibt zwar keine originäre gesetzliche Pflicht für Geschäftsführende, ein Compliance-Management-System (CMS) zu implementieren.
-
Überblick über die regulatorischen Bedingungen
"Nachhaltigkeit ist ein inzwischen geradezu inflationär genutzter Begriff". Diese Aussage des Forschungszentrums Nachhaltigkeit der Universität Bremen stammt aus dem Jahr 2008. Sie hat auch 15 Jahre nach Veröffentlichung nichts an Aktualität verloren. Nachhaltigkeit ist ein "Container-Begriff", der sowohl politisch-normativ als auch wissenschaftlich-analytisch vielfältig genutzt wird.
-
Einsatz von Governance-Kodizes
In einem Beitrag der Ausgabe 02/2023 wurde die Wirksamkeit von Public Corporate Governance Kodizes (PCGKs) in öffentlichen Unternehmen untersucht. Nicht nur in öffentlichen Unternehmen sind immer häufiger Governance Kodizes im Einsatz - auch in Nonprofit Organisationen (NPOs) sind erste Nutzungen zu beobachten. Die Wirksamkeit von Governance Kodizes in NPOs ist dabei allerdings empirisch noch sehr wenig untersucht.