Nutzung von Leitlinien eine Hilfestelllunng
Das Lieferkettengesetz: Handlungsempfehlungen zur Umsetzung in die Unternehmenspraxis
Das LkSG soll die internationale Menschenrechtslage verbessern, indem es bestimmten Unternehmen menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten auferlegt
Veronika Helmut, Alexander Nolte, Prof. Dr. Christiane Pott, Prof. Dr. Lena Rudkowski
Vom Lieferkettengesetz betroffene Unternehmen haben nur noch eine kurze Vorbereitungszeit zur Umsetzung der geforderten Maßnahmen. Der folgende Beitrag skizziert notwendige Umsetzungsschritte, aktuelle Umsetzungspraktiken und entwickelt Handlungsempfehlungen, die eine Umsetzung des Lieferkettengesetzes in die Unternehmenspraxis vereinfachen.
Am 11.6.2021 wurde das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) nach langen Diskussionen durch den Bundestag beschlossen und anschließend durch den Bundesrat gebilligt. Das LkSG soll die internationale Menschenrechtslage verbessern, indem es bestimmten Unternehmen menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten auferlegt. Betroffen sind gem. § 1 Abs. 1 LkSG ab 1.1.2023 zunächst alle Unternehmen mit mehr als 3.000 im Inland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
Gem. § 1 Abs. 1 Satz 3 LkSG sinkt dieser Schwellenwert ab dem 1.1.2024 auf 1.000 im Inland Beschäftigte. Ab Anfang 2023 sind damit zunächst rund 700 Unternehmen vom LkSG betroffen, ab Anfang 2024 dann rund 2.900. Den betroffenen Unternehmen bleibt nunmehr nur eine kurze Vorbereitungsfrist zur Umsetzung der neuen gesetzlichen Verpflichtungen. Der folgende Beitrag zeigt auf, welche neuen Pflichten auf die betroffenen Unternehmen zukommen, und entwickelt Handlungsempfehlungen zur Umsetzung dieser Pflichten in die Unternehmenspraxis.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 5, 2022; Seite 202 bis 208) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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Zeitschrift für Corporate Governance - Leitung und Überwachung in der Unternehmens- und Prüfungspraxis
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Im Überblick: ZCG
Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG)
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ESG-Aspekte in der Unternehmensführung
Der Umbau der Wirtschaft zu mehr Nachhaltigkeit kommt zwar deutlich voran - wichtiger Treiber sind die Anforderungen der Kapitalmärkte. Es gibt aber auch noch reichlich Nachholbedarf und Hemmnisse, die der raschen Auflösung dieses Nachholbedarfs entgegenstehen.
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Entfernen einer unrichtigen Gesellschafterliste
Im Folgenden werden für die Unternehmensführung bedeutsame Entscheidungen besprochen. Im ersten Fall will ein GmbH- Geschäftsführer seine Abberufung verhindern, die nicht - wie vorgesehen - der Aufsichtsrat, sondern der Alleingesellschafter beschlossen hatte.
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Interne Untersuchungen sind insbesondere in komplexeren Fällen zeitintensiv und können Wochen oder gar Monate dauern. Diese Dauer steht in einem Spannungsfeld mit der Kündigungserklärungsfrist des § 626 II BGB. Wann ist diese interne Untersuchung beendet? Wann sind zumindest alle relevanten Tatsachen ermittelt, um Personalentscheidungen treffen zu müssen? Und wann beginnt somit die Kündigungserklärungsfrist?
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Von der Sanktions- zur Anreizkultur
Anreiz- und Sanktionssysteme können zur Einhaltung von Compliance motivieren und Compliance-konformes Verhalten fördern. Deloitte hat untersucht, welchen Fokus Organisationen dabei legen.
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Ausgestaltung der Vorstandsvergütung
Viele Unternehmen - nicht nur im börsennotierten Kontext - stehen mittlerweile nicht mehr vor der Frage ob, sondern wie ESG-Leistungskriterien in der Vergütung von Vorständen und Führungskräften integriert werden sollen. Dieser Beitrag gibt auf Basis der Unternehmen der DAX-Familie einen Einblick in die aktuelle Marktpraxis zur ESG-Zielsetzung.
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Rechnungslegung und Taxonomie-VO
Für das Geschäftsjahr 2022 haben europäische Unternehmen erstmals die Vorgaben der Taxonomie-Verordnung vollumfänglich anzuwenden und die Taxonomiekonformität ihrer Wirtschaftsaktivitäten für die bereits vorliegenden Umweltziele zu beurteilen. Obschon dabei ökologische Nachhaltigkeitsaspekte im Vordergrund stehen, ist auch die Einhaltung sozialer Mindeststandards nachzuweisen.
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Führungsfähigkeit des Aufsichtsrats
Die Möglichkeiten des Aufsichtsrats, die Unternehmensleitung konstruktiv zu beraten und effektiv zu überwachen, wird begrenzt und zugleich beeinflusst von den zur Verfügung gestellten Informationen. Erkenntnisse aus der Kognitionswissenschaft belegen, dass Informationsaufbereitung und -verfügbarkeit maßgeblichen Einfluss darauf haben, wie diese im menschlichen Gehirn verarbeitet werden können. Die in den obersten Führungsgremien nicht selten ausgeprägte Fokussierung auf Tabellenkalkulationen und Präsentationsfolien führt zu vorgeprägten Denkweisen und Kommunikationsformen.
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Wirecard und EY
Die EU hat mit dem achten Sanktionspaket gegen die Russische Föderation neue Sanktionen eingeführt und bestehende Sanktionen verschärft. Das Sanktions- und Embargorecht der EU hat damit an Komplexität und Umfang noch einmal zugenommen. Die Sanktionen haben erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen in Deutschland und der EU. Ein robustes exportkontrollrechtliches Compliance-Management-System ist wichtiger denn je.
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Beschlussfeststellungskompetenz bei der GmbH
Im Folgenden werden für die Unternehmensführung bedeutsame Entscheidungen besprochen. Im ersten Fall geht es um Gesellschafterbeschlüsse einer GmbH. Auf welchem Weg und mit welcher Beschlussmehrheit kann die Beschlussfeststellungskompetenz zugewiesen werden? Antworten auf diese Frage liefert das OLG Köln. Viele AGs nutzen die Möglichkeit, Hauptversammlungen virtuell durchzuführen. Um nicht Gefahr zu laufen, dass Beschlüsse später für nichtig erklärt werden, sollten Fehler bei der Einladung und Durchführung einer HV vermieden werden, zeigt eine Entscheidung des LG München I.
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Das Hinweisgeberschutzgesetz
Der Bundestag hat am 29.9.2022 erstmals über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen beraten. Am 19.10.2022 erfolgte eine öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung will Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern im beruflichen Umfeld künftig umfassender schützen. Für die Meldung von Verstößen im Unternehmen oder in einer Behörde sollen Meldestellen eingerichtet werden. Zudem sollen Hinweisgebende vor beruflichen Repressalien geschützt werden.