Gefahrenursprung innerhalb der Lieferkette


Das Lieferkettengesetz: Anwendungsbereich, unternehmerische Pflichten und Kontrolle
Auf betroffene Unternehmen kommen etliche Herausforderungen zu, weil das Gesetz einige Defizite und Unbestimmtheiten aufweist




Veronika Helmut, Alexander Nolte, Prof. Dr. Christiane Pott, Prof. Dr. Lena Rudkowski

Im Jahr 2021 wurde das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) nach langen Diskussionen durch Bundestag und Bundesrat beschlossen. Das LkSG zielt auf eine Verbesserung der internationalen Menschenrechtslage ab, indem es bestimmten Unternehmen menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten auferlegt. Der vorliegende Beitrag skizziert, was es nun für die verpflichteten Unternehmen in der Praxis zu beachten gilt.

Das LkSG findet ab dem 1.1.2023 Anwendung auf alle Unternehmen mit in der Regel mindestens 3.000 im Inland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Zu den im Inland Beschäftigten gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1–2 LkSG zählen ebenso ins Ausland entsandte Arbeitskräfte. Da die Vorgaben rechtsformunabhängig Anwendung finden, sind juristische Personen und natürliche Personen bzw. rechtsfähige Personengesellschaften eingeschlossen, die Rechtsträger eines Unternehmens sind. Ab dem 1.1.2023 fallen zunächst rund 700 Unternehmen in den Anwendungsbereich des LkSG.


Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 4, 2022; Seite 161 bis 166) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.


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Im Überblick: ZCG

Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG)

  • Qualifikationsmatrix empfohlen

    Nach der aktuellen Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) soll der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten, wobei auf Diversität zu achten und Nachhaltigkeitsexpertise zu berücksichtigen ist.

  • SOGs gewinnen an Bedeutung

    Aktienhaltevorschriften bzw. Share Ownership Guidelines (SOGs) haben in den vergangenen Jahren in der Vorstandsvergütung an Relevanz gewonnen, insbesondere in größeren börsennotierten Unternehmen. Auch der Druck auf kleinere börsennotierte Unternehmen, SOGs einzuführen, nimmt zu.

  • Einführung: D&O-Versicherung

    Im Folgenden werden für die Unternehmensführung bedeutsame Entscheidungen besprochen. Im ersten Fall geht es um eine D&O- Versicherung. Ein Teil des Versicherungsschutzes kann auch in der Übernahme von Verteidigungskosten im Fall eines Strafverfahrens gegen den Geschäftsführer bestehen.

  • Einrichtung von Hinweisgebersystemen

    Der vorliegende Beitrag beleuchtet die rechtlichen Herausforderungen, die sich für Unternehmen unter der Whistleblower-Richtlinie der EU und dem Hinweisgeberschutzgesetz stellen. Er gibt einen Überblick zu den gesetzlichen Regelungen und praxisorientierte Empfehlungen unter Berücksichtigung der teils unterschiedlichen Anforderungen in den Mitgliedstaaten der EU.

  • Chancen und Risiken der Dualen Führung

    An Führungsrollen werden immer höhere Anforderungen gestellt. Eine Möglichkeit, die Anforderungen zu erfüllen, ist die Duale Führung. So ist in wichtigen Bereichen eine Vertretung gewährleistet, es besteht eine geringere Gefahr des Auftretens von unmoralischen oder illegalen Managementpraktiken.

  • Nachhaltigkeitsberichterstattung

    Mit dem Inkrafttreten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) im Januar 2023 begann eine neue Zeitrechnung in der Berichterstattung europäischer Unternehmen. Diese erhielt Ende Oktober noch konkretere Gestalt - die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) nahmen die letzten politischen Hürden und konnten ebenso in Kraft gesetzt werden.

  • Welchen Mehrwert schafft der Aufsichtsrat?

    Die Rolle des Aufsichtsrats wird mit teils schillernden Formulierungen zu umreißen versucht. Im Ergebnis stiften sie jedoch häufig eher Unklarheit, namentlich wenn es um die Abgrenzung des Aufsichtsrats vom Vorstand geht.

  • Rechtsprechungsreport

    Im Folgenden werden für die Unternehmensführung bedeutsame Entscheidungen besprochen. Haftet ein Geschäftsführer persönlich gegenüber Arbeitnehmenden, wenn er nicht den Mindestlohn zahlt? In dem zugrunde liegenden Fall war der Lohn wegen der Insolvenz der Gesellschaft nicht mehr gezahlt worden.

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Zur Bekämpfung von Finanzkriminalität hat die Regierung umfangreiche Maßnahmen erarbeitet, die ab dem 1.1.2024 angewendet werden sollen. Die vorgesehenen Reformen sind umfassend. Sie betreffen nicht nur zahlreiche Gesetze, sondern bringen auch veränderte Strukturen von mehreren Bundesbehörden mit sich.

  • Messung des Nutzens guter IR-Arbeit

    In der ZCG-Ausgabe 5/23 wurde ein Instrument zur Messung der Qualität der Investor-Relations-Arbeit entwickelt und die Ergebnisse dieser Messung in Bezug auf ausgewählte deutsche Unternehmen vorgestellt.

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