Standards für die IT-Revision
Bei der Prüfung von Informationstechnologie kann die Anwendung verschiedener Prüfungsstandards erforderlich sein
Analog zu den Standards des ISACA gibt auch das IIA Standards für Interne Revisoren heraus, die wiederum analog zu den Standards des ISACA verbindlich für nach den Regeln des IIA zertifizierte Interne Revisoren (CIA) sind
Von Peter Duscha
(12.03.15) - Auch wenn Standards für die Interne Revision im Allgemeinen nicht rechtlich bindend sind, ist es meist doch ratsam, sie zu berücksichtigen. Dafür gibt es im Wesentlichen zwei Gründe. Zum einen sind die Standards in Zusammenarbeit vieler erfahrener Auditoren entstanden und durch einen mehrfachen Anhörungszyklus gelaufen, der eine Mindestqualität sicherstellt. Zum anderen ist es im Allgemeinen nur dann möglich, eine Bestätigung der Qualität der Innenrevision zu erhalten, z. B. im Rahmen eines Quality Assessments nach den Regelungen des DIIR – Deutsches Institut für Interne Revision e.V., wenn sich diese an bekannte Standards hält.
In gemeinsamen Prüfungen von Business-Revisoren und IT-Revisoren kann die Frage aufkommen, welche Standards relevant sind und wie mit Übereinstimmungen oder Unterschieden umgegangen werden sollte. Der vorliegende kurze Beitrag liefert einen Überblick über vorhandene Standards der Internen Revision und eine Gegenüberstellung der beiden Standardrahmen des ISACA und des IIA, welcher bei der Beantwortung dieser Frage hilfreich sein soll.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 1, 2015, Seite 3 bis 5) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.
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Im Überblick
Zeitschrift Interne Revision (ZIR)
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Inhalt der weiteren DORA-Checklisten
In den ersten zwei Teilen des Beitrags (ZIR 6/24 und ZIR 1/25) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben sowie nähere Inhalte des Kapitels II (IKT-Risikomanagement) und die Inhalte von Artikel 6 bis 12 erläutert. Diese Prüfungscheckliste befindet sich auf dem Stand der DORA-Basisverordnung. Daneben müssen auch die mittlerweile veröffentlichten technischen Standards (RTS) ergänzend berücksichtigt werden.
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Risikobewertung & Rolle der Revision bei KI
In der Unternehmenswelt gewinnt künstliche Intelligenz (KI) zunehmend an Bedeutung. Sie stellt Organisationen vor neue Chancen und Herausforderungen. Der Einsatz von KI bietet vielfältige Möglichkeiten, von der Automatisierung über prädiktive Analysen bis hin zur Optimierung interner Prozesse. Doch gleichzeitig sind klare Governance-Strukturen und ein durchdachtes Risikomanagement unerlässlich, um regulatorische Anforderungen zu erfüllen und ethische Fragestellungen zu adressieren.
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ESG-Leitbild der Internen Revision
Mit der fortschreitenden Entwicklung im Bereich ESG (Environmental, Social, Governance), einschließlich der Verabschiedung nationaler Gesetze und Vorschriften sowie internationaler Richtlinien und Standards, kann sich heute kein Unternehmen mehr den ESG-Themen entziehen. Auch die Interne Revision muss ihre Beratungs- und Prüfungsleistungen auf die mit den Unternehmensoperationen verbundenen ESG-Themen erweitern, um die Erreichung der Unternehmensziele zu fördern und einen Beitrag im öffentlichen Interesse zu leisten.
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Nachhaltigkeitsexpertise als Kernkompetenz
Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verbreitert sich das Tätigkeitsprofi l der Internen Revision, des Aufsichtsrats und des Abschlussprüfers. Dies zieht unweigerlich kontroverse Diskussionen zum Besetzungsprofi l und zur künftigen Kooperation zwischen den drei Instanzen nach sich. Der vorliegende Beitrag zielt auf eine normative Analyse und Darstellung empirischer Befunde zum Einfluss von CSRD und CSDDD auf das Tätigkeits- und Besetzungsprofi l von Aufsichtsrat, Interner Revision und Abschlussprüfer ab.
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DORA-Basispapier
Im ersten Teil des Beitrags (ZIR 6/2024) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben und die Vorgehensweise der risikoorientierten Prüfungsplanung, die DORA erstmals ab 2025 bei den in Art. 2 der DORA-Basisverordnung aufgeführten Unternehmen anwendet, dargestellt. Es soll sich nach Angaben der BaFin um schätzungsweise 3.600 Unternehmen handeln, die im Anwendungsbereich liegen, und damit von der DORA-Umsetzung in Deutschland betroffen sind.