Datenanalysen als revisorischer Methode
Datenanalysen als Erweiterung der Revisionsmethodik
Praxisbericht zur Einführung von Datenanalysen in der Revision
Von Dipl.-Math. Walter Rupietta
(20.01.16) - Die Abwicklung von Geschäften aller Art wird durch zunehmende Abhängigkeit von Daten bestimmt. Um Abweichungen, Ausreißer, Klumpenrisiken bzw. Regelverstöße erkennen zu können, müssen komplette Datenbestände und nicht nur kleine Stichproben untersucht werden. Die wachsende Zahl maschineller Transaktionen muss auch von der Revision bewältigt werden. Die Revision der Landesbank Baden-Württemberg trägt diesen Anforderungen durch die Neueinrichtung einer Gruppe Rechnung, die sich im Schwerpunkt mit Datenanalysen als Erweiterung der Prüfmethodik befassen soll. Dazu mussten Aufbau- und Ablauforganisation, technische Infrastruktur und Ausbildung der Mitarbeiter konzipiert und umgesetzt werden. Die Vorgehensweise und bisherige Erfahrungen beim Aufbau der Gruppe und der Einführung von Datenanalysen als revisorischer Methode werden in diesem Aufsatz dargestellt.
Die meisten Unternehmen erfahren eine wachsende Abhängigkeit von Daten (über Produkte, Märkte, Kunden, Mitarbeiter, Lieferanten und Dienstleister – ein großer Anteil davon mit Personenbezug) und deren Verarbeitung. Speziell Kreditinstitute wären jedoch ohne Zugriff auf ihren Datenbestand nicht funktionsfähig. Mängel in der Datenqualität (Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit) können schnell zu Wettbewerbsnachteilen werden. Der zunehmende Umfang von Datenbeständen, z. B. durch die wachsende Zahl maschineller Transaktionen, die Daten produzieren, muss technisch und inhaltlich bewältigt werden.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 6, 2015, Seite 273 bis 282) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.
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Im Überblick
Zeitschrift Interne Revision (ZIR)
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Nachhaltigkeitsberichterstattung im Fokus
In diesem Beitrag geht es um den Prüfungsleitfaden, der entwickelt wurde, um unter Berücksichtigung der themenspezifischen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und der übergreifenden (Cross Cutting) Standards Revisionsabteilungen als Vorlage für ESG-Prüfungen beziehungsweise CSRD-Prüfungen zu dienen. Der Leitfaden wurde auf https://www.diir.de/fachwissen/fachbeitraege/ veröffentlicht und steht allen Interessierten zur Nutzung zur Verfügung. Besonderer Dank gilt der Projektgruppenleiterin Miriam Benecke, die mit der organisatorischen Unterstützung von Athanasios Dakas und 25 aktiven Mitgliedern in regelmäßigen Treffen gemeinsam den ESG-Prüfungsleitfaden entwickelt hat.
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Idealer Zeitpunkt für eine Prüfung
Eine nachhaltige Transformation der Gesellschaft bezüglich Dekarbonisierung, Kreislaufwirtschaft, Menschenrechten und anderen ESG-Themen ist eines der zentralen Themen unserer Zeit und für die Unternehmenswelt mit etlichen Risiken und Chancen verknüpft. Sie sollte somit auch im Betrachtungsumfeld der Internen Revision von Unternehmen liegen. Der Beitrag liefert eine Aufstellung von Kategorien, Aspekten und Fragestellungen, die für eine Bewertung von Risiken und einer darauf aufbauenden Priorisierung von Prüfungen im Themengebiet ESG relevant sind.
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Notwendigkeit einer integrativen Cybersicherheit
Die Tatsache, dass digitalwirtschaftliche Geschäftsmodelle zunehmend mit Cyberangriffen zu rechnen haben, verlangt nach einer resilienten Abwehr in Form eines wirksamen Internen Kontrollsystems. Da der Beginn der Angriffsvektoren häufig mit dem Social Engineering verknüpft ist, empfiehlt sich eine Härtung/Festigung der organisatorischen Außenschichten, bevor ein Eindringen in die IT-Infrastruktur gelingt.
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Vermeidung von Abnahmeverpflichtungen
In diesem Beitrag werden die für die Ermittlung der Planbedarfe für Produktionsmaterial erforderlichen Teilprozesse und Aktivitäten und deren Bedeutung für den Einkauf erläutert. Hierbei werden mögliche Schwachstellen und wesentliche Risiken herausgearbeitet und Prüfungsfragen sowie -ansätze zu deren Vermeidung beziehungsweise Reduzierung dargestellt.
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Inhalt der weiteren DORA-Checklisten
In den ersten zwei Teilen des Beitrags (ZIR 6/24 und ZIR 1/25) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben sowie nähere Inhalte des Kapitels II (IKT-Risikomanagement) und die Inhalte von Artikel 6 bis 12 erläutert. Diese Prüfungscheckliste befindet sich auf dem Stand der DORA-Basisverordnung. Daneben müssen auch die mittlerweile veröffentlichten technischen Standards (RTS) ergänzend berücksichtigt werden.