Konzept des Extended-Audit-Verbunds


Der Extended-Audit-Verbund: Ein Praxisbeispiel zur Sicherstellung von Synergien im Rahmen des "Three Lines of Defense"-Modells
Im Sinne des "Three Lines of Defense"-Modells muss hier klar zwischen der zweiten sowie der dritten Verteidigungslinie, der Internen Revision, unterschieden werden

Von Dr. Nikolaus Raupp

(20.01.16) - In der Diskussion um die Abgrenzung von Rollen und Verantwortlichkeiten der verschiedenen Funktionen im "Three Lines of Defense Modell" wird immer wieder auf potenzielle Synergien durch Koordination und Wissensaustausch zwischen den verschiedenen Akteuren hingewiesen. Vor dem Hintergrund stetig steigender Anforderungen bei limitierten Ressourcen, stellt sich die Frage, wie diese Synergiepotenziale in der Praxis genutzt werden können, ohne die notwendige Funktionentrennung aufzuheben. Mit dem hier vorgestellten Ansatz des "Extended-Audit-Verbund" bei BASF soll ein Praxisbeispiel für die Koordination verschiedener Governance-Funktionen und für den institutionalisierten Wissensaustausch aufgezeigt werden. Die Interne Revision der BASF nutzt das Konzept des Extended-Audit-Verbunds bereits seit 2012 erfolgreich in der betrieblichen Praxis.

Die meisten Prüfer werden im Laufe ihrer Tätigkeit mindestens einmal von einer zu prüfenden Einheit die Klage "wir hatten doch gerade erst ein Audit" gehört haben. In vielen Fällen lässt sich jedoch schnell feststellen, dass es sich dabei nicht um ein Audit der Internen Revision, sondern vielmehr um ein "Quality Assessment" in Bezug auf externe Standards (ISO, GMP, etc.) oder interne Governance-Vorgaben (EHS, Prozessqualität, etc.) handelte. Im Sinne des "Three Lines of Defense"-Modells muss hier klar zwischen der zweiten Verteidigungslinie (z. B. Qualitätsmanagement, Risikomanagement und Compliance) sowie der dritten Verteidigungslinie, der Internen Revision, unterschieden werden.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 6, 2015, Seite 266 bis 272) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

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Im Überblick

Zeitschrift Interne Revision (ZIR)

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    Seit Einführung des IT-Sicherheitsgesetzes 2015 sind Betreiber kritischer Infrastrukturen gesetzlich angehalten, die für die kritische Dienstleistung erforderlichen IT-Systeme und IT-Netzwerke gegen Cyberangriffe und IT-Störungen systematisch nach Stand der Technik zu schützen und IT-Sicherheitsvorfälle an die Behörden zu melden. Hiermit einher geht gemäß § 8a BSI-Gesetz (BSIG) auch die Pflicht, die Einhaltung der Vorgaben alle zwei Jahre unabhängig überprüfen zu lassen. Mit drei Praxisbeispielen zur Begleitung dieser Prüfung durch die Interne Revision beschäftigt sich dieser Artikel.

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    Im IPPF-Evolution-Projekt des Institute of Internal Auditors (IIA) wurden während der Jahre 2021 bis 2023 die neuen Global Internal Audit Standards entwickelt. Im Zuge des Projekts hat sich das IIA auch einen Rahmen gegeben, der sicherstellt, dass die Standards unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses entwickelt werden. Es ist wichtig, dass die Standards nicht nur die Erwartungen des Berufsstandes der Internen Revision selbst wiedergeben, sondern dass sie auch mit den Erwartungen anderer und verwandter Professionen, von Aufsichtsbehörden, Regierungsorganisationen, multinationalen Organisationen und der Öffentlichkeit insgesamt übereinstimmen.

  • Keine Verpflichtungen für Angreifende

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