Zuwendungsprozess und Offenlegung


Zuwendungen: Anforderungsprofil Zuwendung/Rückvergütungen/Kick Back
Das Kreditinstitut muss nunmehr nachweisen, dass die Zuwendungen zur Einrichtung oder Unterhaltung effizienter und qualitativ hochwertiger Infrastrukturen verwendet werden

DIIR-Arbeitskreis "Revision des Wertpapiergeschäfts"

(09.09.14) - Mit dem Finanzmarktrichtlinienumsetzungsgesetz (FRUG) wurden vom deutschen Gesetzgeber die europäischen Vorgaben zur Rückvergütungsthematik umgesetzt. Für die Kreditwirtschaft waren diese Vorgaben nicht vollständig neu. Bereits im Kommissionsrecht findet sich ein Herausgabeanspruch gegenüber dem Kunden des Kreditinstituts an im Rahmen der Auftragserfüllung für den Kunden Erlangtem. Neu waren die Vorgaben zur Transparenz und den Offenlegungspflichten gegenüber den Kunden, unter deren Beachtung der Behalt einer Zuwendung überhaupt zulässig ist.

Mit diesem Beitrag wird die Artikelreihe "Aufgaben und Ausgestaltung der Compliance-Funktion" – begonnen in ZIR 3/13 mit diversen Artikeln in den nachfolgenden ZIR-Ausgaben – fortgesetzt. Der nachfolgende Artikel widmet sich dem Themengebiet "Zuwendungen". Hierbei werden die Anforderungen an den Zuwendungsprozess und die Offenlegung sowie die bestehenden Aufzeichnungspflichten dargestellt. Anschließend wird ein auf Zuwendungen bezogenes Prüfungsprogramm vorgestellt.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 4, 2014, Seite 158 bis 162) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.

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Im Überblick

Zeitschrift Interne Revision (ZIR)

  • Umgang mit IT-Diagnosedaten

    Der nicht datenschutzgerechte Umgang mit IT-Diagnosedaten im internen IT-Betrieb oder beim externen IT-Dienstleister bedeutet ein gravierendes Datenschutz- und IT-Sicherheitsrisiko. Der Diebstahl eines Microsoft Master Key aus einem Crash-Dump für einen Angriff im Mai 2023 stellt dies unter Beweis.

  • Weg zu einer möglichst hohen Cyber Resilience

    Laut Forschern erfolgte 2021 alle elf Sekunden ein Ransomware-Angriff. Betroffen von solchen Angriffen sind nicht nur Unternehmen, sondern zunehmend auch Privatpersonen. Die Summe der weltweiten Kosten der Cyberkriminalität wird für 2021 auf die unglaubliche Summe von 5,5 Billionen Euro geschätzt.

  • Generative KI in der Internen Revision

    Mit der Intensivierung des Zusammenspiels zwischen Technologie und Geschäftsprozessen entwickelt sich die generative KI zu einem transformativen Faktor, insbesondere auch im Bereich der Internen Revision. Seit dem Aufkommen von ChatGPT im Jahr 2022 ist das Potenzial generativer KI-Modelle, die sich durch ihre Effizienz, Präzision und Innovation auszeichnen, in den Vordergrund gerückt.

  • Interne Revision & Franchisegeber

    Erfolgt die vorvertragliche Aufklärung unvollständig oder falsch oder im Extremfall überhaupt nicht, kann dies im Franchising rasch zu einschneidenden Konsequenzen führen: Genannt seien hier mögliche Schadenersatzansprüche gegen den Franchisegeber, Nichtigkeit des Franchisevertrags oder Reputationsverluste des ganzen Franchisesystems.

  • Auslagerungen im Aufsichtsrecht

    Durch den ungebrochenen Trend zu Auslagerungen in der Finanzbranche (auch an sogenannte Mehrmandantendienstleister) gewinnt die Zusammenarbeit der Internen Revisionen der auslagernden Unternehmen in Form von Gemeinschafts- oder Sammelprüfungen (Pooled Audits) zunehmend an Bedeutung.

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