Aufsichtsrechtliche Vorgaben


Meldungen/Meldepflichten gemäß § 9 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
Die Novellierung der Meldepflichten des § 9 WpHG durch die Umsetzung europäischer Regelungen steht noch bevor

DIIR – Arbeitskreis "Revision des Wertpapiergeschäfts"

(20.01.15) - Mit diesem Beitrag wird die Artikelreihe "Aufgaben und Ausgestaltung der Compliance-Funktion" – begonnen in der ZIR 3/13 mit diversen Artikeln in den nachfolgenden Ausgaben – fortgesetzt. Ziel des WpHG-Meldewesens ist es, den Überwachungsbehörden ein Instrument zur Verfügung zu stellen, das geeignet ist, Manipulationen am Markt sowie Insidergeschäfte aufzuspüren und wirksam zu begegnen. Im Folgenden werden ein Überblick über die Anforderungen an das Meldewesen nach § 9 WpHG gegeben und die damit verbundenen maßgeblichen Beratungs- und Kontrollschritte der Compliance-Funktion (CoF) dargestellt.

Die letzte große Novellierung erfolgte mit der Einführung der Markets in Financial Instruments Directive (MiFID) im Jahr 2007. Obwohl viele Anforderungen des durch die MiFID initiierten neuen Meldewesens bereits im § 9 WpHG a. F. umgesetzt waren, zwang die teilweise Abkehr von bisherigen Meldelogiken die (neuen und alten) Meldepflichtigen zu umfangreichen technischen und organisatorischen Änderungen.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 6, 2014, Seite 258 bis 265) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.

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Im Überblick

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  • Umgang mit IT-Diagnosedaten

    Der nicht datenschutzgerechte Umgang mit IT-Diagnosedaten im internen IT-Betrieb oder beim externen IT-Dienstleister bedeutet ein gravierendes Datenschutz- und IT-Sicherheitsrisiko. Der Diebstahl eines Microsoft Master Key aus einem Crash-Dump für einen Angriff im Mai 2023 stellt dies unter Beweis.

  • Weg zu einer möglichst hohen Cyber Resilience

    Laut Forschern erfolgte 2021 alle elf Sekunden ein Ransomware-Angriff. Betroffen von solchen Angriffen sind nicht nur Unternehmen, sondern zunehmend auch Privatpersonen. Die Summe der weltweiten Kosten der Cyberkriminalität wird für 2021 auf die unglaubliche Summe von 5,5 Billionen Euro geschätzt.

  • Generative KI in der Internen Revision

    Mit der Intensivierung des Zusammenspiels zwischen Technologie und Geschäftsprozessen entwickelt sich die generative KI zu einem transformativen Faktor, insbesondere auch im Bereich der Internen Revision. Seit dem Aufkommen von ChatGPT im Jahr 2022 ist das Potenzial generativer KI-Modelle, die sich durch ihre Effizienz, Präzision und Innovation auszeichnen, in den Vordergrund gerückt.

  • Interne Revision & Franchisegeber

    Erfolgt die vorvertragliche Aufklärung unvollständig oder falsch oder im Extremfall überhaupt nicht, kann dies im Franchising rasch zu einschneidenden Konsequenzen führen: Genannt seien hier mögliche Schadenersatzansprüche gegen den Franchisegeber, Nichtigkeit des Franchisevertrags oder Reputationsverluste des ganzen Franchisesystems.

  • Auslagerungen im Aufsichtsrecht

    Durch den ungebrochenen Trend zu Auslagerungen in der Finanzbranche (auch an sogenannte Mehrmandantendienstleister) gewinnt die Zusammenarbeit der Internen Revisionen der auslagernden Unternehmen in Form von Gemeinschafts- oder Sammelprüfungen (Pooled Audits) zunehmend an Bedeutung.

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