Finanzderivate aus Revisionssicht
Der Umgang mit Finanzderivaten im Unternehmensalltag aus Revisionssicht
Fluch oder Segen? Risiko, Spekulation oder Absicherung? - Absicherungs- und Handelsgeschäfte im Derivatebereich sind regelmäßig von der Revision zu prüfen
Dr. Peter Schneider
(21.01.15) - "Derivate sind Teufelszeug" (derivatives are financial weapons of mass destruction) äußerte sich einst Warren Buffet, einer der derzeitig bekanntesten und erfolgreichsten Investoren. Forward Contracts, Swaps, Futures, CDS, CDO, ABS, Uncovered Warrants, ... und wie sie doch alle heißen diese exotischen, geheimnisvollen und ach so gefährlichen Instrumente. Einige Regierungen waren schon so weit, viele davon verbieten zu wollen, denn was man nicht versteht, kann ja auch nicht gut sein. Nach den Turbulenzen auf den Finanzmärkten mögen manche Investoren vor diesen teilweisen komplexen und scheinbar unverständlichen Produkten zurückschrecken.
Doch auch W. Buffet nutzt sie. Nach gründlicher Analyse der Einsatzgebiete und -ziele und verantwortungsbewusster Anwendung sind diese Instrumente durchaus nützlich und können vielen Unternehmen helfen, ihre unterschiedlichen Risiken im Währungs-, Rohstoff-, Zins-, Anlage- und auch Kreditbereich deutlich zu reduzieren oder gar vollständig abzubauen. Unternehmen, die obigen Geschäftsrisiken ausgesetzt sind, können u. a. folgende Überlegungen zum Einsatz von Finanzderivaten anstellen und danach geeignete Maßnahmen sorgfältig abwägen.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 6, 2014, Seite 272 bis 276) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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Im Überblick
Zeitschrift Interne Revision (ZIR)
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ESG im Vertrieb: Ein Prüfungsleitfaden
Zunehmend wird von den Unternehmen erwartet, dass sie Themen aus Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social, Governance; ESG) in ihre formalen Geschäftsprozesse einbeziehen. Hierbei ist nach der Produktion der Vertrieb einer der emissionsträchtigsten Unternehmensbereiche. Aus diesem Grund sind auch bei einer Prüfung des Vertriebs ESG-Aspekte nicht zu vernachlässigen. Wurden bisher ESG-Aspekte im Vertrieb nicht betrachtet, kann die Interne Revision unterstützen, Risiken und Chancen aufzudecken. Mit diesem Prüfungsleitfaden teilt der DIIR-Arbeitskreis "Revision des Vertriebs" seinen Erfahrungsschatz aus dem Bereich ESG im Vertrieb.
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KRITIS und die Interne Revision
Seit Einführung des IT-Sicherheitsgesetzes 2015 sind Betreiber kritischer Infrastrukturen gesetzlich angehalten, die für die kritische Dienstleistung erforderlichen IT-Systeme und IT-Netzwerke gegen Cyberangriffe und IT-Störungen systematisch nach Stand der Technik zu schützen und IT-Sicherheitsvorfälle an die Behörden zu melden. Hiermit einher geht gemäß § 8a BSI-Gesetz (BSIG) auch die Pflicht, die Einhaltung der Vorgaben alle zwei Jahre unabhängig überprüfen zu lassen. Mit drei Praxisbeispielen zur Begleitung dieser Prüfung durch die Interne Revision beschäftigt sich dieser Artikel.
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Rahmenwerk des IIA
Im IPPF-Evolution-Projekt des Institute of Internal Auditors (IIA) wurden während der Jahre 2021 bis 2023 die neuen Global Internal Audit Standards entwickelt. Im Zuge des Projekts hat sich das IIA auch einen Rahmen gegeben, der sicherstellt, dass die Standards unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses entwickelt werden. Es ist wichtig, dass die Standards nicht nur die Erwartungen des Berufsstandes der Internen Revision selbst wiedergeben, sondern dass sie auch mit den Erwartungen anderer und verwandter Professionen, von Aufsichtsbehörden, Regierungsorganisationen, multinationalen Organisationen und der Öffentlichkeit insgesamt übereinstimmen.
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Keine Verpflichtungen für Angreifende
Die Kenntnis rund um das Thema Social Engineering erfordert in einem nächsten Schritt ein Wissen bezüglich der konkreten Bedrohungstaktiken und -techniken. Eine ausführliche Darstellung bietet das MITRE- Att@ck-Modell, wobei aus der Gesamtsystematik nur die Angriffsvektoren verwendet werden, die zum Social Engineering passen. Insbesondere sind hier die ersten vier Phasen angesprochen.
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DORA-Basispapier
In den ersten drei Teilen dieses Beitrags haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung, die speziellen technischen Standards sowie Details zu den Inhalten des Kapitels II (IKT-Risikomanagement), des Kapitels III (Behandlung, Klassifizierung und Berichterstattung IKT-bezogener Vorfälle) und des Kapitels IV (Testen der digitalen operationalen Resilienz) vorgestellt. In diesem Artikel wird nun das letzte Kapitel (Management des IKT-Drittparteienrisikos) näher beleuchtet.