Das Beschwerdeverfahren nach dem LkSG


Hinweisgeberschutz nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Sind bald zwei Beschwerdeverfahren je Unternehmen erforderlich?




Dr. Christian Schefold, Gülüstan Kahraman

Mit Anfang dieses Jahres gilt das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, LkSG) zunächst nur für Unternehmen, die in Deutschland ansässig sind oder eine Zweigniederlassung unterhalten und mehr als 3.000 Arbeitnehmer beschäftigen. Ab 2024 wird der Kreis der Verpflichteten auch auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Arbeitnehmer erweitert.

Der Entwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes (E-HinSchG) hingegen, ein Gesetz, das nach den Vorgaben der EU schon seit dem 18. Dezember 2021 hätte gelten müssen, wurde unlängst im Gesetzgebungsverfahren wieder zurück zur Nachbesserung in die Bundesministerien zurückverwiesen.

Nach der zugrunde liegenden Richtlinie (EU) 2019/1937 muss jedes Unternehmen in der EU ab 50 Arbeitnehmer einen internen Meldekanal zur Aufnahme von Hinweisen einrichten. Im Oktober 2022 hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bereits eine Handreichung zum Beschwerdeverfahren nach dem LkSG veröffentlicht. Was gilt es nun, für den Aufbau und Betrieb einer Whistleblower-Hotline zu beachten?


Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 1, 2023, Seite 25 bis 30) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZRFC lesen.


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Im Überblick: ZRFC

Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC)

  • Ausführung von Gehaltsanpassungen

    Viele Arbeitgeber fragen sich, ob es rechtlich ein gangbarer Weg ist, finanzielle Anreize für ihre Mitarbeiter dergestalt zu schaffen, indem entweder Lohnkürzungen als Sanktion oder Lohnerhöhungen als Belohnung vorgenommen werden, wenn gewisse Bedingungen erfüllt werden, wie beispielsweise die Arbeitsleistungserbringung im Büro anstelle im Homeoffice oder die Unterschreitung einer gewissen Anzahl an Krankenfehltagen.

  • Anforderungen an Geldwäschebekämpfung

    Der technologisch gestützte Perpetual Know-Your-Customer-Prozess (P-KYC) schafft Entlastung für Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz, die steigenden Anforderungen und strengeren Kontrollen ausgesetzt sind. Mehr Automatisierung und der Einsatz moderner Technologien versetzt Compliance-Verantwortliche in die Lage, Risiken proaktiv und kontinuierlich zu managen.

  • Offenlegung von Nachhaltigkeitskennzahlen

    Deutschland hat eine Staatsquote von annähernd 50 Prozent. Bei Debatten um die Offenlegung von Nachhaltigkeitskennzahlen geht es aber meist nur um die Privatwirtschaft. Warum messbare ESG-Ziele für die öffentliche Hand und ihre Unternehmen unausweichlich sind, welche Standards aus der Unternehmensberichterstattung sinnvoll sein könnten und welche Chancen damit verbunden sind, erörtert dieser Beitrag.

  • CRA: Herzstück eines CMS

    Compliance-Risikoanalyse (CRA) und Three-Lines-Modell (TLM) sind der Unternehmenspraxis geläufige Begriffe. Sie zählen zum Standardrepertoire guter Corporate Governance.

  • LkSG und Risikomanagement

    Derzeit rollt eine Welle an neuen Bestimmungen mit Nachhaltigkeitsbezug auf Unternehmen zu, die sich - je nach Geschäftsmodell - schnell zu einem "ESG-Tsunami" entwickeln können. Inhaltlich betreffen diese Vorgaben einerseits den Themenkreis der Nachhaltigkeitsberichterstattung.

  • Governance und Compliance-Management

    Nicht nur Unternehmen, sondern alle Organisationsarten, wie etwa Behörden, Verbände oder Vereine, verfolgen mit ihrer Existenz bestimmte Zwecke. Doch auf dem Weg dahin erzeugen sie zugleich verschiedene Risiken, die im Falle ihrer Realisierung zu erheblichen Schäden nicht nur für die Organisation selbst, sondern auch für die Gesellschaft und den Staat führen können.

  • Anwendung des LkSG in Deutschland

    Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist ein komplexes Wort, das vom Gesetzgeber in die deutsche Sprache eingeführt wurde und neue Verpflichtungen für Unternehmen mit mehr als 3.000 Arbeitnehmern festlegt (ab 2024 wird die Schwelle auf 1.000 Arbeitnehmer gesenkt).

  • Baubranche: Datenrechte & -sicherheit

    Die zunehmenden technischen Möglichkeiten durch Digitalisierung und KI (künstliche Intelligenz) treibt Unternehmen um. Denn Daten sind das neue Öl, sie sind Unternehmenswerte, die Schutz und Sicherheit brauchen.

  • Compliance & Innere Führung der Bundeswehr

    Der sprichwörtliche Blick über den Tellerrand, die veränderte Perspektive bringt jedem neue Erkenntnisse, auch einem Compliance-Officer. Der folgende Text erläutert die "Innere Führung" der Bundeswehr, ein erfolgreiches Modell der Compliance, eingeführt vor rund 70 Jahren, als keiner den Begriff Compliance kannte.

  • Zusammenhang von Compliance & CSR

    Was früher Gegenstand freiwilliger Selbstverpflichtung war, wird seit einiger Zeit zunehmend reguliert: die Wahrnehmung der unternehmensspezifischen Verantwortung gegenüber Umwelt und Gesellschaft, neudeutsch Corporate Social Responsibility (CSR). CSR und Compliance rücken damit näher zusammen.

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