Reputationsrisiko Lobbyismus


Das Lobbyregister: neue Anforderungen für Unternehmen
Eine Hinführung zur Verrechtlichung des Lobbyismus in Deutschland



Dr. Bernd Federmann, Hartfrid Wolff

Das neue Lobbyregister ist da: der Deutsche Bundestag hat am 25. März 2021 das neue Lobbyregistergesetz verabschiedet, einen Tag danach wurde es schon im Bundesrat bestätigt. Auch das Abgeordnetengesetz wurde am 11. Juni 2021 nunmehr im Deutschen Bundestag novelliert. Plötzlich ging es sehr schnell mit Neuerungen in der Compliance für die Interessenvertretung und den Lobbyismus in Deutschland. Damit ist die Interessenvertretung in Deutschland als Teil der demokratischen Diskussion legitimiert, transparent gestaltet und gesetzlich festgehalten.

Denn die Gewährleistung legitimer Interessenvertretung bedeutet mehr, als Vorschriften für die Vergabe von Geschenken und Spenden oder Regelungen für die Aussprache von Einladungen an Amts- oder Mandatsträger zu implementieren. Die Interessensvertretung ist deutlich weitergehend. Viele Abteilungen in einem Unternehmen sind betroffen; für die Compliance-Abteilung ergibt sich eine neue Herausforderung. Die rechtliche Neujustierung durch das Lobbyregistergesetz und die Novellierung des Abgeordnetengesetzes zeigen dies nunmehr sehr deutlich. Damit verbindet sich eine ganze Reihe von Neuregelungen, die Herausforderungen für Unternehmen, Verbände und Kommunikationsdienstleister beinhalten.

Der Begriff Lobbyismus wird noch immer als "die planmäßige Vertretung der Interessen eines Verbandes, einer Non-Profit-Organisation oder eines Unternehmens durch Aufbau und Pflege von Kontakten zu Repräsentanten der politischen Institutionen, wie etwa Parlament, Regierung und Ministerien" verstanden. Im neuen Lobbyregistergesetz wurde nunmehr eine ergänzende Legaldefinition für die Interessenvertretung aufgenommen.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 5, 2021, Seite 215 bis 222) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZRFC lesen.


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Im Überblick: ZRFC

Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC)

  • Ausführung von Gehaltsanpassungen

    Viele Arbeitgeber fragen sich, ob es rechtlich ein gangbarer Weg ist, finanzielle Anreize für ihre Mitarbeiter dergestalt zu schaffen, indem entweder Lohnkürzungen als Sanktion oder Lohnerhöhungen als Belohnung vorgenommen werden, wenn gewisse Bedingungen erfüllt werden, wie beispielsweise die Arbeitsleistungserbringung im Büro anstelle im Homeoffice oder die Unterschreitung einer gewissen Anzahl an Krankenfehltagen.

  • Anforderungen an Geldwäschebekämpfung

    Der technologisch gestützte Perpetual Know-Your-Customer-Prozess (P-KYC) schafft Entlastung für Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz, die steigenden Anforderungen und strengeren Kontrollen ausgesetzt sind. Mehr Automatisierung und der Einsatz moderner Technologien versetzt Compliance-Verantwortliche in die Lage, Risiken proaktiv und kontinuierlich zu managen.

  • Offenlegung von Nachhaltigkeitskennzahlen

    Deutschland hat eine Staatsquote von annähernd 50 Prozent. Bei Debatten um die Offenlegung von Nachhaltigkeitskennzahlen geht es aber meist nur um die Privatwirtschaft. Warum messbare ESG-Ziele für die öffentliche Hand und ihre Unternehmen unausweichlich sind, welche Standards aus der Unternehmensberichterstattung sinnvoll sein könnten und welche Chancen damit verbunden sind, erörtert dieser Beitrag.

  • CRA: Herzstück eines CMS

    Compliance-Risikoanalyse (CRA) und Three-Lines-Modell (TLM) sind der Unternehmenspraxis geläufige Begriffe. Sie zählen zum Standardrepertoire guter Corporate Governance.

  • LkSG und Risikomanagement

    Derzeit rollt eine Welle an neuen Bestimmungen mit Nachhaltigkeitsbezug auf Unternehmen zu, die sich - je nach Geschäftsmodell - schnell zu einem "ESG-Tsunami" entwickeln können. Inhaltlich betreffen diese Vorgaben einerseits den Themenkreis der Nachhaltigkeitsberichterstattung.

  • Governance und Compliance-Management

    Nicht nur Unternehmen, sondern alle Organisationsarten, wie etwa Behörden, Verbände oder Vereine, verfolgen mit ihrer Existenz bestimmte Zwecke. Doch auf dem Weg dahin erzeugen sie zugleich verschiedene Risiken, die im Falle ihrer Realisierung zu erheblichen Schäden nicht nur für die Organisation selbst, sondern auch für die Gesellschaft und den Staat führen können.

  • Anwendung des LkSG in Deutschland

    Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist ein komplexes Wort, das vom Gesetzgeber in die deutsche Sprache eingeführt wurde und neue Verpflichtungen für Unternehmen mit mehr als 3.000 Arbeitnehmern festlegt (ab 2024 wird die Schwelle auf 1.000 Arbeitnehmer gesenkt).

  • Baubranche: Datenrechte & -sicherheit

    Die zunehmenden technischen Möglichkeiten durch Digitalisierung und KI (künstliche Intelligenz) treibt Unternehmen um. Denn Daten sind das neue Öl, sie sind Unternehmenswerte, die Schutz und Sicherheit brauchen.

  • Compliance & Innere Führung der Bundeswehr

    Der sprichwörtliche Blick über den Tellerrand, die veränderte Perspektive bringt jedem neue Erkenntnisse, auch einem Compliance-Officer. Der folgende Text erläutert die "Innere Führung" der Bundeswehr, ein erfolgreiches Modell der Compliance, eingeführt vor rund 70 Jahren, als keiner den Begriff Compliance kannte.

  • Zusammenhang von Compliance & CSR

    Was früher Gegenstand freiwilliger Selbstverpflichtung war, wird seit einiger Zeit zunehmend reguliert: die Wahrnehmung der unternehmensspezifischen Verantwortung gegenüber Umwelt und Gesellschaft, neudeutsch Corporate Social Responsibility (CSR). CSR und Compliance rücken damit näher zusammen.

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