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Aktualisierung des Frequenznutzungsplans


Bundesnetzagentur will Frequenznutzung weiter flexibilisieren
Matthias Kurth: "Wichtige Impulse für Innovationen und den weiteren Ausbau der TK-Netze"


(03.12.10) - Die Bundesnetzagentur hat ihrem Beirat die geplante Aktualisierung des Frequenznutzungsplans vorgestellt. Mit den Aktualisierungsplänen leistet die Bundesnetzagentur einen wichtigen Beitrag zur weiteren aktiven Umsetzung der Breitbandstrategie der Bundesregierung. Der aus Mitgliedern des Bundestages und der Landesregierungen zusammengesetzte Beirat unterstützt diesen von der Bundesnetzagentur eingeschlagenen Weg.

"Mit der anstehenden Aktualisierung können weitere Frequenzbereiche dienste- und technologieneutral genutzt werden", erläuterte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur, den Entwurf. "Unsere Arbeit trägt zu einer Entbürokratisierung und einer weiteren Flexibilisierung des Frequenznutzungsplans bei und gibt wichtige Impulse für Innovationen und den weiteren Ausbau der TK-Netze."

"Wir wollen u. a. für den Richtfunk neue Frequenzbereiche bereitstellen und bestehende Frequenzbereiche modifizieren, weil der Richtfunk beim weiteren Ausbau der Breitbandnetze eine wichtige Rolle spielt. Außerdem wird den professionellen drahtlosen Produktionsmitteln die Nutzung des Frequenzteilbereichs unterhalb 790 MHz ermöglicht. Die Veranstaltungsbranche kann mit ihren drahtlosen Mikrofonen nun also umfangreich auf andere Frequenzen ausweichen", sagte Kurth.

Die jetzt eingeleitete Aktualisierung dient dazu, den Frequenznutzungsplan an die im April 2010 novellierte Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung anzupassen, durch die Ergebnisse und Beschlüsse der Weltfunkkonferenz 2007 in nationales Recht umgesetzt wurden. In den nächsten Wochen wird nun das Benehmen mit den betroffenen obersten Bundes- und Landesbehörden hergestellt. Im Frühjahr 2011 ist dann die Beteiligung aller interessierten Kreise im Wege einer öffentlichen Anhörung geplant. Hierzu werden rechtzeitig Veröffentlichungen im Amtsblatt der Bundesnetzagentur und im Bundesanzeiger erfolgen. (Bundesnetzagentur: ra)


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