Sie sind hier: Home » Recht » Bundesnetzagentur

Anreizregulierung ohne negativen Effekt


Handlungsoptionen für ein energiewendetaugliches Regulierungssystem (4. Workshop zur Evaluierung der ARegV)
Homann: "Die Weiterentwicklung der Anreizregulierung ist ein wichtiger Baustein für ein erfolgreiches Gelingen der Energiewende"

(13.11.14) - Am 23. Oktober 2014 fand in Bonn der vierte Workshop zur Evaluierung der Anreizregulierung statt. Auf Basis der Erkenntnisse aus dem Evaluierungsprozess zeichnen sich die zentralen Bausteine eines zukünftigen Regulierungssystems ab. Vier Anpassungsoptionen wurden durch die Bundesnetzagentur vorgestellt und mit der Branche diskutiert.

"Die Weiterentwicklung der Anreizregulierung ist ein wichtiger Baustein für ein erfolgreiches Gelingen der Energiewende", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Das bedeute eine Regulierung, die mit Augenmaß agiert, die zusätzliche Mittel dort zur Verfügung stellt, wo sie z. B. für den Anschluss von Windenergie- oder PV-Anlagen gebraucht werden und die zugleich Anreize zur Nutzung innovativer Planungs- und Ausbaukonzepte setzt, um die beachtlichen Investitionsvolumina zu reduzieren. Nur durch innovative Netzausbaukonzepte und die Nutzung neuer Betriebsmittel kann unnötiger Netzausbau vermieden und der Anstieg der Netzentgelte auf ein für den Verbraucher tragbares Maß beschränkt werden.

"Der beruhigende Befund ist, dass die Anreizregulierung bisher keinen negativen Effekt auf die Investitionsquoten hatte", so der Präsident und ergänzt: "Diese Erkenntnis allein allerdings reicht mit Blick auf zukünftig erforderliche Investitionen nicht aus. Wir müssen auch weiterhin gewährleisten, dass notwendige Investitionen umgesetzt werden können."

Gespräche mit Investoren und Stakeholdern haben verdeutlicht, dass die Transparenz der Verfahren der Anreizregulierung noch nicht ausreichend ist. Von Investoren in diesem Zusammenhang geforderte Risikoaufschläge führen zu unnötigen Kostensteigerungen.
Es besteht Einigkeit, dass die Sicherung der Versorgungsqualität weiterhin höchste Priorität besitzt. Die sehr hohe Zuverlässigkeit der Energienetze in der Bundesrepublik Deutschland sind Maßstab und Ansporn für die Zukunft.

Die Bundesnetzagentur wird die Analysen im vierten Quartal abschließen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zum Ende des Jahres den finalen Bericht vorlegen. Dieser wird eine ausführliche Darstellung der vier denkbaren Modelle enthalten. (Bundesnetzagentur: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundesnetzagentur

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Anreizregulierung ohne negativen Effekt

    Am 23. Oktober 2014 fand in Bonn der vierte Workshop zur Evaluierung der Anreizregulierung statt. Auf Basis der Erkenntnisse aus dem Evaluierungsprozess zeichnen sich die zentralen Bausteine eines zukünftigen Regulierungssystems ab. Vier Anpassungsoptionen wurden durch die Bundesnetzagentur vorgestellt und mit der Branche diskutiert.

  • Androhung von Zwangsgeld

    Die Bundesnetzagentur hat einen Telekommunikationsdiensteanbieter unter Androhung von Zwangsgeld dazu verpflichtet, künftig seinen gesetzlichen Pflichten bei der Bekämpfung von Fax-Spam nachzukommen: Er muss nach einer Umsetzungsfrist betroffene Kunden anlässlich der Einrichtung von Rufnummern schriftlich darüber informieren, dass Faxwerbung ohne Einwilligung des Empfängers verboten ist. Hierdurch wird sichergestellt, dass der Netzbetreiber trotz internetbasierter Rufnummernvergabe zumindest einmal mit seinen Kunden in Schriftform Kontakt aufnimmt und diese zu rechtmäßiger Rufnummernnutzung anhält.

  • Rechnungen in Höhe von 90 Euro erhalten

    Die Bundesnetzagentur geht umfassend gegen SMS-Fallen vor. Sie hat die Abschaltung von weiteren 60 Rufnummern angeordnet, die im Zusammenhang mit einem Geschäftsmodell der Telecom Billing Ltd., Sofia/ Bulgarien, rechtswidrig genutzt wurden. Aus diesem Anlass rät die Bundesnetzagentur Verbrauchern zu einem überlegten Umgang mit SMS-Nachrichten von nicht bekannten Absendern.

  • Unzumutbare Belästigung von Verbrauchern

    Die Bundesnetzagentur hat zum Schutz der Verbraucher vor massenhaften, belästigenden Telefonanrufen die Abschaltung von neun Rufnummern eines Callcenters angeordnet. Mehr als 300 Verbraucher hatten sich bei der Bundesnetzagentur über derartige Anrufe beklagt. Das Callcenter hat mit den als belästigend einzustufenden Anrufversuchen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen. "Mit der Abschaltung der Rufnummern setzen wir ein klares Zeichen. Eine unzumutbare Belästigung von Verbrauchern durch unerwünschte Telefonanrufe werden wir nicht akzeptieren", betonte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

  • Nach wie vor beträchtliche Marktmacht

    Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, die Telekom Deutschland GmbH (Telekom) auch zukünftig zu verpflichten, Call-by-Call und Preselection an ihren Anschlüssen zuzulassen. Dies sieht ein jetzt veröffentlichter Entscheidungsentwurf vor, in dem die Rahmenbedingungen für die Regulierung der Festnetz-Endkundenanschlüsse festgelegt werden sollen. Auf diesem Markt verfügt die Telekom nach dem Ergebnis einer von der Bundesnetzagentur turnusmäßig vorgenommenen Marktuntersuchung nach wie vor über eine beträchtliche Marktmacht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen