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Nur noch sechs Gasmarktgebiete in Deutschland


Bundesnetzagentur genehmigt erstmals Netzentgelte für überregionale Gasfernleitungsnetze
Matthias Kurth sieht "zwei weitere große Schritte bei Liberalisierung im Gasmarkt" - "Verbraucher soll neue Möglichkeiten nutzen"

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Matthias Kurth zur Liberalisierung des Gasmarkte

Verbraucher kann durch einen Anbieterwechsel große Kosteneinsparungen realisieren, Bild: Bundesnetzagentur

(08.10.09) - Die Bundesnetzagentur genehmigt jetzt erstmals für die zehn überregionalen Gasfernleitungsnetzbetreiber die Netzentgelte gemäß § 23a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). In der überwiegenden Zahl der Fälle kommt es zu einer spürbaren Absenkung der Netzentgelte.

"Bei den großen überregionalen Fernleitungsunternehmen erreicht die Entgeltsenkung im Durchschnitt (mengengewichtet) bis zu rund 25 Prozent gegenüber den bis zur Entscheidung nicht regulierten Entgelten. Aufgrund gesetzlich gebotener Anpassungen in den Preissystemen der überregionalen Gasfernleitungsnetzbetreiber kann es vereinzelt zu einem überdurchschnittlichen Absinken der Entgelte oder auch zu einer entsprechenden Erhöhung der Entgelte an einzelnen Ein- oder Ausspeisepunkten kommen", erklärte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

Die Netzentgelte der überregionalen Gasfernleitungsnetzbetreiber werden mit Wirkung zum 1. Oktober 2009 genehmigt. Für den davorliegenden Zeitraum, beginnend mit der Feststellung eines nicht vorherrschenden Leitungswettbewerbs und der daraus resultierenden Genehmigungspflicht der Netzentgelte, hat die Bundesnetzagentur die überregionalen Fernleitungsnetzbetreiber verpflichtet, die erzielten Mehrerlöse in den Kalenderjahren 2011 bis 2013 zu Gunsten der Netzkunden zu verrechnen. Eine individuelle Rückabwicklung ist aufgrund eines Urteils des Bundesgerichtshofs vom 14. August 2008 ausgeschlossen.

Die genehmigten Entgelte werden in Kürze von den Netzbetreibern veröffentlicht.

Auch im Bereich der Zusammenlegung der Gasmarktgebiete gibt es weitere Fortschritte. Mehrere große Gasnetzbetreiber haben angekündigt, zum 1. Oktober 2009 ihre H-Gas-Marktgebiete zusammenzulegen. Unter dem Dach der "NetConnect Germany" kooperieren die Netzbetreiber bayernets, Eni Gastransport Deutschland, E.ON Gastransport, GRTgaz Deutschland und GVS Netz. Unter der Bezeichnung "Gaspool" verschmelzen die Gastransporteure Dong Energy Pipelines, Gasunie Deutschland, Ontras – VNG Gastransport, StatoilHydro Deutschland und Wingas Transport ihre Marktgebiete.

"Beide Schritte sind das Ergebnis mühevoller Kooperationsverhandlungen, die von der Bundesnetzagentur in einem monatelangen Prozess aktiv begleitet wurden. Damit verringert sich die Zahl der Marktgebiete von derzeit zehn auf sechs, wobei die verbleibenden Unterteilungen zum Teil durch unterschiedliche Gasqualitäten (H-Gas bzw. L-Gas) begründet sind", so Kurth.

Ein Marktgebiet besteht aus miteinander verbundenen Netzen verschiedener Netzbetreiber. Größere Marktgebiete machen den Gastransport einfacher. Ein wesentlicher Vorteil ist, dass kostenpflichtige Marktgebietsüberschreitungen innerhalb der neuen Marktgebiete entfallen. Die Reduzierung von Marktgebieten führt zu einer höheren Liquidität auf den Gasmärkten, die den Wettbewerb auf den Großhandelsmärkten belebt. Daher hat auch die Monopolkommission in ihrem kürzlich erschienenen Sondergutachten zur Energiewirtschaft darauf hingewiesen, dass eine weitere Zusammenlegung von Marktgebieten unverzichtbar ist. Hierbei bestätigte sie den von der Bundesnetzagentur bislang eingeschlagenen Weg und stimmte ihr in der Auffassung zu, dass die intensive Begleitung der Kooperationsbestrebungen der Netzbetreiber einer hoheitlichen Anordnung vorzuziehen ist.

"Neben der spürbaren Reduzierung der Netzentgelte im Bereich der Fernleitungsnetze hat die Arbeit der Bundesnetzagentur bei der bevorstehenden Verringerung der Marktgebiete weitere Früchte getragen. Auch bei den jetzt anstehenden Kooperationen hat es sich als richtig erwiesen, den Ordnungsrahmen im Wege des Dialogs mit der Gaswirtschaft auf einer tragfähigen und verlässlichen Basis weiterzuentwickeln. Damit ist das Fundament für eine Belebung des Gaswettbewerbs im Interesse der Verbraucher erneut gestärkt worden", erklärte Kurth.

"Unbestreitbar stellt die Bildung großflächiger unternehmensübergreifender Marktgebiete in technischer, rechtlicher und ökonomischer Hinsicht komplexe Anforderungen an die beteiligten Unternehmen. Dass die Unternehmen diesen Prozess im Einklang mit den rechtlichen Zielvorgaben konstruktiv gestaltet haben, ist angemessen zu würdigen. Die zum 1. Oktober umzusetzenden Maßnahmen zeigen aber auch, dass die objektiven Schwierigkeiten eines solchen Projekts überwindbar sind. Die erzielten Erfolge sollten für alle Beteiligten Ansporn sein, die noch ausstehende weitere Reduzierung der Marktgebiete ohne Zaudern und Blockadehaltungen engagiert fortzusetzen", appellierte Kurth an die Unternehmen.

"Mit der Entgeltregulierung der Ferngasnetze und der weiteren Reduzierung der Gasmarktgebiete sind wir zwei große Schritte bei der Liberalisierung im Gasmarkt vorangekommen", erklärte Kurth. "Darüber hinaus zeigen die aktuellen Entwicklungen auf dem Gasmarkt, dass der Wettbewerb weiter an Fahrt gewinnt. Konnten die Privatverbraucher vor drei Jahren noch gar nicht wechseln, hatten sie im letzten Jahr meist nur zwischen wenigen Gasanbietern die Auswahl. Jetzt ist es zu einer deutlichen Steigerung der Auswahlmöglichkeiten gekommen. Aktuellen Markterhebungen zufolge kann sich der Verbraucher im Durchschnitt zwischen zwölf Anbietern je Postleitzahlgebiet entscheiden. Tatsächlich beliefern 382 Verteilnetzbetreiber – das entspricht 63 Prozent – die Letztverbraucher mit dem Gas von zwei bis fünf alternativen Lieferanten. Einige Verteilnetzbetreiber leiten sogar von über 30 Lieferanten das Gas zum Endverbraucher. Diese Entwicklung ist auch auf die Festlegungsbeschlüsse GeLi und GaBi Gas der Bundesnetzagentur zurückzuführen, die den Anbieterwechsel stark vereinfacht haben. Für den Verbraucher ist diese Entwicklung sehr erfreulich, da er durch einen Anbieterwechsel große Kosteneinsparungen realisieren kann. Ich appelliere daher an die Verbraucher, die neuen Möglichkeiten zu nutzen", so Präsident Kurth abschließend. (Bundesnetzagentur: ra)

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Meldungen: Bundesnetzagentur

Kartellrecht und Kartellvergehen

Bußgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung Die Bundesnetzagentur hat erneut in zwei Fällen Bußgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt. Die Bußgeldhöhe beläuft sich auf insgesamt rund 194.000 Euro. Die beiden Bußgeldverfahren umfassen mehrere Beschwerden von Verbrauchern und damit mehrere Taten. Beworben wurden Produkte aus den Branchen Medien und Versandhandel mit Nahrungsmitteln.

Strom-Vermarktung nach dem EGG Die Bundesnetzagentur hat ein neues Konsultationsverfahren gestartet. Dabei geht es um die mögliche Verlängerung einer Ausnahmeregelung zur Vermarktung des nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu vergütenden Stroms.

No-repeated-game-Klausel wurde eingehalten Das Bundeskartellamt hat seine Verfahren gegen 30 Gasversorger aus dem Jahre 2008 nunmehr endgültig eingestellt. Eine eingehende Überprüfung hat ergeben, dass alle Unternehmen ihre Zusagen eingehalten haben. Über Rückerstattungen und unterlassene Preiserhöhungen wurden die Kunden um rund 444 Mio. entlastet.

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Nein zur Entgeltentscheidung der Bundesnetzagentur Gegen die am 5. Mai 2010 durch die Bundesnetzagentur ergangene Entgeltentscheidung zum Schaltverteilerzugang habe die Telekom Deutschland nun Klage erhoben, berichtet der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko).

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Energieregulierung und Leitungswettbewerb Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat heute die letzte anhängige Beschwerde eines überregionalen Fernleitungsnetzbetreibers gegen die Entscheidung der Bundesnetzagentur zum Leitungswettbewerb im Gasbereich zurückgewiesen. Im September und Oktober 2008 hatte die Bundesnetzagentur festgestellt, dass die Fernleitungsnetzbetreiber keinem bestehenden oder potentiellen Wettbewerb ausgesetzt sind und die Unternehmen zu einer kostenorientierten Entgeltbildung verpflichtet.

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Angeblicher Schutz vor Datenmissbrauch Die Bundesnetzagentur warnt aus aktuellem Anlass: In letzter Zeit werben Unternehmen schriftlich und telefonisch mit dem falschen Hinweis, Mitarbeiter oder Kooperationspartner der Bundesnetzagentur zu sein. Dabei versprechen die Unternehmen, Datenmissbrauch kostenpflichtig zu bekämpfen. Häufig werden die Verbraucher hierbei aufgefordert, ihre Bankverbindungsdaten zu nennen, damit das Entgelt für eine Dienstleistung abgebucht werden kann. Mit der Nennung der Bundesnetzagentur als Kooperationspartner soll offenbar der Anschein von Seriosität erweckt werden. Verbraucher sollen zur Herausgabe sensibler Daten und zu Geldzahlungen animiert werden.

Unzulässiger Informationsvorsprung aufgehoben Die Bundesnetzagentur hat jetzt die DB Netz AG verpflichtet, interessierten Wettbewerbern des DB-Konzerns Zugang zu den unternehmenseigenen Betriebszentralen (BZ) einzuräumen. Das Unternehmen muss nun in einem Konzept darlegen, nach welchen Kriterien andere Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) Dispositionsarbeitsplätze innerhalb der BZ erhalten können.

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Transparente Bestimmung der EEG-Umlage Illegale Callcenter-Praxis unterbunden