Sie sind hier: Home » Recht » Bundesnetzagentur

Bundesnetzagentur genehmigt Briefporti für 2011


Im nationalen Briefbereich werden bei einzelnen Zusatzleistungen geringfügige Preisanpassungen vorgenommen
Grundlage der Entscheidung der Bundesnetzagentur ist die Price-Cap-Formel


(04.11.10) - Ab dem 1. Januar 2011 gelten neue Tarife für Briefsendungen der Deutschen Post AG (DP AG). Die Bundesnetzagentur hat im Rahmen des Price-Cap-Verfahrens einem Antrag der Deutsche Post (DP) AG stattgegeben. "Die Verbraucher müssen im kommenden Jahr für Inlandsbriefe kein höheres Porto bezahlen, einige Auslandsbriefe werden sogar preiswerter", hob Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur, hervor.

Im nationalen Briefbereich werden lediglich bei einzelnen Zusatzleistungen geringfügige Preisanpassungen vorgenommen. Die Zusatzleistung "Nachnahme" wird um 0,02 Euro auf 2,02 Euro erhöht. Im Gegenzug entfällt das zusätzliche Entgelt für eine Werbeantwort mit nicht maschinenlesbarer Anschrift und die Kosten für die Rücksendung von Infopost werden um die Hälfte von 0,22 Euro auf 0,11 Euro abgesenkt.

Ab Januar 2011 unterscheidet die DP AG im internationalen Briefbereich nicht mehr zwischen den Sendungszonen "Welt" und "Europa". Somit gibt es für die Kunden nur noch einen internationalen Tarif für die Beförderung ihrer Auslandsbriefe. Im Ergebnis führt diese Umstellung zu leichten Preiserhöhungen für Briefsendungen in Europa und zu deutlich abgesenkten Tarifen für Briefe in die anderen Länder der Welt.

Ferner entfallen ab dem nächsten Jahr das zusätzliche Entgelt für das Produkt "Werbeantwort International" bei nicht maschinenfähigen Sendungen und das Entgelt für die Rücksendung von "Infopost International".

Grundlage der Entscheidung der Bundesnetzagentur ist die Price-Cap-Formel, die im Jahr 2007 festgelegt wurde und bis Ende 2011 gilt. Darin wird eine jährliche Produktivitätsfortschrittsrate von 1,8 Prozent vorgegeben. Dieser Rate wurde die vom Statistischen Bundesamt ermittelte Inflationsrate des Vorjahres gegenübergestellt. Hieraus ergaben sich die beantragten und genehmigten Preisanpassungen.

Die heutige Genehmigung ist bis zum 31. Dezember 2011 befristet. (Bundesnetzagentur: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundesnetzagentur

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Anreizregulierung ohne negativen Effekt

    Am 23. Oktober 2014 fand in Bonn der vierte Workshop zur Evaluierung der Anreizregulierung statt. Auf Basis der Erkenntnisse aus dem Evaluierungsprozess zeichnen sich die zentralen Bausteine eines zukünftigen Regulierungssystems ab. Vier Anpassungsoptionen wurden durch die Bundesnetzagentur vorgestellt und mit der Branche diskutiert.

  • Androhung von Zwangsgeld

    Die Bundesnetzagentur hat einen Telekommunikationsdiensteanbieter unter Androhung von Zwangsgeld dazu verpflichtet, künftig seinen gesetzlichen Pflichten bei der Bekämpfung von Fax-Spam nachzukommen: Er muss nach einer Umsetzungsfrist betroffene Kunden anlässlich der Einrichtung von Rufnummern schriftlich darüber informieren, dass Faxwerbung ohne Einwilligung des Empfängers verboten ist. Hierdurch wird sichergestellt, dass der Netzbetreiber trotz internetbasierter Rufnummernvergabe zumindest einmal mit seinen Kunden in Schriftform Kontakt aufnimmt und diese zu rechtmäßiger Rufnummernnutzung anhält.

  • Rechnungen in Höhe von 90 Euro erhalten

    Die Bundesnetzagentur geht umfassend gegen SMS-Fallen vor. Sie hat die Abschaltung von weiteren 60 Rufnummern angeordnet, die im Zusammenhang mit einem Geschäftsmodell der Telecom Billing Ltd., Sofia/ Bulgarien, rechtswidrig genutzt wurden. Aus diesem Anlass rät die Bundesnetzagentur Verbrauchern zu einem überlegten Umgang mit SMS-Nachrichten von nicht bekannten Absendern.

  • Unzumutbare Belästigung von Verbrauchern

    Die Bundesnetzagentur hat zum Schutz der Verbraucher vor massenhaften, belästigenden Telefonanrufen die Abschaltung von neun Rufnummern eines Callcenters angeordnet. Mehr als 300 Verbraucher hatten sich bei der Bundesnetzagentur über derartige Anrufe beklagt. Das Callcenter hat mit den als belästigend einzustufenden Anrufversuchen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen. "Mit der Abschaltung der Rufnummern setzen wir ein klares Zeichen. Eine unzumutbare Belästigung von Verbrauchern durch unerwünschte Telefonanrufe werden wir nicht akzeptieren", betonte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

  • Nach wie vor beträchtliche Marktmacht

    Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, die Telekom Deutschland GmbH (Telekom) auch zukünftig zu verpflichten, Call-by-Call und Preselection an ihren Anschlüssen zuzulassen. Dies sieht ein jetzt veröffentlichter Entscheidungsentwurf vor, in dem die Rahmenbedingungen für die Regulierung der Festnetz-Endkundenanschlüsse festgelegt werden sollen. Auf diesem Markt verfügt die Telekom nach dem Ergebnis einer von der Bundesnetzagentur turnusmäßig vorgenommenen Marktuntersuchung nach wie vor über eine beträchtliche Marktmacht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen