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Illegale Telefon-Hotline zur Schweinegrippe


Bundesnetzagentur schützt Verbraucher vor illegalen Telefonanrufen zur Schweinegrippe
Rechnungslegungs- und Inkassoverbot: Dem Geschäft mit der Angst durch unerlaubte Werbeanrufe soll schnell und entschlossen entgegengetreten werden

(21.08.09) - Unerlaubte Telefonanrufe zum Thema Schweinegrippe haben seit Donnerstag letzter Woche zu zahlreichen Verbraucherbeschwerden bei der Bundesnetzagentur geführt. Daraufhin hat die Bundesnetzagentur unverzüglich Ermittlungen aufgenommen und bereits am Freitag – wegen Gefahr im Verzug ohne Anhörung – die Abschaltung der beiden verwendeten Rufnummern im öffentlichen Interesse und zum Schutz der Verbraucher angeordnet. Ferner hat sie jetzt auch ein Rechnungslegungs- und Inkassoverbot ausgesprochen.

"Unseriöse Geschäftemacher haben die Unsicherheit und Angst von Verbrauchern vor einem gesundheitlichen Risiko durch die Schweinegrippe in besonders unverfrorener Weise ausgenutzt. Dies haben wir unverzüglich unterbunden", sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

Die Verbraucher erhielten, insbesondere auch nachts, einen Telefonanruf eines vermeintlichen "Europäischen Zentralinstitutes für Seuchenbekämpfung". Hierbei wurde die Berliner Absenderrufnummer 030 20179948 übertragen. Eine Bandansage täuschte den Verbrauchern vor, dass eine persönliche Information zur Schweinegrippe vorliege. Die Verbraucher wurden aufgefordert, zu ihrer eigenen Sicherheit die hochpreisige Rufnummer (0)9001 000 184 anzurufen. Unter dieser Rufnummer waren per Bandansage lediglich allgemeine Aussagen zur Schweinegrippe zu hören. Diese dienten offensichtlich dazu, den Verbraucher hinzuhalten, um einen möglichst großen Umsatz über die Rufnummer zu erzielen.

Bei den Anrufen handelt es sich um unerlaubte Telefonwerbung. Sie sind daher rechtswidrig. Zudem enthalten sie fehlerhafte Preisangaben.

"Durch die umgehende Abschaltung der Rufnummern sowie das schnell verhängte Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung wird der Schaden bei den Verbrauchern auf ein Minimum begrenzt", so Kurth. Verbindungen zu der (0)900er-Rufnummer dürfen rückwirkend ab dem 13. August 2009 nicht mehr berechnet werden. Verbraucher, die danach diese Rufnummer angerufen haben, sollten dennoch ihre nächste Telefonrechnung genau prüfen.

Bei Fragen zur Schweinegrippe verweist die Bundesnetzagentur unter anderem auf die kostenlose Bürger-Hotline des Bundesministeriums für Gesundheit unter der Rufnummer (0)800 44 00 55 0.

Weitergehende Informationen zu diesem Thema finden Sie zudem auf der Homepage des Bundesministeriums unter http://www.bmg.bund.de/schweinegrippe .

Beratung zu den Themen Rufnummernmissbrauch und unerlaubte Telefonwerbung finden Verbraucher unter den folgenden Kontaktdaten:
Anschrift
Bundesnetzagentur
Nördelstraße 5
59872 Meschede
oder
Bundesnetzagentur
Schütt 13
67433 Neustadt

Telefon: +49 291 9955-206
Montag bis Mittwoch von 9:00 bis 17:00 Uhr,
Donnerstag von 9:00 bis 18:00 Uhr sowie
Freitag von 9:00 bis 16:00 Uhr

Telefax: +49 6321 934-111

E-Mail: rufnummernmissbrauch(at)bnetza.de
Internet:
www.bundesnetzagentur.de unter
Rufnummernmissbrauch – Spam – Unerlaubte Telefonwerbung
(Bundesnetzagentur: ra)

Lesen Sie auch:
Maßnahmen gegen unerlaubte Telefonwerbung

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    Die Bundesnetzagentur hat zum Schutz der Verbraucher vor massenhaften, belästigenden Telefonanrufen die Abschaltung von neun Rufnummern eines Callcenters angeordnet. Mehr als 300 Verbraucher hatten sich bei der Bundesnetzagentur über derartige Anrufe beklagt. Das Callcenter hat mit den als belästigend einzustufenden Anrufversuchen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen. "Mit der Abschaltung der Rufnummern setzen wir ein klares Zeichen. Eine unzumutbare Belästigung von Verbrauchern durch unerwünschte Telefonanrufe werden wir nicht akzeptieren", betonte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

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