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Trennung von Regierungs- und Verwaltungshandeln


Bundesregierung kann sich nicht mehr hinter dem Begriff "Regierungshandeln" verstecken, wenn sie Unterlagen aus ihrem Bereich für sich behalten will
Bundesverwaltungsgericht verpflichtet Bundesregierung zu mehr Transparenz


(14.11.11) - Anlässlich des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts über den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu Unterlagen der Bundesregierung erklärt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Peter Schaar: "Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seiner heutigen Entscheidung für den Anspruch auf Zugang zu Unterlagen des Bundesjustizministeriums der Transparenz der Regierungsarbeit zum Durchbruch verholfen. Bislang war es strittig, ob sich die Bundesregierung hinter dem Begriff ‚Regierungshandeln‘ verstecken kann, wenn sie Unterlagen aus ihrem Bereich für sich behalten will. Mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist jedoch klargestellt, dass die Exekutive des Bundes einschließlich der Bundesregierung selbst dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes unterliegt und grundsätzlich den Bürgerinnen und Bürgern Auskunft geben muss."

Die bisher immer hoch gehaltene Trennung von Regierungs- und Verwaltungshandeln gilt nicht mehr länger für das Regierungshandeln außerhalb eines verfassungsrechtlich schutzwürdigen Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung.

Peter Schaar sagte: "In der Praxis wird dieses Urteil eine große Bedeutung haben. Kein Ministerium kann unter Verweis auf Regierungshandeln das Informationsfreiheitsgesetz ins Leere laufen lassen. Das ist eine gute Nachricht für alle, die von ihrem demokratischen Recht auf umfassende Information Gebrauch machen wollen." (BfDI: ra)

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