Alle ELENA-Daten gelöscht
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar, hat sich nach dem Stopp des ELENA-Verfahrens davon überzeugt, dass sämtliche personenbezogene Daten gelöscht sind, die im Rahmen dieses Verfahrens bei der früheren Zentralen Speicherstelle und der Registratur Fachverfahren gespeichert waren. Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Aufhebung des ELENA-Verfahrensgesetzes Anfang Dezember 2011 wurden bereits wenige Tage später sämtliche Schlüssel für die ELENA-Daten durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vernichtet, der den Datenbankhauptschlüssel verwaltet hatte.
Fehlende Compliance mit Datenschutz-Gesetzen
Die französische Datenschutzbehörde Commission Nationale de l'Informatique et des Libertés (CNIL) hat im Auftrag der Artikel 29-Gruppe der Europäischen Datenschutzbehörden untersucht, inwieweit die von Google angekündigte neue Datenschutzerklärung den Anforderungen des europäischen Datenschutzrechts genügen. Die Untersuchung der CNIL kommt zu dem Ergebnis, dass die von dem Unternehmen für den 1. März 2011 angekündigte umfassende Nutzung und Verknüpfung personenbezogener Daten nicht mit den Anforderungen der EU-Datenschutzrichtlinie vereinbar ist.
Wahrung des Fernmeldegeheimnisses erforderlich
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Peter Schaar sieht sich durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Speicherung und Verwendung von Telekommunikationsdaten in seiner Position bestätigt: Erneut sorge das Bundesverfassungsgericht für einen verbesserten Grundrechtsschutz. Dies sei zu begrüßen.
Gefahr der Profilbildung durch Google
Zum 1. März führt Google neue, einheitliche Datenschutzbestimmungen ein, sie ersetzen die über 60 Datenschutzerklärungen der verschiedenen Dienste. Vorteilhaft für den Nutzer ist das nur auf den ersten Blick, urteilt die Stiftung Warentest in ihrem Online-Portal test.de. Google bleibe in den Formulierungen auffällig vage und räume sich auf diese Weise weitreichende Rechte ein, die nach deutschem Recht angreifbar seien.
Zweite LDSG-Novelle in Schleswig-Holstein
Nachdem der Landtag am 14.12.2011 per Sammeldrucksache das Landesdatenschutzgesetz (LDSG) und am 15.12.2011 das Informationszugangsgesetz (IZG) jeweils ohne Aussprache beschlossen hat, sind diese beiden Gesetz nach Veröffentlichung im Gesetzes- und Verordnungsblatt Schleswig-Holstein am 26.01.2012 in Kraft getreten (GVBl. 2012, 78 ff. und 89 ff.). Das LDSG regelt den Datenschutz bei öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein, also vor allem bei Landesbehörden und Kommunen. Das IZG gibt den Bürgerinnen und Bürgern einen Anspruch auf Einsicht in Verwaltungsakten, wenn dem keine überwiegenden Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen.
Langer Weg für EU-Datenschutzregeln
Die Vorschläge der Europäischen Kommission für einen neuen Datenschutz-Rechtsrahmen stellen nach Auffassung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Peter Schaar eine gute Grundlage dar, auf deren Basis allerdings noch einige Verbesserungen vorgenommen werden sollten.
Facebook: Irische Datenschützer schlampig?
Der irische Datenschutzbeauftragte hat am 21.12.2011 einen Audit-Bericht über seine Datenschutzprüfung von Facebook Ireland Ltd. vorgelegt. Darin äußert er vielfältige Kritik am Internetangebot von Facebook, kommt aber zu dem Ergebnis: "Es ist die Aufgabe unserer Behörde sicherzustellen, dass Facebook Irland sich an das Datenschutzrecht hält, und dieser Bericht stellt diese Rechtskonformität fest".
Bußgeldzuständigkeit des ULD bestritten
Vor der abschließenden Behandlung der Novelle des Landesdatenschutzgesetzes Schleswig-Holstein (LDSG) im Landtag appellierte das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) erneut an die Abgeordneten, die Bußgeldzuständigkeit bei Datenschutzverstößen klarzustellen. Das ULD hat dem Landtag einen Gesetzgebungsvorschlag gemacht, der jedoch vom Innen- und Rechtsausschuss nicht behandelt wurde.
Facebook & Datenschutz: ULD will Rechtsklarheit
Die im "Düsseldorfer Kreis" zusammengeschlossenen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden unterstützen in einem veröffentlichten Beschluss einheitlich die Position des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), wonach das Betreiben von Facebook-Fanpages gegen deutsches Datenschutzrecht verstößt, und fordern von Anbietern von Sozialen Netzwerken Verbesserungen beim Datenschutz.
Nationales Datenschutzrecht beachten
Der Düsseldorfer Kreis, ein Gremium der obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich, hat einen Beschluss zum Datenschutz in sozialen Netzwerken veröffentlicht. Darauf wies der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar, hin. Auch außereuropäische Anbieter sozialer Netzwerke, so die Datenschutzaufsichtsbehörden, müssen das nationale Datenschutzrecht beachten, wenn sie ihr Angebot an deutsche Nutzerinnen und Nutzer richten.