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Datenschutzgerechter Einsatz von IPv6


Internationale Datenschutzkonferenz setzt starkes Signal für mehr Datenschutz im Internet
Gewährleistung des Datenschutzes bei der anstehenden Umstellung auf den neuen Internetstandard IPv6


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(14.11.11) - Unter dem Motto "Datenschutz im globalen Zeitalter" tagte die 33. Internationale Datenschutzkonferenz vom 2. bis 3. November in Mexiko-Stadt, an der Datenschutzaufsichtsbehörden aus aller Welt teilnahmen, darunter auch – erstmalig als Vollmitglied – die US-amerikanische Federal Trade Commission. Die Konferenz fasste einen Beschluss zur Gewährleistung des Datenschutzes bei der anstehenden Umstellung auf den neuen Internetstandard IPv6.

Dazu erklärt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar: "Die Internationale Datenschutzkonferenz sendet mit ihrem einstimmigen Beschluss eine starke Botschaft an die Anbieter von Internetdiensten und an die Hersteller von Hard- und Software. Angesichts der zunehmenden Registrierung des Nutzungsverhaltens und der Profilbildung müssen bei der Umstellung auf den neuen Standard die Möglichkeiten für einen datenschutzgerechten Einsatz von IPv6 gewährleistet werden. Es ist nicht hinzunehmen, dass etwa die Hersteller von Smartphone-Software überwiegend die weltweite eindeutige Hardware-Kennung der Geräte als Bestandteil der IP-Adresse verwenden. Sie nehmen damit billigend in Kauf, dass das Verhalten der Nutzer individuell zugeordnet werden kann."

Das neue Internetprotokoll Version 6 (IPv6) könnte zu einem Autokennzeichen für jeden Internetnutzer werden. Wer sich aber ständig mit demselben Kennzeichen im Netz bewegt, kann sehr leicht und dauerhaft verfolgt und wiedererkannt werden. Um die Wiedererkennung und Nachverfolgung im Netz weltweit zu minimieren, hat die Internationale Datenschutzkonferenz nun grenzüberschreitende Anforderungen an die Umstellung auf das neue Internetprotokoll benannt.

Wie diese Anforderungen auf nationaler Ebene von den Betreibern umgesetzt werden können, soll auch Gegenstand eines Symposiums sein, das der Bundesbeauftragte in Kooperation mit dem Museum für Kommunikation am 22. November 2011 durchführt.

Alle Ergebnisse der 33. Internationalen Datenschutzkonferenz, darunter eine Entschließung zum datenschutzkonformen Handeln nach Naturkatastrophen, finden Sie unter www.datenschutz.bund.de. (BfDI: ra)

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Meldungen: Datenschutz und Compliance

Alle ELENA-Daten gelöscht Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar, hat sich nach dem Stopp des ELENA-Verfahrens davon überzeugt, dass sämtliche personenbezogene Daten gelöscht sind, die im Rahmen dieses Verfahrens bei der früheren Zentralen Speicherstelle und der Registratur Fachverfahren gespeichert waren. Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Aufhebung des ELENA-Verfahrensgesetzes Anfang Dezember 2011 wurden bereits wenige Tage später sämtliche Schlüssel für die ELENA-Daten durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vernichtet, der den Datenbankhauptschlüssel verwaltet hatte.

Fehlende Compliance mit Datenschutz-Gesetzen Die französische Datenschutzbehörde Commission Nationale de l'Informatique et des Libertés (CNIL) hat im Auftrag der Artikel 29-Gruppe der Europäischen Datenschutzbehörden untersucht, inwieweit die von Google angekündigte neue Datenschutzerklärung den Anforderungen des europäischen Datenschutzrechts genügen. Die Untersuchung der CNIL kommt zu dem Ergebnis, dass die von dem Unternehmen für den 1. März 2011 angekündigte umfassende Nutzung und Verknüpfung personenbezogener Daten nicht mit den Anforderungen der EU-Datenschutzrichtlinie vereinbar ist.

Wahrung des Fernmeldegeheimnisses erforderlich Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Peter Schaar sieht sich durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Speicherung und Verwendung von Telekommunikationsdaten in seiner Position bestätigt: Erneut sorge das Bundesverfassungsgericht für einen verbesserten Grundrechtsschutz. Dies sei zu begrüßen.

Gefahr der Profilbildung durch Google Zum 1. März führt Google neue, einheitliche Datenschutzbestimmungen ein, sie ersetzen die über 60 Datenschutzerklärungen der verschiedenen Dienste. Vorteilhaft für den Nutzer ist das nur auf den ersten Blick, urteilt die Stiftung Warentest in ihrem Online-Portal test.de. Google bleibe in den Formulierungen auffällig vage und räume sich auf diese Weise weitreichende Rechte ein, die nach deutschem Recht angreifbar seien.

Zweite LDSG-Novelle in Schleswig-Holstein Nachdem der Landtag am 14.12.2011 per Sammeldrucksache das Landesdatenschutzgesetz (LDSG) und am 15.12.2011 das Informationszugangsgesetz (IZG) jeweils ohne Aussprache beschlossen hat, sind diese beiden Gesetz nach Veröffentlichung im Gesetzes- und Verordnungsblatt Schleswig-Holstein am 26.01.2012 in Kraft getreten (GVBl. 2012, 78 ff. und 89 ff.). Das LDSG regelt den Datenschutz bei öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein, also vor allem bei Landesbehörden und Kommunen. Das IZG gibt den Bürgerinnen und Bürgern einen Anspruch auf Einsicht in Verwaltungsakten, wenn dem keine überwiegenden Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen.

Langer Weg für EU-Datenschutzregeln Die Vorschläge der Europäischen Kommission für einen neuen Datenschutz-Rechtsrahmen stellen nach Auffassung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Peter Schaar eine gute Grundlage dar, auf deren Basis allerdings noch einige Verbesserungen vorgenommen werden sollten.

Facebook: Irische Datenschützer schlampig? Der irische Datenschutzbeauftragte hat am 21.12.2011 einen Audit-Bericht über seine Datenschutzprüfung von Facebook Ireland Ltd. vorgelegt. Darin äußert er vielfältige Kritik am Internetangebot von Facebook, kommt aber zu dem Ergebnis: "Es ist die Aufgabe unserer Behörde sicherzustellen, dass Facebook Irland sich an das Datenschutzrecht hält, und dieser Bericht stellt diese Rechtskonformität fest".

Bußgeldzuständigkeit des ULD bestritten Vor der abschließenden Behandlung der Novelle des Landesdatenschutzgesetzes Schleswig-Holstein (LDSG) im Landtag appellierte das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) erneut an die Abgeordneten, die Bußgeldzuständigkeit bei Datenschutzverstößen klarzustellen. Das ULD hat dem Landtag einen Gesetzgebungsvorschlag gemacht, der jedoch vom Innen- und Rechtsausschuss nicht behandelt wurde.

Facebook & Datenschutz: ULD will Rechtsklarheit Die im "Düsseldorfer Kreis" zusammengeschlossenen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden unterstützen in einem veröffentlichten Beschluss einheitlich die Position des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), wonach das Betreiben von Facebook-Fanpages gegen deutsches Datenschutzrecht verstößt, und fordern von Anbietern von Sozialen Netzwerken Verbesserungen beim Datenschutz.

Nationales Datenschutzrecht beachten Der Düsseldorfer Kreis, ein Gremium der obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich, hat einen Beschluss zum Datenschutz in sozialen Netzwerken veröffentlicht. Darauf wies der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar, hin. Auch außereuropäische Anbieter sozialer Netzwerke, so die Datenschutzaufsichtsbehörden, müssen das nationale Datenschutzrecht beachten, wenn sie ihr Angebot an deutsche Nutzerinnen und Nutzer richten.

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Facebook-Fanpages: Streit droht zu eskalieren Trennung von Regierungs- und Verwaltungshandeln