Arbeitsrecht und Datenschutz
Bundesdatenschützer Peter Schaar kommentiert die geplanten Regelungen zum Arbeitnehmerdatenschutz im Bundesdatenschutzgesetz
"Die zentrale Vorschrift des Gesetzentwurfs zur Datenverarbeitung und -nutzung im Beschäftigungsverhältnis liefert allen Beteiligten eher Steine als Brot"
(15.06.10) - Mit den geplanten Regelungen zur Reform des Reform des Arbeitnehmerdatenschutzes setzt sich der Blog des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar, auseinander. Unter dem Titel "Beschäftigtendatenschutz: Was lange währt, sollte doch eigentlich gut werden!".
Anlass ist ein Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums (BMI), der dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) an Stelle des erst im letzten Jahr eingefügten § 32 nun ein Unterkapitel (§ 32 a bis n) hinzufügt.
Peter Schaar kommentiert: "Auch wenn die Tatsache, dass das BMI hier mit einem Referentenentwurf an die Öffentlichkeit getreten ist, an sich positiv bewertet werden kann, stellt sich doch bei der Lektüre der Vorschriften und ihrer Begründungen an manchen Stellen ein erhebliches Missbehagen ein. Dies beginnt schon bei dem neuen § 32a, der die Datenerhebung vor Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses regeln soll."
Externer Link: Lesen Sie den Blog
Meldungen: Datenschutz und Compliance
-
Bekämpfung von Finanzkriminalität
Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz - FKBG) wird ein Maßnahmenpaket zur Geldwäschebekämpfung geschnürt. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, kritisiert, dass einige der Vorschriften datenschutz- und verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügen.
-
DSGVO zu einer effektiven Durchsetzung verhelfen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, begrüßt, dass sich die europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) für schnellere und transparentere Verfahren bei der Bearbeitung von grenzüberschreitenden Fällen aussprechen. Gerade bedeutende Fälle mit vielen Betroffenen oder weitreichenden Folgen für den Datenschutz müssen zeitnah entschieden werden.
-
Bekämpfung von Geldwäsche
Im Finanzausschuss des deutschen Bundestages hat eine Anhörung zum Gesetzentwurf zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) stattgefunden. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, kritisiert, dass der Gesetzentwurf keine klaren Regeln vorgibt, unter welchen Bedingungen automatisierte Datenanalysen erfolgen dürfen.
-
Datentransfer in die USA
Wer personenbezogene Daten in die USA übermitteln will, muss sich an das europäische Datenschutzrecht halten. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) lässt einen Datentransfer in Drittländer nur unter bestimmten Bedingungen zu, um auch bei der Übermittlung und Weiterverarbeitung ein gleichwertiges Datenschutzniveau aufrechtzuerhalten.
-
SIM-Swapping und Authentifizierung
Es gibt immer wieder sog. SIM-Swapping-Fälle, in denen sich eine fremde Person in betrügerischer Weise die Kontrolle über eine Mobilfunknummern einer anderen Person verschafft.